Die Geschichte begann im Dezember 2015. Eine friedliche Demo vor einem pelzführenden Geschäft von Turek führte dazu, dass Herr Turek die Innenministerin darum bat, einzugreifen. Sie schickte eine Polizeistreife, die offenbar die AktivistInnen belästigen sollte. Man verlangte die Ausweise, obwohl in Österreich weder die Ausweispflicht herrscht, noch man ohne Grund der Polizei gegenüber die Identität preisgeben muss. Ein Aktivist weigerte sich und wurde brutal festgenommen. Hier ein Video davon: https://www.youtube.com/watch?v=_wq1wolPZgQ. Anschließend steckte die Polizei den Mann in eine Gummizelle und zwang ihn so zu sagen, wer er ist. Wir brachten dagegen eine Maßnahmenbeschwerde ein und das Landesverwaltungsgericht Wien stellte unzweideutig fest, dass die Identitätsfeststellung samt den Zwangsmaßnahmen rechtswidrig war: https://martinballuch.com/gericht-erklaert-festnahme-eines-tierschuetzers-weil-er-ausweis-nicht-zeigt-fuer-rechtswidrig/.
Die Polizei dagegen zeigte den Aktivisten wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt an, behauptete, von ihm verletzt worden zu sein, schickte mir einen Strafbescheid wegen Anstandsverletzung (ich hätte zu laut gegen das Polizeivorgehen protestiert), zeigte den Aktivisten an, weil er seine eigene Demo durch zu lautes Schreien bei seiner Festnahme gestört hätte und schickte mir eine Zivilklage, weil ich davon berichtet hatte. Ist das schon so ziemlich unfassbar, so schlägt das, was folgt, dem Fass den Boden aus. Der Aktivist wurde einerseits von der Staatsanwaltschaft Wien nun tatsächlich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt! Und andererseits stellte dieselbe Staatsanwaltschaft unsere Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die BeamtInnen ein. Begründung: die Identitätsfeststellung sei rechtmäßig gewesen!
Und das, obwohl ein Gericht bereits festgestellt hat, dass dieselbe Identitätsfeststellung rechtswidrig war und die Staatsanwaltschaft dieses Urteil längst vorgelegt bekommen hat:
Gegen diese Einstellung des Verfahrens wegen Amtsmissbrauch haben wir jetzt den folgenden Fortführungsantrag gestellt:
Einfach unfassbar …
Warum können sich eigentlich Polizeibeamte, bei Fehlverhalten im Dienst, immer auf Unwissenheit ausreden (SPG nicht gekannt etc.), wo doch für jeden Laien (spr. “Normalbürger”) der Grundsatz ” Unwissenheit schützt nicht vor Strafe” gilt? Ist mir tatsächlich ein Rätsel.