Im Jahr 2014 haben die JägerInnen vom Schloss Thal bei Graz 1500 von einer Massentierhaltung in einer Großfasanerie importierte Fasane ausgesetzt und danach abgeschossen. Sie wurden angezeigt und es gab einen Strafbescheid – über 220 lächerliche Euro! Dagegen erhoben die Veurteilten eine Berufung zum Landesverwaltungsgericht, die nun verhandelt und entschieden wurde. Die Strafe wurde um 44 Euro Gerichtskosten angehoben! Nichtsdestotrotz ist die Verurteilung ein weiterer Meilenstein Richtung Abschaffung dieser haarsträubenden Praxis. Im Jahr 2015 haben die besagten Schlossherren nämlich wiederum 1500 Zuchtfasane zur Bejagung aussetzen lassen, unsere Anzeige hat wieder zu einem Verwaltungsstrafverfahren geführt. Hoffentlich kommen sie diesmal nicht mehr nur mit einer Pimperlstrafe davon. Aber eines ist klar, sollten sie es nach diesem Urteil heuer wieder wagen, 1500 Fasane auszusetzen, werden wir das vor Ort verhindern, das verspreche ich!
Das Urteil beginnt mit der Darstellung des Sachverhalts. 1500 Fasane! Für einen Schlosspark. Die Großfasanerie, von der sie stammen, dürfte im Burgenland stehen.
Der Verurteilte brachte nun seine Argumente für die Berufung vor. Zunächst einmal, dass die Jagd schließlich ein reiner Spaß sei und nicht der Hege dienen müsse. Und das aus dem Mund eines Jägers!
Und so viele Fasane seien es eh nicht gewesen, dass das Ökosystem belastet worden wäre, weil ein gutes Drittel bereits gestorben war, bevor die erste Treibjagd durchgeführt werden konnte!
Und selbst wenn die ausgesetzten Vögel aus der Massentierhaltung nicht bejagt worden wären, wären sie sowieso gestorben. Es sind ja zahme Tiere, die von der freien Wildbahn keine Ahnung haben und rasch getötet werden.
Die Fasane sterben in freier Wildbahn, obwohl sie ganzjährig gefüttert würden!
Und trotz dieses Verwaltungsstrafverfahrens wurden im Folgejahr 2015 wieder 1500 Fasane ausgesetzt, und davon 503 in zwei Treibjagden – bei denen wir jeweils anwesend waren und Anzeige erstattet haben – erschossen.
Der Richter ließ sich von diesen “Argumenten” aber nicht beeindrucken und lehnte die Berufung ab. Die Strafe wurde bestätigt. Die Begründung für die Verurteilung ist die, dass seit 2005 ohne Bewilligung der Landesregierung Fasane nur noch zur Bestandsstützung und nicht zur Erhöhung der Abschussstrecke ausgesetzt werden dürfen. Und Letzteres sei nur unter “außergewöhnlichen Verhältnissen” gegeben.
Endlich wieder ein Lichtblick und ein richtungsweisendes Urteil. Die Tage der Abschießbelustigungen mit ausgesetzten Zuchtfasanen in der Steiermark sind gezählt!