19. November 2024

Jägerball: wie mit sogenannten “Schutzzonen” und Pseudodemos die Verfassung gebrochen wird

Die Verfassung garantiert die Versammlungsfreiheit, dh ein Recht zu demonstrieren. Doch das ist vielen ein Dorn im Auge, vor allem den Mächtigen. Sie wollen gerne ungestört durch Proteste ihren Interessen nachgehen. Der Jägerball in der Hofburg ist dafür ein gutes Beispiel. Dort findet sich regelmäßig die politische Machtelite des Landes ein und netzwerkt. Vor den Argusaugen der Tierschutzszene, die dort seit 36 (!) Jahren demonstriert. 36 Jahre ohne einen Vorfall, der die öffentliche Sicherheit gefährdet hätte, würde man meinen, ist Grund genug, diese Demos unverändert weiter im Sinne der Verfassung zu ermöglichen. Nicht aber nach dem neuen Demorecht, das sogenannte “Schutzzonen” vorsieht.

“Schutzzone” klingt doch gut, wie “Ferkelschutzkorb” für die grausamen körpergroßen Käfige in der Mutterschweinehaltung. Eine Schutzzone wird doch wohl die Demo schützen. Laut des Lesart der Behörde muss diese nach dem neuen § 7a des Versammlungsgesetzes mindestens 50 m betragen. Nun, da es beim Jägerball keine Demo außer jene der TierschützerInnen gibt, sollte doch alles paletti sein. Es stehen sich ja nicht 2 Demos gegenüber, die voneinander getrennt werden müssten, wovon § 7a handelt. Doch da haben wir die Rechnung ohne unsere Bundesregierung gemacht, die ja auch auf diesem Ball bis zur Spitze vertreten ist. Die meldet doch glatt direkt vor dem Jägerball eine eigene Demo an. Dann stellt man dort 2 Personen hin, die jeweils einen ausgedruckten A4-Zettel in der Hand halten, und lässt sie “demonstrieren”. Das Foto oben zeigt die “Demo”, aufgrund derer die Tierschutzdemo mit 100 TeilnehmerInnen ganz hinten auf den Heldenplatz verschoben wurde!

Die VeranstalterInnen des Jägerballs haben diese “Demo” für die nächsten 10 Jahre vor der Hofburg angemeldet. Eine Pseudo-Platzhalterdemo, um echte Demonstrationen zu verhindern. Soll das verfassungskonform sein? Sieht so das Demokratieverständnis eines Sebastian Kurz aus? Hat man dafür sogenannte “Schutzzonen”, die in Wahrheit “Demoverbotszonen” sind, eingeführt?

Dass trotz “Pseudodemo” keine Schutzzone nötig ist, hat die Vergangenheit bewiesen. Diese Pseudodemo ist nämlich nicht die erste, die den VeranstalterInnen des Balls bisher eingefallen ist. Das gabs schon, sogar etwas professioneller, mit echten Plakaten und sogar sage und schreibe 4 BerufsdemonstrantInnen. Kann man die eigentlich irgendwo bei einer Firma bestellen? Damals vor einigen Jahren jedenfalls hat die Polizei einfach Tretgitter und einen Kordon zwischen uns und diese “Pseudodemo” gestellt und, siehe da, nichts geschah. Jetzt ist alles anders. Was eigentlich genau? Warum kann es nicht so weitergehen, wie bisher? Warum müssen Demos immer weiter und weiter eingeschränkt werden?

Wir haben jetzt unsere Tierschutzdemos gegen den Jägerball auf die nächsten 60 (!) Jahre hinaus angemeldet. Was für ein Kasperltheater! Dabei ist die Verfassung doch klar zu verstehen: das Demorecht ist wichtig und darf nicht durch Pseudodemos, deren einziger Sinn das Verhindern anderer Demos ist, unterlaufen werden. Dagegen versuchen wir nun, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

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