19. März 2024

Mayr-Melnhof, seine Forderung von € 63.000 wegen Beleidigung und eine private Einladung an die potentielle Kronzeugin

„Der Max Mayr-Melnhof ist Euch eine Nummer zu groß“, meinte ein Jäger hämisch lachend zu mir bei einer Kundgebung in der Salzburger Innenstadt für ein Verbot der Gatterjagd. Er plane einen großen Schlag gegen mich und den VGT, drang als Gerücht aus der Wirtschaftskammer bis uns durch. Ein Jäger, mit dem ich zusammenarbeite, erzählte mir, wie Mayr-Melnhof ihn angefaucht habe, wie er nur mit einem Verbrecher wie mir kooperieren könne. Persönlich habe ich das Fahrzeug mit der Autonummer „MMM 2“ (wie Max Mayr-Melnhof, seine Autoflotte hat diese Wunschkennzeichen von 1 bis 12 oder noch mehr) direkt vor unserem Büro vorbeifahren gesehen, also in Wien, immerhin 300 km von seinem Wohnsitz entfernt. Spitzel von ihm haben mindestens 2 unserer Email-Listen infiltriert und sein Anwalt hat solche Emails aus diesen Listen als Material vor Gericht gegen mich benutzt. Auch unser Wirtschaftsprüfer ist kontaktiert worden. Und wir zählen nun bereits das 6. gerichtliche Verfahren zwischen uns. Da zeigt jemand großen Eifer, seine Gatterjagd, altfeudales Vorrecht des Adels, um jeden Preis gegen gegen die Kritik des Pöbels zu erhalten.

Die ersten 4 Verfahren hat er allerdings verloren, zum 5. steht noch das Urteil aus. Also muss etwas Großes her: ein 6. Verfahren, eine Privatanklage mit der Forderung von € 63.000 Schadenersatz wegen Beleidigung und Übler Nachrede. Es seien Pickerl in der Stadt Salzburg aufgehängt worden, auf denen er als perverser Tierquäler bezeichnet werde. Abgesehen davon gebe es Kommentare auf einer Martin-Balluch-Facebookseite, die er als Hasspostings wertet. Das Problem ist nur, weder wird diese Seite von mir geführt, noch habe ich mit diesen Pickerln etwas zu tun. Abgesehen davon, dass ich sehr wohl der Meinung bin, dass Max Mayr-Melnhof ein perverser Tierquäler ist.

Nun, der erste Prozesstag ist vorbei. 2 junge Frauen sind irgendwann Mitte Juni 2016 beim Aufkleben der Pickerl von einem Taxifahrer gesehen worden. Die beiden haben aber vor Gericht gesagt, dass sie mich nur peripher kennen, jedenfalls nicht persönlich, und dass ich mit den Pickerln nichts zu tun habe. Schuldig bekannt haben sie sich für nichts. In dieser Phase sieht nun Mayr-Melnhofs Anwalt Maximilian Schaffgotsch seine Felle davon schwimmen und produziert nicht nur ein Plakat, das mich als perversen Tierquäler darstellt, siehe https://martinballuch.com/bedenklich-verbissen-und-fanatisch-max-mayr-melnhofs-anwalt-treibts-immer-wilder/, sondern beantragt auch noch die abstrusesten Zeugen sowie eine Begehung des Jagdgatters.

Doch es gibt noch eine bösartigere Schiene, wie nun vorgegangen wird. Schaffgotsch wollte in der Verhandlung mit den beiden jungen Frauen persönlich sprechen, um ihnen einen Deal zu bieten. Wie auch immer der aussehen soll, eines machte Schaffgotsch noch im Prozess klar: die jungen Frauen sollten mich belasten. Der Richter meinte dazu, er wolle keine Gespräche, die außerhalb des Gerichtssaals und nicht vor ihm stattfinden. Es gab also keine.

Und in dieser Situation trudelt nun bei einer der Frauen dieser Brief von Max Mayr-Melnhof ein:

signal-2017-04-24-140620schwarzGrafik

Eine persönliche Einladung auf sein Schloss. Völlig harmlos. Und inhaltlich falsch, weil schuldig bekannt hat sich niemand. Die „Opfer“ der Frau, die, wie gesagt, lediglich dabei war, wie ein Pickerl aufgeklebt wurde, das Gatterjäger Mayr-Melnhof als perversen Tierquäler bezeichnet, soll sie persönlich treffen. Eine „Verfehlung“ soll das gewesen sein. Und das Revier dürfe sie besichtigen, vielleicht auch die Schweinchen streicheln, die dann in wenigen Monaten beschossen und zu Tode gehetzt werden. Nur ein Schelm, wer da an Zeuginnenbeeinflussung denkt.

Satirisch gemeint – diese Antwortversion stammt nicht von den beiden jungen Frauen! – wurde mir die folgende Antwort auf den Brief vorgeschlagen:

Sehr geehrter Herr Maximilian Mayr-Melnhof !

Mit großer Genugtuung habe ich Ihre Einladung zu Kenntnis genommen. Gerne bin ich bereit, Ihr Revier zu besichtigen, um zu sehen, wie es dort wirklich ist. Ich erkenne in Ihren Ausführungen eine Kehrtwendung von strikter Geheimhaltung zu vollständiger Offenlegung der wirklichen Vorgänge in Ihrem umzäunten Jagdrevier. Dies ist umso bemerkenswerter, als Sie die Dokumentation der tatsächlichen Abläufe seinerzeit mit gerichtlicher Hilfe, innerhalb und ausserhalb des Gerichtes, unterbinden wollten.
            Sicher nicht zufällig haben Sie den Zeitpunkt der von Ihnen vorgeschlagenen Begegnung offen gelassen, weil Sie möglicherweise den Termin der nächsten “Gatterjagd” noch nicht kennen. Daher bitte ich Sie, mir diesen zeitgerecht mitzuteilen, damit ich mich mit dem nötigen Equipment zur Dokumentation versorgen kann. Die anschließende Veröffentlichung ist sicher Ihrer Bewerbung zum Landesjägermeister dienlich.
                Ich bekenne mich zerknirscht der Verfehlung schuldig, möglicherweise unvollständige Plakate angebracht zu haben, weil sie nur ein Werturteil enthalten, aber nicht die ihnen zu Grunde liegenden Vorgänge zeigen. Durch Ihr freundliches Entgegenkommen kann diesem Mangel abgeholfen werden. Ich entschuldige mich ausdrücklich bei den Opfern dieser Verfehlung und bitte Sie, diese Entschuldigung an unsere tierischen Mitgeschöpfe weiterzuleiten.
                   Besonders freue ich mich, eines Ihrer Kinder kennenzulernen. Vielleicht ist es dann schon in der Lage, statt eines Hasen ein Wildschwein abzuschießen. Nötigenfalls kann ja einer Ihrer Hunde das Wildschwein bewegungsunfähig machen, damit das liebe Kind in Ruhe zielen kann.
                  Selbstverständlich habe ich nichts dagegen, dass auch einer Ihrer Mitarbeiter oder auch mehrere dabei sein werden, weil alleine macht diese “Gatterjagd” sicher keinen Spass. Allerdings will auch ich einen meiner Mitarbeiter mitnehmen, um die wirklichen Vorgänge, die ja auch eine gewisse Unfallgefahr mit einschließen, zu beobachten.

Ich hoffe auf rechtzeitige Benachrichtigung und verbleibe mit tierschützerischen Grüßen

Ein Gedanke zu “Mayr-Melnhof, seine Forderung von € 63.000 wegen Beleidigung und eine private Einladung an die potentielle Kronzeugin

  1. Ein Zitat:
    “Ich fuhr um die Kurve herum und sah ein Schild, auf dem VORSICHT, TREIBJAGD stand. Im nächsten Moment kam mir ein Mann mit Gewehr und Sicherheitsweste auf offener Straße entgegen. Als er mir sein Gesicht zeigte und ich in seine kalte Seele sah, erschreckte mich, was ich da sah. Er war im Jagdfieber und entschlossen abzudrücken.
    In diesem Moment erinnerte ich mich an die unzähligen Sitzungen, die ich mit Jägerfrauen und deren Kindern gemacht habe. Die mir von unerklärlichen Angstzuständen und psychosomatischen Störungen erzählten. Vor allem nachts im Bett, wenn der Mann neben ihnen lag. Sie hatten sich bislang nicht getraut, es in diesem scheinbar unlösbaren Zusammenhang zu sehen. Die volle Wahrheit zu sehen wäre zu grausam. Dass sie Angst hätten, von ihrem Mann oder die Kinder vom Vater getötet zu werden.“
    (Andrea und Matthias Oppermann: Bitte sag, dass das nicht wahr ist, 2010, S.74.)
    Jemanden, der es sehr ernst meinte, nicht satirisch, hat mir gesagt:
    “Was schlimmer ist, von meinem Vater getötet zu werden und mein Leben zu verlieren, oder ihn, meinen Vater, zu verlieren, das weiß ich noch nicht. Bitte lasst mir meine Zukunft, ihr Alten, offen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert