Für die Spitzfindigen: der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) fällt keine Freisprüche, sondern er hebt Straferkenntnisse auf. Aber für uns läuft das auf dasselbe hinaus: die Verurteilung nach dem Verwaltungsstrafrecht wegen Anstiftung zur Anstandsverletzung – Leitung einer Demo, in deren Verlauf sich vier Frauen (davon drei mit Unterhose) und drei Männer nackt vor die kanadische Botschaft gelegt und mit roter Farbe übergossen hatten, um gegen das Robbenschlachten zu protestieren – wurde in der Berufungsinstanz aufgehoben.
Wir erinnern uns, ich habe damals davon berichtet: https://martinballuch.com/?p=1030. Es empfiehlt sich diesen Blogeintrag noch einmal zu lesen, das war ein ziemlich erstaunlicher Einsatz der Polizei, allen voran des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), unter Führung des seinerzeitigen SOKO-Leiters gegen den Tierschutz, Erich Zwettler. Damals wurden die 7 nackten Personen festgenommen, weil sie den Anstand verletzt hätten und keinen Ausweis dabei hatten. Wir setzten uns dann auf den Boden und leisteten passiven Widerstand. Ich gab übrigens als Organisator der Demo meinen Ausweis her, alle anderen blieben anonym. Zuletzt wurde wieder die Enthaftung der Nackten ausgesprochen, der ORF war nämlich anwesend und filmte die seltsame Szene mit – 7 Nackte am Boden sitzend von 20 angezogenen stehenden PolizeibeamtInnen umstellt.
Die Polizei stellte einen Strafbescheid und nach Einspruch eine Straferkenntnis wegen Anstiftung zur Anstandsverletzung aus, die 7 Nackten wurden nicht verfolgt, da ihre Daten ja nie bekannt wurden. Gegen diese Straferkenntnis brachten wir eine Berufung ein, die jetzt vom UVS Wien zu unseren Gunsten entschieden wurde! Der Urteilsspruch lautet:
Spannend die Begründung: Da die 7 angeblichen AnstandsverletzerInnen der Behörde nicht bekannt wurden, kann auch der Demoleiter nicht verfolgt werden, weil in einer Straferkenntnis wegen Anstiftung angegeben werden muss, wen man eigentlich angestiftet haben soll. So ist die „Tat“ bereits verjährt, die Verurteilung wurde aufgehoben.
Wieder zeigt sich, wie wichtig ein konsequenter ziviler Ungehorsam sein kann! Hätten die AktivistInnen ihre Ausweise gezeigt, wären sie möglicherweise wegen Anstandsverletzung und der Demoleiter wegen Anstiftung verurteilt worden. Da sie aber moralisch und demokratiepolitisch im Recht waren, wenn nicht sogar nach dem Gesetz, und da sie die Öffentlichkeit hinter sich hatten, vor Ort in Form eines Filmteams des ORF, setzten sie durch passiven Widerstand und gegen die Drohung, festgenommen und eingesperrt zu werden, durch, anonym bleiben zu können.
Vielen Dank an die tapferen AktivistInnen, nicht nur für den Mut, öffentlich und vor Kameras nackt zu sein, sondern auch, der Bedrohung durch Polizeigewalt friedlich und gewaltfrei passiv widerstanden zu haben! Es begeistert mich, dass es Leute wie Euch gibt!
Und mein besonderer Dank gilt natürlich unserem Anwalt Stefan Traxler, der dieses Urteil erkämpft hat und sich schon seit mehr als 15 Jahren für uns einsetzt!
Es ist schon ziemlich naiv von Nackten einen Ausweis zu verlangen. 😉
Wer diese Nackten (siehe Link) öffentlich präsentierte ist bekannt: http://diepresse.com/home/kultur/kunst/1300576/Protest-gegen-Penis_Leopold-Museum-ueberklebt-Plakate-
Komisch dass hier keine Anzeige erstattet wurde. Sind diese Typen weniger nackt weil sie nur als Foto zu sehen sind? Noch dazu wo sich die Leute ja doch anscheinend beschwert haben. Oder darf Kunst alles?
Vielleicht sollte man ja auch endlich die nackten Statuen die es in Österreich gibt züchtig bekleiden.
Solange man das nicht tut braucht sich niemand aufregen wenn jemand nackt demonstriert.
Das hier von euch gepostete Foto würde gut und gern als Kunstprojekt durchgehen (Performance). Das könntet ihr wahrscheinlich auf dem Kunstmarkt teuer verkaufen, ihr braucht nur einen berühmten Namen. 🙂 Vielleicht solltet ihr eure Aktionen als künstlerische Provokation bezeichnen, dann haben eure Erzfeinde es gleich etwas schwerer und ihr könnt auch noch Geld für den Tierschutz verdienen. 🙂