5. November 2024

Gesetzesbruch der Regierung im Tierschutz Teil 2: Deutsches Schwein als Vorarlberger Fleisch

Sonntag 18 Uhr. JEDEN Sonntag 18 Uhr: ein Kühlfahrzeug aus Lustenau in Vorarlberg mit einem dreistöckigen Anhänger fährt über 100 km und 90 Minuten nach Deutschland zu einer Schweinefabrik mit 3000 Mastplätzen. Die Zustände dort sind verheerend, überfüllte Buchten, Vollspaltenböden ohne Stroheinstreu, im Ammoniakdampf ständig über dem Kot tausender Tiere stehen, routinemäßig abgeschnittene Schwänze und als Beschäftigungsmaterial eine Kette für 10 Schweine, die von der Decke hängt.


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Dort werden etwa 60 Tiere aufgeladen. Sie sehen zum ersten Mal Tageslicht – verschwinden aber gleich wieder im Tiertransporter. Der Betreiber der Schweinefabrik hält nicht viel von Hygiene, während der Verladung pisst er einfach auf den Eingangsbereich mitten hin. Dort, wo die Schweine drüber getrieben werden. Schließlich fährt der Transporter wieder nach Lustenau zurück und stellt den Anhänger voller Schweine um etwa 21 Uhr auf einen Parkplatz in die Dunkelheit.

Zwischen 3 und 4 Uhr morgens erscheinen nacheinander einige Kleintransporter, docken an und laden sich jeweils einige Schweine auf. Diese werden nun zu 8 verschiedenen Metzgereien quer durch ganz Vorarlberg gebracht. Dort schlachtet man sie – und verkauft ihr Fleisch als „100 % kontrolliertes Ländle-Fleisch“, „auf Vorarlberger Boden groß geworden“ oder „“ausschließlich artgerecht gehaltene Tiere von Bauern aus der Region“.

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Ein Skandal in mehrfacher Hinsicht. Aufgedeckt wurde hier vom Verein Gegen Tierfabriken (VGT) eine Routineoperation, kein schwarzes Schaf, keine Ausnahme. Woche für Woche läuft derselbe Deal. Derselbe Betrug.

Da ist einmal der KonsumentInnenbetrug. In Vorarlberg hält man sehr viel auf die eigene Bauernschaft, so verkauft sich das eigene Schweinefleisch besser als Importe aus Deutschland. Und von „artgerecht“ kann in diesem Fall keine Rede sein.

Und da ist die gesetzwidrige Transportdauer von 13 Stunden, statt der maximal erlaubten 8 Stunden und der in den Transportpapieren angegebenen 3 ½ Stunden.

Sollten wir erstaunt sein? „100 % kontrolliert“ heißt leider nichts, wenn dahinter keine unabhängige Kontrollinstanz steht. Und die amtstierärztliche Kontrolle versagt routinemäßig, sowohl in den Tierfabriken, als auch beim Tiertransport und in den Schlachthöfen. „San jo nur Viecha!“

Warum ich das Gesetzesbruch der Regierung im Tierschutz nenne? Weil die Behörden davon wissen und nichts unternehmen. Weil die Kontrollverordnung zum Tierschutzgesetz tatsächlich im Mittel nur alle 50 (!) Jahre eine Kontrolle vorsieht. Und weil die Tierschutz-Kontrollstelle, eine von Tierschutzorganisationen geführte Kontrolleinrichtung für Legehennen, vorzeigt, wie das funktioniert. Da gibt es 1 Mal jährlich überraschende Kontrollen in den Legebetrieben, dann mindestens 3 Mal pro Jahr entsprechende Kontrollen in den Packstellen und eine Eierdatenbank, die sicherstellt, dass niemand von außen unkontrolliert Eier zuführt oder eigene Eier irgendwo verschwinden lässt. Eine lückenlose Kontrolle ist möglich, wenn man nur will.

Wie sollen KonsumentInnen je Vertrauen in Gütekriterien gewinnen, wenn so lasch mit Kontrollen umgegangen wird? Wiederum: Ohne Zivilgesellschaft würde das ungebremst und unbeachtet von der Öffentlichkeit einfach so weiter gehen. Bis zum St. Nimmerleinstag. Und: ohne Gesetzesbruch wäre den TierschützerInnen das Aufdecken dieses Betrugs nicht möglich gewesen. Wenn die Politik also nicht willens oder in der Lage ist, derartige Betrugsfälle im Tierschutz in den Griff zu bekommen, dann brauchen wir ein politisches System, das uns TierschützerInnen nicht kriminalisiert!

Nähere Informationen und ein sehr informativer Film auf: www.fleischherkunft.at

Hier kann man eine Petition dazu unterschreiben: https://vgt.at/actionalert/fleischkennzeichnung/index.php?qu=fhk

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