20. April 2024

Ich habe das BVT angezeigt

Die folgende Anzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) habe ich jetzt abgeschickt. Dieses Amt veröffentlicht jährlich Verfassungsschutzberichte, in denen die Gefahren für die Verfassung angeführt werden. Darin behauptet das BVT unverfroren noch immer, dass der VGT, wir ehemals Angeklagte und insbesondere ich kriminell sind, unsere Tierschutzinteressen nur vortäuschen um Gewalt gegen Menschen auszuüben und mittels Doppelstrategie unsere legalen Kampagnen mit Straftaten begleiten. Und das, obwohl dieser Vorwurf im Tierschutzprozess widerlegt wurde und es zu einem vollen Freispruch wegen erwiesener Unschuld kam. Ich halte das daher für eine vorsätzliche üble Nachrede, eine Verleumdung und für Amtsmissbrauch.

An die Korruptionsstaatsanwaltschaft
Universitätsstraße 5
1010 Wien
Fax: 01 4060536

ANZEIGE

wegen

  • §111 StGB Üble Nachrede
  • §297 StGB Verleumdung
  • §302 StGB Amtsmissbrauch

gegen jenen unbekannten, noch auszuforschenden Täter aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), 1014 Wien, Herrengasse 7, der für den Verfassungsschutzbericht 2011 verantwortlich ist, der hier im Internet eingesehen werden kann:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Verfassungsschutz/BVT_VERFASSUNGSCHUTZBERICHT_2011.pdf

sowie gegen jene unbekannten, noch auszuforschenden Täter aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), 1014 Wien, Herrengasse 7, die für die anderen Verfassungsschutzberichte verantwortlich, sind, die heute noch auf der Webseite des Innenministeriums abgerufen werden können:
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_verfassungsschutz/

und gegen Mag. Erich Zwettler, Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, vormals Chef der Sonderkommission gegen den Tierschutz.

Anzeiger und Opfer: DDr. Martin Balluch, Obmann des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT), Waidhausenstraße 13/1, 1140 Wien, ehemaliger Angeklagter im Tierschutzprozess

Sachverhalt:

1) Was will der Täter mit seinen Äußerungen im Verfassungsschutzbericht erreichen?

Laut Vorwort von Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner, Seite 9, gilt: Der Verfassungsschutzbericht soll unter der Prämisse „Transparenz und Nachvollziehbarkeit“ die Tätigkeiten des BVT wiedergeben und gleichzeitig einen Überblick über die wichtigsten Gefahrenquellen und Entwicklungen in den staatsschutzrelevanten Bereichen bieten. […] Das Informieren und Sensibilisieren der Öffentlichkeit und der Medien soll dazu beitragen, Gefahrenpotenziale zu kommunizieren und die von den Sicherheitsbehörden getroffenen Maßnahmen zur Prävention, Intervention oder Abwehr von Gefahren entsprechend sichtbar machen. Das wechselseitige Zusammenwirken einer umfassend informierten Öffentlichkeit mit den Sicherheitsbehörden ist für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit von großer Bedeutung.

Der Täter, d.h. der Autor des Verfassungsschutzberichts des BVT, erwähnt also in seinem Bericht die wichtigsten Gefahrenquellen für die Verfassung, um die Öffentlichkeit und die Medien darüber zu informieren, damit diese für Maßnahmen des BVT gegen diese Gefahrenquellen Verständnis hat und durch eigene Handlungen, z. B. durch Ausgrenzung der Gefahrenquellen, zur Sicherheit beiträgt. Tatsächlich ist der Verfassungsschutzbericht ja nicht nur im Internet öffentlich zugänglich, er wurde auch in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert.

2) Inwiefern sind nach der Behauptung des Täters Gruppierungen, die sich um Tierschutz bemühen, eine Gefahrenquelle für die Verfassung?

Auf Seite 51 oben gibt der Täter an, welche Gruppierungen er als diese Gefahrenquellen definiert, über die er die Öffentlichkeit informieren will: Aktivistinnen und Aktivisten militanter Tierrechtsgruppen bedienen sich, im Gegensatz zu traditionellen Tierschutzgruppen, sogenannter Doppelstrategien. Hiebei werden legale Protesthandlungen mit illegalen Handlungen kombiniert. Im Gegensatz zum traditionellen Tierschutz sehen Aktivistinnen und Aktivisten militanter Tierrechtsgruppen die Begehung strafbarer Handlungen als legitime und zweckmäßige Mittel an, um ihren Intentionen und Bestrebungen Nachdruck zu verleihen, während sie sich in der Öffentlichkeit bemühen, den Schein des traditionellen Tierschutzes aufrecht zu erhalten. Die illegalen Handlungen von Aktivistinnen und Aktivisten militanter Tierrechtsgruppen lassen oftmals Parallelen zu gewaltbereiten Extremistenorganisationen erkennen […]. Gewalt gegen Sachen und Menschen geht häufig mit psychischem Druck gegen die Opfer einher.

Der Täter behauptet also zunächst, es gibt Tierrechtsgruppen und traditionelle Tierschutzgruppen, die sich für Tiere einsetzen, d.h. man kann die Gefahrenquellen, um die es ihm geht und von denen er die Öffentlichkeit warnen will, daran erkennen, dass sie sich für Tierrechte einsetzen und nicht nur für den klassischen Tierschutz.

Zweitens behauptet der Täter, diese Tierrechtsgruppen würden sich nur als Tierschutzvereine tarnen, d.h. sie würden ihr Tierschutzinteresse vor der Öffentlichkeit nur vortäuschen. Der Täter warnt also die Öffentlichkeit davor, diesen Tierrechtsgruppen nicht auf ihren Schein und ihr vorgeheucheltes Tierschutzinteresse hereinzufallen.

Drittens stellt der Täter fest, dass sich diese Tierrechtsgruppen einer Doppelstrategie bedienen, d.h. diejenigen, die legale Kundgebungen abhalten, sind auch für kriminelle Handlungen verantwortlich, insbesondere zu Tierschutzthemen, zu denen es legale und kriminelle Handlungen gibt. Aber selbst wenn es zu gewissen Tierschutzthemen keine kriminellen Handlungen geben sollte, so sind diejenigen, die die legalen Kundgebungen zu diesen Themen durchführen, zumindest innerlich bereit, auch kriminelle Handlungen zu setzen.

Viertens erklärt der Täter, woraus diese kriminellen Handlungen der Tierrechtsgruppen bestehen, nämlich aus Gewalt gegen Sachen und Menschen. Es handelt sich also um keine Bagatelldelikte, sondern um eine sehr ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit, die von den Tierrechtsgruppen ausgeht, ansonsten würden sie ja auch nicht in einem Bericht über Gefahrenquellen für die Verfassung erwähnt werden.

Diese Behauptungen des Täters entsprechen genau den Behauptungen des Strafantrags der Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft im Tierschutzprozess. Auch dort wurde zwischen Tierschutz- und Tierrechtsgruppen getrennt, auch dort wurde behauptet, letztere würden eine Doppelstrategie benützen. Die Sonderkommission, die für den Tierschutzprozess ermittelte, nannte die angebliche kriminelle Organisation „militante Tierrechtsgruppen“. Die Richterin urteilte aber im Tierschutzprozess, dass diese Anschuldigungen falsch waren, dass es keine Doppelstrategie gibt, dass keine Tierrechtsgruppen kriminell aktiv sind und dass es überhaupt keine Tierrechtsgruppen gibt, die das Prädikat militant verdienen.

3) Wer sind laut Täter die kriminellen Gruppen, die sich für Tierschutz engagieren?

Auf Seite 52 oben im Verfassungsschutzbericht schreibt der Täter: Die größte, dem Spektrum militanter Tierrechtsgruppen zuzuordnende Organisation verfügt mit Ausnahme von Kärnten in allen Bundesländern über Bezugsgruppen.

Der Täter behauptet hier also unverhohlen, dass die größte jener Gruppen, die mittels Doppelstrategie kriminelle Handlungen setzen, dadurch erkennbar ist, dass sie mit Ausnahme von Kärnten in allen Bundesländern über Bezugsgruppen verfügt. Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) ist der einzige Tierschutzverein Österreichs, auf den diese Beschreibung zutrifft. Zusätzlich bekennt sich der VGT zu Tierrechten als ethischem Ideal. Damit hat der Täter völlig unzweideutig und für alle Personen, denen die Tierschutzszene geläufig ist, eindeutig erkennbar, den VGT als kriminell bezeichnet. Noch mehr, der Täter behauptet, der VGT würde seine Tierschutzaktivitäten nur vortäuschen und in Wirklichkeit Gewalt gegen Menschen ausüben und dadurch die Verfassung gefährden. Der VGT sei für Straftaten, die im Zusammenhang mit Tierschutzthemen verübt wurden, für die er sich auch einsetzt, direkt verantwortlich. Der Täter wollte mit seinen Aussagen die Öffentlichkeit informieren, mit dem Ziel, dass sich die Öffentlichkeit vom VGT distanziert und ein Verständnis für Maßnahmen, die die Polizei gegen den VGT setzt, entwickelt. Und das alles, obwohl einerseits die Oberstaatsanwaltschaft im Tierschutzprozess erklärt hat, dass der VGT als Verein nicht verdächtigt wird, kriminell zu sein und andererseits die Richterin in ihrem Urteil im Tierschutzprozess die 5 leitenden Angestellten des VGT aufgrund erwiesener Unschuld von jeder Anklage freigesprochen hat.

Auf Seite 52 nimmt der Täter zu einer zweiten kriminellen Tierrechtsgruppe Bezug: Die Zusammenarbeit deutscher und österreichischer Aktivistinnen und Aktivisten in Salzburg, wo vermehrt auch Szeneexponentinnen und Szeneexponenten aus dem südbayrischen Raum in Erscheinung traten, wurde vertieft.

Der einzige Tierschutzverein, der sich zum ethischen Ideal von Tierrechten bekennt und der überhaupt mit Personen aus dem südbayrischen Raum, die sich zu Tierrechten bekennen, zusammenarbeitet, ist der Verein RespekTiere aus Salzburg. Das ist ebenfalls für alle Personen, die in der Tierschutzszene bewandert sind, sofort unmittelbar erkennbar. Der Täter behauptet hier also, dass RespekTiere kriminell aktiv ist, dass RespekTiere seine Tierschutzaktivitäten nur vortäuscht, aber in Wirklichkeit Gewalt gegen Menschen ausübt, und dass sich RespekTiere einer Doppelstrategie bedient und neben legalen Kundgebungen entsprechende kriminelle Handlungen setzt. Und das, obwohl die Staatsanwaltschaft alle Ermittlungen in Sachen Doppelstrategie gegen RespekTiere offiziell eingestellt hat!

Auf Seite 52 Mitte schreibt der Täter: Die Themenbereiche militanter Tierrechtsgruppen umfassten analog zu den Vorjahren auch im Berichtsjahr Proteste gegen den Pelzhandel, die Pharmaindustrie, die Jagd, Tierversuche, Massentierhaltung und Tiertransporte.

Es haben nur Gruppen im Tierschutz, die sich zum ethischen Ideal von Tierrechten bekennen, solche Proteste durchgeführt, allen voran der VGT. Der Täter erklärt damit also unzweideutig, dass jede einzelne Gruppe in Österreich, die zu obigen Themen Proteste durchgeführt hat, tatsächlich kriminell aktiv ist, Tierschutz nur vortäuscht aber in Wirklichkeit Gewalt gegen Menschen ausübt und sich einer Doppelstrategie bedient, um neben diesen legalen Protesten auch Straftaten zu setzen. Insbesondere erweitert der Täter damit den Kreis krimineller Gruppen auf die steirische TierWeGe, Tierschutz Aktiv Tirol, die Tierrechtsgruppe Linz und die Tiroler Gruppe Menschen Gegen Ausbeutung, obwohl gegen alle diese Gruppen jegliche Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft wieder eingestellt worden ist.

Weiter führt der Täter aus: Unter dem Motto ‘Staatsterror gegen den Tierschutz’ betrieben Angeklagte und deren Sympathisantinnen und Sympathisanten eine Medienoffensive. Weiters wurden Protesthandlungen gesetzt, welche darauf abzielten, eine Änderung von §278a StGB herbeizuführen. […] Im Rahmen der nationalen und internationalen Kampagne zur Unterstützung der 13 angeklagten Tierrechtsaktivistinnen und Tierrechtsaktivisten wurden gezielt Straftatbestände gegen die Republik Österreich sowie gegen verfassungsmäßige Einrichtungen gesetzt.

Der Täter erklärt damit der Öffentlichkeit, dass die Angeklagten im Tierschutzprozess auch zu den kriminellen Gruppen gehören, die Tierschutz nur vortäuschen, um in Wirklichkeit Gewalt gegen Menschen auszuüben und im Rahmen einer Doppelstrategie ihre legalen Proteste mit kriminellen Handlungen begleiten. Da der Täter im obigen Zitat in diesem Zusammenhang von den legalen Protesthandlungen der Angeklagten für eine Änderung von §278a spricht, bezichtigt er damit unzweideutig die Angeklagten für Straftaten, die mit dem Ziel §278a zu ändern begangen wurden, verantwortlich zu sein.

In diesem Zusammenhang interessant ist, dass der Täter den Tierschutzprozess oder Tierschützerprozess, wie er überall genannt wird, als „Tierrechtsprozess“ bezeichnet, um damit zu unterstreichen, dass die Angeklagten zu jenen Gefahrenquellen für die Verfassung gehören, von denen er durch seinen Verfassungsschutzbericht der Öffentlichkeit mitteilen will, dass sie sich in Acht nehmen soll, z.B. durch eine Distanzierung.

Dabei sprach die Richterin im Tierschutzprozess die Angeklagten wegen erwiesener Unschuld frei.

Das oben zitierte Motto „Staatsterror gegen den Tierschutz“ ist im Übrigen eines, das ausschließlich vom VGT verwendet wurde. Das ist allen Personen, die über die Tierschutzszene informiert sind, bekannt. Der Täter unterstreicht damit einmal mehr die Botschaft an die Öffentlichkeit, dass der VGT kriminell ist, Gewalt gegen Menschen ausübt, seine Tierschutzaktivität nur vortäuscht und Straftaten, mit dem Ziel eine Änderung von §278a zu erreichen, begangen hat.

4) Welche Aktivitäten setzen laut Täter die kriminellen Gruppen?

Am Ende von Seite 52 führt der Täter aus: Das medienwirksame Ereignis waren die Proteste gegen das mit Schweinen durchgeführte sogenannte ‘Lawinenexperiment’ in Tirol. In diesem Zusammenhang wurden gefährliche Drohungen gegen die Versuchsverantwortlichen getätigt.

Der Täter behauptet, die genannten Proteste seien von den kriminellen Gruppen durchgeführt worden. Wer diese Proteste aber durchgeführt hat, ist der Öffentlichkeit bekannt. Es handelt sich genau um jene oben genannten Gruppen, die sich zum ethischen Ideal der Tierrechte bekennen, allen voran der VGT. Damit erklärt der Täter wiederum unzweideutig, dass die genannten Gruppen, allen voran der VGT, Tierschutz nur vortäuschen würden, um Gewalt gegen Menschen auszuüben. Der Täter wollte darüber die Öffentlichkeit mit dem Ziel informieren, dass diese den VGT und die anderen Gruppen als Gefahrenquelle für die Verfassung erkennt und als solche meidet.

Zusätzlich behauptet der Täter, dass diese Gruppen, allen voran der VGT, sich einer Doppelstrategie bedienen und daher neben den legalen Protesten auch für die genannten gefährlichen Drohungen verantwortlich seien. Damit bezichtigt der Täter öffentlich den VGT und die anderen Gruppen, kriminelle Handlungen, nämlich gefährliche Drohungen, gesetzt zu haben.

Auf Seite 53 Mitte schreibt der Täter: Es kam zu mehreren Treffen von Tierrechtsaktivistinnen und Tierrechtsaktivisten mit österreichischer Beteiligung in der Schweiz, Deutschland, Italien, Slowenien und Tschechien.

Der Obmann des VGT hat als einzige Person aus dem Tierschutz im Berichtszeitraum in Slowenien ein Treffen besucht und einen Vortrag gehalten. Das ist allen im Tierschutz aktiven Personen bekannt. Der VGT-Obmann, der auch der Hauptangeklagte im Tierschutzprozess war, wird dadurch zweifelsfrei vom Täter öffentlich als kriminell bezeichnet und als eine Person, die Tierschutzaktivitäten nur vortäuscht, um Gewalt gegen Menschen auszuüben. Der VGT-Obmann wurde aber am 2. Mai 2011 wegen erwiesener Unschuld von allen Verdächtigungen gerichtlich freigesprochen.

Die vom Täter beschriebenen Treffen wurden wiederum ausschließlich von jenen Gruppen besucht, die bereits oben vom Täter unzweideutig  als kriminelle Gruppen identifiziert worden sind. Darüber hinaus spricht der Täter in diesem Zitat von Treffen von Tierrechtsaktivistinnen und Tierrechtsaktivisten ohne Prädikat „militant“. Er unterstreicht damit einmal mehr, dass er alle Personen, die sich zum ethischen Ideal der Tierrechte bekennen, in der Öffentlichkeit als kriminell bezeichnet, als eine Gefahrenquelle für die Verfassung, vor der sich die Öffentlichkeit hüten solle.

Am Ende von Seite 53 schreibt der Täter: Darüber hinaus stellen alternative Radiosender ein Medium zur Verbreitung von Informationen dar. Sie werden auch für propagandistische Zwecke und zur Mobilisierung von Sympathisantinnen und Sympathisanten genutzt.

Genau jene bereits oben genannten Gruppen, der VGT, die TierWeGe und RespekTiere, haben Sendungen auf alternativen Radiosendern übernommen, um ihre Informationen zu verbreiten. Das ist allen HörerInnen dieser Sendungen, sowie allen tierschutzinteressierten Personen bekannt. Der Täter erklärt damit der Öffentlichkeit unzweideutig, dass diese Vereine kriminell sind, ihre Tierschutzinteressen nur vortäuschen, um Gewalt gegen Menschen auszuüben, sich einer Doppelstrategie bedienen, mittels derer sie legale Proteste mit Straftaten verbinden, und insgesamt eine Gefahrenquelle für die Verfassung darstellen, weshalb man sich von ihnen distanzieren solle. Und das, obwohl diese Gruppen und ihre ProponentInnen entweder im Tierschutzprozess freigesprochen wurden oder alle Ermittlungen gegen sie von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.

5) VGT in den Verfassungsschutzberichten 2004 und 2005 explizit erwähnt

Als Beweismittel für diese Anzeige werden alle Verfassungsschutzberichte einbezogen. Im Verfassungsschutzbericht 2004 wird der VGT auf Seite 57 explizit als eine kriminelle Gruppe erwähnt, die eine Gefahrenquelle für die Verfassung sei: Auf internationaler Ebene kam es zu einer Verstärkung der Zusammenarbeit mit ausländischen Aktivisten. Ende des Jahres 2003 wurden drei österreichische Mitglieder des Vereines gegen Tierfabriken (VgT) in Finnland wegen Landfriedensbuches angezeigt, nachdem sie gemeinsam mit finnischen Tierrechtlern in Pelztierfarmen eingedrungen waren. Unter den drei genannten Personen ist auch der Anzeiger, DDr. Martin Balluch, damals wie heute Obmann des VGT, wie in weiten Kreisen der Öffentlichkeit bekannt ist. Tatsächlich wurde DDr. Balluch auch in diesem Fall in Finnland von jedem Verdacht einer Straftat freigesprochen. Dennoch erwähnt der Täter hier den VGT und DDr. Balluch als kriminell und als Gefahrenquelle für die Verfassung, die von der Öffentlichkeit gemieden werden soll.

Im Verfassungsschutzbericht 2005 steht auf Seite 49: Die größte und bekannteste Gruppe, die Protest- und Aufklärungskundgebungen veranstaltet, ist der Verein gegen Tierfabriken (VgT), dessen Sympathisanten bei ihren Aktivitäten in den letzten Jahren mehrmals den rechtlich zulässigen Rahmen, vor allem durch Besitzstörungen und Besetzungen, verließen. […] Wie erfolgreich solche Aktionen waren, lässt sich an der Gesamtzahl der organisierten Sympathisanten des Vereines gegen Tierfabriken ablesen, die offiziell mit rund 15.000 Spendern angegeben wird.

Auch der Autor dieses Verfassungsschutzberichts, der bis heute im Internet abrufbar ist, bezieht sich also auf den VGT als eine kriminelle Gruppe, die eine Gefahrenquelle für die Verfassung darstelle. Und das, obwohl der VGT nicht nur explizit von der Staatsanwaltschaft als unverdächtig bezeichnet wurde, 5 seiner leitenden Angestellten im Tierschutzprozess freigesprochen wurden und in den Statuten dieses Vereins festgehalten ist, dass er sich für den Schutz der Verfassung einsetzt (siehe: https://vgt.at/verein/statuten.php): Der Verein […] bezweckt die Förderung des demokratischen Staatswesens [und] die Förderung der staatsbürgerlichen Bildung im Sinne der Grundsätze der Bundesverfassung.

Trotzdem wird der VGT in diesen  Berichten gegenüber der Öffentlichkeit als Gefahrenquelle für die Verfassung angeführt, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit vor dem VGT zu warnen und dazu zu bringen, ihn zu meiden.

Durch die oben angeführten Handlungen besteht der Verdacht, dass der/die Täter die Straftatbestände Üble Nachrede, Verleumdung und Amtsmissbrauch erfüllt hat. In diesem Zusammenhang besteht der Verdacht, dass Mag. Erich Zwettler als jetziger Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und vormaliger Chef der Sonderkommission gegen den Tierschutz, Beitragstäter in vielen oder allen der genannten Fälle ist.

DDr. Martin Balluch

9 Gedanken zu “Ich habe das BVT angezeigt

  1. ist es nicht auch möglich den staatsanwalt wegen übler nachrede bzw. verleumdung anzuzeigen wenn er im strafantrag behauptet ich hätte eine strafbare handlung begangen und letztendlich aber freigesprochen wurde?
    l.g. robert

  2. @Demokrat
    Du schreibst: “Ich lass mir mein Schnitzi vom Baluch net madig machen. Massentierhaltung muss nicht schön sein. Tierleid immer relative Ansichtssache.”

    Ich glaube auch, dass man das Essen von Fleisch nie abschaffen wird können. Man wird auch weder Leid noch Tod abschaffen – sowohl das der Menschen, als auch das der Tiere. Aber Massentierhaltung muss nicht sein – schön ist sie sowieso nie. Tierleid ist auch nicht “relative Ansichtssache”. Wenn du wissen möchtest was Leid ist, dann probiere aus wie diese Tiere zu leben. Sie fühlen dieselben Schmerzen wie du. Wenn du es einen Monat so aushältst ohne auf der Psychiatrie zu landen und dann noch immer der Meinung bist, das sei kein echtes Leid, sondern nur “relatives”, dann bist du ein Held der Carnivoren. Andere opfern ist immer leichter als sich selbst zu opfern. Aber sicher essen die meisten Leute zumindest teilweise Fleisch, es geht aber (mir) vor allem darum wie man zu diesem Fleisch kommt, oder nicht kommen sollte.

    Es stimmt jedoch, dass Intoleranz von Veganerseiten kontraproduktiv ist, denn wenn jeder der Fleisch isst als Feind bezeichnet und angesehen wird, werden sich nur wenige Unterstützer finden, die gegen Massentierhaltung, Tierversuche, etc. aufstehen. Man muss einen Mittelweg gehen. Die meisten Menschen können sich gar nicht vorstellen, was in diesen Betrieben abgeht. Man kommt gar nicht auf die Idee, dass jemand solche Dinge den Tieren antut, weil das einfach nur pervers ist. Und wer den Tieren das antut, tut es auch den Menschen an, wenn er dazu aufgefordert wird. Genau diese Leute sind es nämlich, die dann in Arbeitslagern, KZs, etc. als Aufseher und Menschenschinder arbeiten und nicht die Veganer. Ich bin auch nicht vegan (war es zeitweise), aber ich bewundere die Leute die das durchhalten.

    Und du schreibst:
    “Es soll ja Kreise geben die da gern drin stehen würden – aber solche Kasperln sind das sie nicht mal beobachtet werden.”

    Ich denke niemand möchte gerne in einem Bericht drinnen stehen und niemand möchte “beobachtet” werden. Glaubst du wirklich es gefällt jemand, wenn ihm ständig einer “über die Schulter schaut”? Möchtest du quasi in einem Glashaus leben, in das irgendwelche Leute denen es gerade einfällt alles betrachten was du tust? In einer demokratischen Gesellschaft hat jeder Mensch das Recht auf Privatsphäre. Es geht niemanden etwas an wie oft man rülpst, oder furzt. Solange jemand nicht gegen Gesetze verstößt, sondern nur sein Recht auf demokratische Meinungsäußerung wahrnimmt, gibt es auch nicht das Recht des Staates ihn zu beobachten und schon gar nicht ihn festzuhalten. Niemand wünscht sich das, manche fürchten es vielleicht, denn wenn man so liest was alles gemacht wird, von Seiten der Polizei, obwohl es nicht legal ist, muss jeder der nur seine Meinung offen sagt fürchten, “beobachtet” zu werden. Ganz abgesehen davon, dass es auch noch Steigerungen gibt.

  3. Ich denke, eine Gefahrenquelle für die Verfassung ist es, wenn Politiker sich Gesetze ausdenken, die das demokratische System unterhöhlen und dazu zählt offenbar der “Mafia-Paragraph”, weil er der behördlichen Willkür Tür und Tor öffnet. Der “Verfassungsschutz” sollte sich jedoch wenigstens an die Gesetze halten, die noch die demokratischen Rechte garantieren (wer weiß wie lange es sie noch geben wird, aber derzeit gibt es sie noch) und sich nicht in den Dienst verschiedener Interessen der Wirtschaft stellen. Es wäre an der Zeit diese Institution einmal zu durchleuchten und öffentlich zu machen, wie man dort zu derartigen “Erkenntnissen” kommt. Es gibt schließlich drei Möglichkeiten. Entweder man macht etwas mit voller Absicht, oder man wird getäuscht (z.B. von Informanten, oder denen die Anzeige erstatten), oder man ist nicht in der Lage, sich ein realistisches Bild einer Situation zu machen. Die Öffentlichkeit hat eigentlich ein Recht darauf, in einem demokratischen Staat nachvollziehbar zu erfahren, wie angebliche “Erkenntnisse” enstehen.

  4. Ich lass mir mein Schnitzi vom Baluch net madig machen.

    Massentierhaltung muss nicht schön sein. Tierleid immer relative Ansichtssache.

    Aber demokratische Wege beschreiten (Partei gründen, Initiativen und Unterschriften sammeln) steht jedem offen. Beschwer dich nachher aber nicht wenn der Mehrheit das nicht anders sieht.

    Das Problem des VGT ist das Sendungsbewusstsein. Damit eckt ihr nicht an rechtlichen Rahmenbedingungen an. Sondern und das ist der Fehler den ich in Veganer Diskussionen immer miterlebe an den persönlichen Lebenswelten.
    Teilweise in einer Wortwahl die mich an ganz andere Zeiten erinnert. Und ich kann nur hoffen das diese Diskutanten niemals etwas zu sagen bekommen. Dafür kann der Martin nichts, vielleicht versuchen ein besseres Vorbild abzugeben.

    Eure Anzeige trifft allerdings eine extrem große Gruppe. In der Demokratie auch “Mehrheit” genannt. Also seit froh das ihr in Österreich seid und man euch eher als arme Irre sieht denen kaum geholfen werden kann. Warum ihr im VsB auftaucht bleibt mir ein Rätsel. Da muss euch einer richtig gern haben für die glorifizierende Werbung. Es soll ja Kreise geben die da gern drin stehen würden – aber solche Kasperln sind das sie nicht mal beobachtet werden.

    Warum ihr euren Unterstützer jetzt anzeigt versteh ich nicht. Wenn ihr keinen Prozess gehabt hättet und nicht in diesem Bericht erwähnt worden wärt könntet ihr noch lange in der Einkaufsstraße stehen und rumschreien. Kein Mensch würde euch Beachtung schenken oder wissen was ein Veganer oder der VGT ist.

  5. Hallo!

    Ich spende nicht für Kriminelle. Ich spende für den VGT als friedliche Tierschutzorganisation.

    Die Unterstellung des BVT richtet sich nicht nur gegen den VGT, sondern auch gegen die Mitglieder und Spender/Spenderinnen. Was, wenn mein Arbeitgeber dem Bericht folgt und mich entlässt, weil er denkt ich würde eine kriminelle Organisation unterstützen?

    Was der BVT schreibt, ist nicht nur Nonsens, sondern sogar gefährlich! Muss man sich das als Spenderin gefallen lassen oder sollte man ebenfalls Anzeige erstatten?

    Jimmy

  6. Auch wenn zu befürchten ist, dass Korruptionsstaatsanwaltschaft (nomen est omen, warum eigentlich nicht Anti-KorruStA ?) und BVT unter einer Decke stecken, so finde ich es trotzdem den Versuch wert alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen um dieser systematischen und penetranten Schmutzkübelkampagne von BVT, SOKO etc. entgegen zu treten. Und sollte die Anzeige gegen die BVT ebenso ungeprüft abgewiesen werden wie jene gegen die Verantwortlichen der “SOKO Bekleidung”, so ist wohl endgültig klar: die österreichische Justiz ist politisch tiefschwarz gefärbt, parteiisch und völlig verlottert.

    Viel Erfolg und, nicht unterkriegen lassen.

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