19. März 2024

Wenn ein Bürger auf sein Recht besteht …

In Österreich gibt es keine Ausweispflicht. Um ganz deutlich zu sein: in Österreich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, ohne guten Grund der Polizei den eigenen Namen nennen zu müssen, geschweige denn den Wohnort. Gegenüber der Polizei darf man anonym bleiben. Und Österreich ist mit diesem Recht auf Privatsphäre international nicht die Ausnahme sondern die Regel. Nur, hierzulande auf sein Recht auf Privatsphäre zu bestehen ist offenbar nicht unbedingt ratsam, wie das folgende Beispiel zeigt.

Der VGT hält am 8. Dezember 2015 um 17:30 Uhr eine kleine Informationskundgebung vor dem Geschäft Turek in der Rotenturmstraße in Wien ab, weil Turek Pelz verkauft. Es herrscht viel Verkehr in der Vorweihnachtszeit und die TierschützerInnen wollen die Menschen über die Grausamkeit des Pelzhandels informieren. Nach späterer übereinstimmender Angabe sämtlicher ZeugInnen vor Gericht verlief alles ruhig und friedlich, die Eingänge wurden freigehalten und es wurde nicht geschrien, lediglich gesungen. Die TierschützerInnen hatten Weihnachtslieder in Lieder über Tierqual umgetextet.

Besitzer Turek war zum Zeitpunkt der Demo anderswo, wurde aber von seinen Angestellten informiert. Und so rief er die Innenministerin an. Sie hatte ihm versprochen einzugreifen, wenn er sich durch DemonstrantInnen belästigt fühlt. Und jetzt trat sie in Aktion. Eine Streife wurde zum Kundgebungsort geschickt, wobei sich die BeamtInnen später vor Gericht nicht mehr erinnern konnten, was genau der Auftrag gewesen ist.

Die PolizistInnen verlangen von den DemonstrantInnen schroff die Ausweise. Die Kundgebungsleiterin beschwichtigt, zeigt ihren Ausweis und fragt, ob eh alles in Ordnung ist. Man wolle die Ausweise von allen anwesenden TierschützerInnen sehen, wiederholen die BeamtInnen. Eine Aktivistin möchte davongehen, die Polizei läuft ihr nach und drängt sie in eine Ecke. Sie zeigt ihren Ausweis, aber sie hatte es aus anderen Gründen eilig gehabt, zu einem Termin zu kommen. Nach langem Palaver lassen sich alle DemonstrantInnen einschüchtern und geben ihre Ausweise her. Nur einer nicht.

Die Polizei umringt ihn, sagt, es gäbe Ausweispflicht. Die Kundgebungsleiterin ruft einen Anwalt des VGT an. Der erklärt ihr, es gibt keine Ausweispflicht. Die Polizei will aber nicht verhandeln und verschärft das Tempo. Wenn der Aktivist nicht mitkommt, werde er eben mit Gewalt abgeführt. Er setzt sich auf den Boden, klemmt sich in einen Fahrradständer. Die Polizei zerrt ihn hervor, dreht ihn auf den Bauch und legt ihm Handschellen an. Dann wird der Arrestantenwagen gerufen. Der gefesselte Tierschützer am Boden fragt lautstark, warum er festgenommen wurde. Man antwortet ihm nicht. PassantInnen wollen wissen, was der Mann getan habe. Man ignoriert sie. Immer mehr Polizei trifft ein und drängt die Schaulustigen zurück. Schließlich hebt man den Tierschützer hoch und wirft ihn in das wartende Polizeifahrzeug. Er kommt in eine isolierte Gummizelle. Die BeamtInnen behaupten mittlerweile, er habe sie verletzt und wer BeamtInnen verletzt ist gemeingefährlich und kommt nun einmal in derartige Zellen. Dafür sind sie da. Nach einigen Stunden fragt der Wachebeamte durch das Loch in der Zellentür an, ob der Tierschützer jetzt bereit ist, seine Identität preis zu geben. Mittlerweile mürbe geworden ist er es. Zwar hat er keinen Ausweis mit, aber er nennt seinen Namen und schließlich kommt ein Bekannter mit seinem Ausweis vorbei. Na bitte, sagt man ihm noch, das hätten Sie auch einfacher haben können. Und so setzt man ihn um 3 Uhr früh auf die Straße.

Die DemonstrantInnen, wohlgeübt in zivilgesellschaftler Aktivität, hatten alles gefilmt, von Anfang bis Ende. Es gibt daher glücklicherweise keinen Freiraum für Falschdarstellungen durch die Behörde. Der VGT bringt eine Maßnahmenbeschwerde ein. Das Verwaltungsgericht Wien hat darüber zu entscheiden, ob diese Zwangsmaßnahme der Polizei rechtswidrig war. Die PolizistInnen werden als ZeugInnen geladen, verweigern aber alle die Aussage. Doch die Filme sind Beweis genug. Das Gericht stellt unzweideutig fest: sowohl die Aufforderung zur Identitätsfeststellung als auch die physische Zwangsmaßnahme waren rechtswidrig.

Allerdings gibt es keine Konsequenz für die TäterInnen. Im Gegenteil, das Opfer wird belangt. Die Polizei zeigt den festgenommenen Tierschützer wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt an, schickt ihm darüber hinaus einen Strafbescheid über € 200 wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und ungebührlichen Lärms und eröffnet zwei zivilrechtliche Verfahren, einmal auf Unterlassung wegen der Berichterstattung über den Vorfall auf der VGT-Webseite („brachiale Polizeigewalt“) und einmal auf Schmerzensgeld, weil eine der Beamtinnen meinte, sie sei 11 Tage lang im Krankenstand gewesen, da ihr nach der Festnahme des Tierschützers das Knie wehgetan habe.

Der VGT bringt dagegen eine Anzeige gegen die PolizistInnen wegen Amtsmissbrauchs ein. Die Staatsanwaltschaft stellt dieses Verfahren aber sofort ein bevor es begonnen hat, weil „kein Anfangsverdacht“ vorliege. Die zuständige Staatsanwältin schreibt dazu wörtlich: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht nachvollziehbar“. Dagegen klagt sie den Tierschützer auch wirklich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt an. Die PolizistInnen machen klare Falschaussagen, doch das Straflandesgericht spricht ihn frei, nachdem es die Filme seiner Festnahme gesehen hatte. Eine Anzeige wegen falscher Aussage vor Gericht gegen die PolizeibeamtInnen wird ebenfalls von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil „kein Anfangsverdacht“ bestünde.

Der VGT fordert vom Staat Schadensersatz für die rechtswidrige Misshandlung des Tierschützers. Ein ärztliches Attest des Allgemeinen Krankenhauses bestätigt die Verletzungen. Aber sowohl das Innen- als auch das Justizministerium winken ab. Beide bezeichnen trotz klarer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht das polizeiliche Vorgehen als „vertretbar“.

Der nächste Prozess gegen den Tierschützer fand heute wieder vor dem Verwaltungsgericht Wien statt: die Berufung gegen die Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien. Aber genau diese Landespolizeidirektion ist ja bereits wegen rechtswidrigem Vorgehen gegen den Tierschützer verurteilt worden. Der verurteilte Täter brummt dem Opfer also € 200 Geldstrafe auf. Doch die Berufungsrichterin zeigt sich unbeeindruckt. Zwar wird der Tierschützer wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses freigesprochen, aber wegen ungebührlicher Lärmerregung verurteilt. Zu € 130. In der Begründung heißt es, dass er zwar das Recht gehabt hatte, zu erfahren, warum er festgenommen worden ist, aber er hat viel zu laut nach dem Grund gefragt. Das wäre auch leiser gegangen. Hier das Zitat aus der Urteilsbegründung:

UrteilLärmerregungDaveTurek

Die restlichen Prozesse der Polizei gegen die TierschützerInnen stehen noch aus. Dazu noch ein weiteres Verfahren gegen mich wegen Anstandsverletzung. Als der Tierschützer noch in seiner Zelle saß, so um Mitternacht, traf ich auf der Polizeistation ein. Die DemonstrantInnen zeigten mir den Film von der Festnahme. Ich war so entsetzt, dass ich ausrief, ob die Polizei denn wahnsinnig sei, sich so zu verhalten, und ob sie nicht besser in Nordkorea aufgehoben wäre. Und schon flatterte ein Strafbescheid über € 400 in meine Wohnung.

Recht auf Privatsphäre? Keine Ausweispflicht? Ein seltsames Verständnis von Rechtsstaat, wenn das die Konsequenz ist, wenn man einmal auf sein Recht besteht!

4 Gedanken zu “Wenn ein Bürger auf sein Recht besteht …

  1. Ein Recht ist völlig wertlos, wenn es nicht einklagbar und durchsetzbar ist. Dieses willkürliche Vorgehen der Polizei – oft basierend auf einem fundamentalen Unwissen der Gesetzeslage – und haarsträubender Gerichtsurteile sind alles andere als Einzelfälle. Da lehrt es einem tatsächlich das Fürchten vor der Staatsgewalt, in einem Staat, deren Recht laut Verfassung vom Volke ausgehen sollte. Und zu unserem vollkommenen Bürgerglück fehlt jetzt nur noch ein gediegenes Überwachungspaket, dann können auch die letzten Lücken geschlossen werden um unschuldige Bürger in die Falle tappen zu lassen.

  2. Dieses urteil ist völlig absurd. Wer immer wieder derartige Fälle mitbekommt, kann irgendwann den sogenannten “Rechtsstaat” nicht mehr anerkennen. Völliger Irrsinn wird als Begründung für komplett menschenrechtswidrige Urteile angegeben. Die Richterin hätte ebensogut “bladiblu” als Begründung angeben können. Das wäre wenigstens ehrlich gewesen. Offensichtlich spielt für sie die Verfassung keine Rolle wenn es darum geht BürgerInnen zum Gehorsam gegenüber sogar gerichtlich nachgewiesener behördlicher Willkür zu zwingen. Die Richterin sollte sich in Grund und Boden schämen. Für solch eine Obszönizität hat sie gesellschaftliche Ächtung verdient.

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