Es ist wirklich kaum zu fassen, die Grenze zwischen einem expliziten Unrechtsstaat und dem Rechtsstaat im Umgang mit politischen Protesten verschwimmt immer wieder. So auch jetzt bei einem neuen Urteil des Wiener Handelsgerichts. Es besteht – in unserem Rechtsstaat – das Recht auf Privatsphäre, das konkret auch darin besteht, dass es in Österreich gegenüber der Polizei weder eine Ausweispflicht gibt, noch die Pflicht ohne Grund die eigene Identität preis zu geben. Doch wenn man dieses Recht in Anspruch nimmt, wird man festgenommen. So geschehen Anfang Dezember 2015 vor Turek bei einer Pelzdemo. Dabei kam bei dem Verfahren vor dem Wiener Landesverwaltungsgericht gegen die Polizei – das damit endete, dass die Handlung der Polizei für rechtswidrig erklärt wurde – heraus, dass das Einschreiten der Polizei explizit politisch motiviert war. Turek hatte die Innenministerin zum Eingreifen gegen friedliche TierschützerInnen aufgefordert, und diese schickte einen Streifenwagen mit dem entsprechenden Ergebnis. Die Festnahme ist hier zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=_wq1wolPZgQ
Einen kurzen Einblick, was so alles danach an Prozessen passiert ist, habe ich hier zusammengefasst: https://martinballuch.com/wenn-ein-buerger-auf-sein-recht-besteht/. U.a. wurde das Opfer sogar zu einer Geldstrafe verurteilt, weil es bei der Misshandlung durch die Polizei zu laut geschrien hat! Aber nicht nur das. Die Polizei klagte auch den VGT, weil dieser von dem Vorfall berichtet hatte und dabei die Worte “brachiale Polizeigewalt” und “friedlicher Tierschützer” verwendete, so wie auf die Körperverletzung hinwies, die dem Opfer auch zugefügt worden ist. Die Polizei forderte vom VGT € 1.500 für diese “falsche” Berichterstattung. Das Wiener Handelsgericht hat der Polizei nun grundsätzlich Recht gegeben, wenn auch die Forderung auf die Hälfte (€ 750) reduziert. Dadurch hat die Polizei nur zur Hälfte gewonnen und muss sich die eigenen Anwaltskosten selbst bezahlen. Immerhin.
Dennoch: Das Urteil verbietet mir, diesen Tierschützer als “friedlich” zu bezeichnen. Das deshalb, weil er bei seiner rechtswidrigen Festnahme nicht nur zu laut geschrien, sondern auch noch gezappelt hätte. Als mehr “Widerstand” kann man seine Aktivitäten nicht bezeichnen, zumal ein Gericht sogar festgestellt hat, dass er keinen Widerstand geleistet hat. Zusätzlich darf ich das Vorgehen der Polizei nicht als “brachiale Polizeigewalt” bezeichnen, obwohl hier ein Mann rechtswidrig von mehreren BeamtInnen gegen seinen Willen davon geschleppt wird, Handschellen in einer Weise angelegt bekommt, dass er eine ärztlich festgestellte Körperverletzung davon trug, und er im Dezember lange gefesselt am Boden sitzen muss und dann stundenlang in eine isolierte Gummizelle gesperrt wird. Ich möchte gerne sehen, wie sich die Richterin fühlt, wenn ihr das passiert. Es ist mir wirklich nicht nachvollziehbar, wie Personen, die vermutlich noch nie Polizeigewalt am eigenen Leib verspürt haben, so locker ein derartiges Vorgehen als harmlos klassifizieren können. Offenbar mangelt es da ganz extrem an der Fähigkeit, sich in die Situation des Opfers zu versetzen. So etwas erlebt man als schwer traumatisierend!!! Das steckt man nicht leicht weg. Das verfolgt einen noch Jahre später, wenn man so misshandelt wird. Ich weiss das aus Erfahrung!
In meinen Augen ist jede rechtswidrige Gewalt, die von der Polizei ausgeübt wird, eine schwere Körperverletzung und brachial. Das deshalb, weil es immer die Macht eines unendlich Stärkeren ist (Gegenwehr wird mit Gefängnis bestraft), der man da ausgeliefert wird, und weil man dabei völlig jede Kontrolle und jede Autonomie verliert. Ich werde 100 x lieber von Fremden verprügelt als von der Polizei misshandelt, auch wenn meine Verletzungen im ersteren Fall viel schwerwiegender sein sollten. Ich habe beides erlebt und kann daher aus Erfahrung sprechen. Polizeigewalt ist das Allerschlimmste, meiner Erfahrung nach.
Und jetzt erklärt mir das Gericht in unserem Rechtsstaat, dass ich diese Einschätzung aufgrund meiner persönlichen Erlebnisse, die ich sicherlich mit vielen anderen Menschen teile, nicht öffentlich sagen darf. Es sei irgendwie “objektiv falsch”, wenn ich das so erlebe. Von Fremden verprügelt zu werden sei ungleich schlimmer, als von der Polizei auf die im obigen Video gezeigte Weise festgenommen zu werden und so wird es mir verboten, so etwas zu sagen. Das finde ich schon ein sehr starkes Stück. Das erinnert mich an Unrechtsstaaten, die einen nicht nur misshandeln, sondern die einem dann auch noch verbieten, davon entsprechend zu berichten.
Hier das Urteil im Kern:
Wir dürfen diese Zensur nicht hinnehmen. Auch wenn uns das noch zusätzlich in Bedrängnis bringt. Wenn wir uns derartigen Vorgehensweisen ohne Widerstand beugen, machen wir uns vollkommen wehrlos gegenüber jenen Kräften, die ihre Macht ruchlos missbrauchen. Gerade wer große Macht inne hat, darf sie unter keinen Umständen missbrauchen. Wir können und müssen unter Organen, die bei uns das Gewaltmonopol ausüben, keine Schlampigkeit der angewandten Methoden zulassen. Mit Macht kommt auch Verantwortung. Wer dieser Verantwortung nicht gerecht werden möchte oder kann, darf auch die damit verbundene Macht nicht behalten.