21. November 2024

Mit neuem Staatsanwalt: alle Strafverfahren der Tierschutzcausa gegen mich eingestellt!

Abgesehen von den anstehenden Berufungen war ich der letzte der ehemals Angeklagten in der Tierschutzcausa, gegen den noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gelaufen sind. Dabei ging es um den Vorwurf, ich hätte eine Richterin des UVS St. Pölten bestochen, einige Strafbescheide wegen Störung einer Treibjagd aufzuheben, siehe https://martinballuch.com/?p=1335. Insgesamt 3 Einstellungsanträge waren vom Landesgericht Wr. Neustadt zurückgewiesen worden. Staatsanwalt Wolfgang Handler ließ das Verfahren über 7 Jahre in Schwebe und drohte mit Anklage.

Heute trudelte ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt ein: alle Strafverfahren gegen mich werden eingestellt, auch das wegen Bestechung der UVS-Richterin. Des Rätsels Lösung: Staatsanwalt Wolfgang Handler ist am 1. August 2013 tatsächlich, wie angekündigt, in die Korruptionsstaatsanwaltschaft befördert worden! Siehe http://www.kundmachungen.justiz.gv.at/planstellen/ausschreibungen.nsf/0/C1494FC5D636B91AC1257B89002CC1E4. Sein Nachfolger in Wr. Neustadt in der Tierschutzcausa, Staatsanwalt Erwin Blümel, stellte daraufhin kurzerhand alle Strafverfahren gegen mich ein, “weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht”:

20130814EinstellungVerfahrenTrixner

9 Gedanken zu “Mit neuem Staatsanwalt: alle Strafverfahren der Tierschutzcausa gegen mich eingestellt!

  1. @Grand Blanc: Ich werde nur über Einstellungen informiert, die mich persönlich betreffen. Ich weiss daher leider nichts von derartigen Strafverfahren und möglichen Einstellungen.

  2. Wurden dort anhängige skurrile Strafverfahren gegen Jürgen Fa…..n, die nichts mit der Neuverhandlung zu tun haben, ebenfalls eingestellt?

  3. Ich freue mich sehr mit Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Balluch, und für die Sache des Tierschutzes. Dass ein StA H. ausgerechnet zur Korruptions-StA kommt: Da ist Justizia wohl mal wieder die Augenbinde verrutscht.

  4. Nomen est omen: In die Korruptions-Staats-Anwaltschaft wird man nicht “befördert”, wenn man Korruption bekämpfen möchte, sondern nur, wenn man selbst korrupt ist. Sagt ja schon der Name. Sie sagen uns eh immer alles, wir halten es nur meist für einen Witz. Die meinen das aber nicht witzig, die meinen das leider immer ernst.

  5. Lieber Herr Dr. Neuwirth
    Treffende Bemerkung zur Beförderung. Und zu Ihrer Frage, “wie hätte er etwa vor 70 Jahren agiert?” – ich traue mir sogar zu, dass ich diese Frage beantworten könnte. Aber das tue ich nicht. Michael Köhlmeier hat in jungen Jahren mal einen Song geschrieben mit dem Refrain(Vlbg-Dialekt”): “aber i säg liaber nüt, wil susch wär i selber dra”.

  6. 1) Gratuliere Martin Balluch
    2) Da wird genau der Richtige in die Korruptionsstaatsanwaltschaft befördert. Wie wird er wohl agieren? Und – noch beunruhigendere Vorstellung – wie hätte er in einem anderen rechtlichen Umfeld, etwa bei uns vor 70 Jahren, agiert? Wissen wir alles nicht …
    3) Werden jetzt wohl Handlers Berufungen gegen den Freispruch von 5 (?) der Tierschützer auch eingestellt?

  7. Eine lächerliche Anklage, endlich eingestellt – nach 7 Jahren wohlgemerkt. Das ist aber ein tüchtiger Staatsanwalt, der musste unbedingt befördert werden.

  8. Der Beweis: Der offensichtlich unbefangene neue Staatsanwalt hat die schon längst fällige Einstellung des Verfahrens veranlasst und StA Handler hat es eindeutig aus rein persönlichen Motiven in Schwebe gehalten. Die Belohnung ist die Beförderung in die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Da werden jetzt all seine Freunderln aufatmen, aus dieser Richtung droht nun keine Gefahr mehr.

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