17. November 2024

Republik Österreich kündigt SOKO-Tierschutz Chefs Regressforderung an!

Heute kam eine Kopie einer sogenannten “Streitverkündung” der Finanzprokuratur im Namen der Republik Österreich bei mir an. Ich habe ja wegen den Verteidigungskosten im Tierschutzprozess auf Schadensersatz über € 600.000 geklagt, siehe https://martinballuch.com/meine-schadensersatzklage-tierschutzprozess-uber-e-600-000-nun-vor-gericht/. Darin fordere ich dieses Geld auf Basis des Vorwurfs, die SOKO-Chefs haben Informationen unterschlagen, mit denen es niemals zu U-Haft und Anklage gekommen wäre, insbesondere die gesamten verdeckten Ermittlungen. Die Republik Österreich könnte sich also, sollte sie gegen mich verlieren, an den SOKO-Chefs schadlos halten. Und genau das hat die Finanzprokuratur mit ihrer Streitverkündung nun getan. Wörtlich steht da: In umseits rubrizierter Rechtssache stützt der Kläger [Martin Balluch] das Urteilsbegehren [Schadensersatz auf die Verteidigungskosten im Tierschutzprozess] insbesondere auch auf behauptete unvertretbare Verhaltensweisen und Unterlassung von Ermittlungsorganen. Im Falle ihrer Sachfälligkeit hat die Beklagte [Republik Österreich] Regressansprüche gegen die verantwortlichen Organe. Und diese “verantwortlichen Organe” sind der Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und eine Ministerialrätin des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung! Möglicherweise werden diese beiden Personen die € 600.000 aus privater Tasche begleichen müssen.

StreitverkündungFinanzprokuratur

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