28. März 2024

Protestaufruf: Tierschutz in die Verfassung

Vielen Dank an alle, die meinem Email-Protestaufruf an Wissenschaftsminister Töchterle gefolgt sind. Tatsächlich wurden wir vom Ministerium angerufen und dürfen kommenden Dienstag 30 Minuten der ministeriellen Zeit beanspruchen. Ich hoffe sehr, dass diese Unterredung konstruktiv verlaufen wird, unsere Argumente sind gut, unsere Forderungen vernünftig. Also bitte (vorerst) keine weiteren Protestemails an den Herrn Minister.

Da diese Aktion aber so gut funktioniert hat, möchte ich gleich einen weiteren Email-Protestaufruf anschließen. Ein zentraler Teil unserer Vorschläge für die Reform des Tierversuchsgesetzes setzt die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung voraus, siehe https://martinballuch.com/?p=1210

Nun, der Verfassungsausschuss hat bereits beschlossen, dass ein Unterausschuss konstituiert werden soll, der endlich einen konkreten Vorschlag für Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung vorlegt. Leider haben die Vorsitzenden des Ausschusses diesen Unterausschuss noch immer nicht gegründet. Daher bitte ich jetzt darum, ähnlich der folgenden Beispiel-Emails, aber am Besten in eigenen Worten, die Vorsitzenden des Ausschusses, sowie die NationalratspräsidentInnen selbst, dazu aufzufordern, endlich den Unterausschuss für Tierschutz in die Verfassung zu konstituieren.

An Dr. Peter Wittmann, SPÖ: peter.wittmann@spoe.at, Vorsitzender des Verfassungsausschusses

An Mag. Wolfgang Gerstl, ÖVP: wolfgang.gerstl@parlament.gv.at, stellvertretender Vorsitzender des Verfassungsausschusses

Sehr geehrter Herr YYY,

ich wende mich an Sie als [stellvertretender] Vorsitzender des Verfassungsausschusses im Parlament. Wie Sie sicherlich wissen, ist Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen eine uralte Forderung der Tierschutzszene in Österreich. Bereits 1996 gab es dazu ein sehr erfolgreiches Tierschutz-Volksbegehren mit 460.000 Unterschriften, am 27. Mai 2004 votierte das gesamte Parlament EINSTIMMIG für die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung und beauftragte den Konvent mit der Umsetzung. Bis heute ist aber nichts geschehen, trotz zahlreicher diesbezüglicher Wahlversprechen der Parteien.

Nun gibt es ein sehr dringliches Anliegen, warum dieses so alte Versprechen der Politik endlich umgesetzt werden muss: das neue Tierversuchsgesetz. Um eine ethische Abwägung treffen und gewisse wissenschaftlich vernünftige Tierversuche aus tierschutzethischen Gründen verbieten zu können, muss Tierschutz als Staatsziel in den Verfassungsrang erhoben werden. Ansonsten würde das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit in der Verfassung immer Vorrang haben und ein Verbot eines Tierversuchs aus tierschutzethischen Gründen käme sofort vor den Verfassungsgerichtshof. Die EU-Richtlinie 2010/63, die im Rahmen des neuen Tierversuchsgesetzes umgesetzt werden muss, sieht aber eine solche ethische Abwägung vor.

Da das Tierversuchsgesetz bis 10. November 2012 nach EU-Vorgabe umgesetzt werden muss, haben wir jetzt diese Frist auch für die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung. Es liegt ja schon seit längerer Zeit ein Beschluss vor, einen Unterausschuss des Verfassungsausschusses zu gründen, um Tierschutz in der Verfassung festzuschreiben. Als Vorsitzender des Verfassungsausschusses ist es Ihre Aufgabe, diesen Unterausschuss zu konstituieren.

Ich würde Sie daher gerne fragen, wann Sie den Unterausschuss konstituieren werden und ob Sie mir versichern können, dass bis 10. November Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden kann. Wenn nicht, würde ich mich sehr dafür interessieren, was der Umsetzung dieses notwendigen Schrittes eigentlich im Weg steht.

Hochachtungsvoll,

XXX

Und die Anfrage an die NationalratspräsidentInnen:

Mag. Barbara Prammer, SPÖ: barbara.prammer@parlament.gv.at, Nationalratspräsidentin

Fritz Neugebauer, ÖVP: fritz.neugebauer@parlament.gv.at, zweiter Nationalratspräsident

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin / Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident,

ich wende mich in einer drängenden Frage an Sie. Wie Sie wahrscheinlich wissen fordert der Tierschutz in Österreich seit Jahrzehnten bereits die Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in die Bundesverfassung. In der Salzburger Landesverfassung ist er ja bereits verankert, genauso wie übrigens auch in den Verfassungen von Deutschland und der Schweiz. Schon 1996 gab es ein Volksbegehren mit der Forderung nach Tierschutz in die Bundesverfassung, das von 460.000 Menschen unterstützt wurde. Am 27. Mai 2004 letztendlich votierte das gesamte Parlament einstimmig für einen Entschließungsantrag für die Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung. Trotzdem ist bis heute nichts geschehen.

Nun wurde vor Monaten bereits im Verfassungsausschuss beschlossen, einen Unterausschuss für Tierschutz als Staatsziel zu bilden. Leider haben die Vorsitzenden dieses Ausschusses den Unterausschuss bis heute nicht konstituiert. Nachdem diesbezüglich nun bereits so lange Zeit nichts geschehen ist, möchte ich gerne mit der Bitte an Sie herantreten, die Konstituierung des Unterausschusses zu veranlassen. Mittlerweile drängt die Zeit, weil bis 10. November 2012 eine Totalreform des Tierversuchsgesetzes stattfinden muss, die Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung voraussetzt. Das deshalb, weil nach der EU-Richtlinie 2010/63 im Tierversuchsgesetz eine ethische Abwägung und damit die Möglichkeit vorzusehen ist, Tierversuche aus tierschutzethischen Gründen zu untersagen. Da die Freiheit der Wissenschaft als Grundrecht in der Verfassung steht, ist dafür Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung nötig, ansonsten können Tierversuche ja grundsätzlich nicht durch Tierschutz eingeschränkt werden.

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob Sie die Konstituierung des Unterausschusses zu Tierschutz in der Verfassung im Verfassungsausschuss des Parlaments veranlassen werden.

Hochachtungsvoll,

XXX

4 Gedanken zu “Protestaufruf: Tierschutz in die Verfassung

  1. frau prammer hat mir geantwortet, dass sie in ihrer position den unterausschuss leider nicht veranlassen kann. hat sie das anderen von euch auch geschrieben?

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