19. März 2024

Schadenersatzklage Tierschutzprozess: EGMR weist Klage zurück!

Erschütternd. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war nicht in der Lage, diese himmelschreiende Ungerechtigkeit zu verhindern. Ich wurde von Polizei und Justiz eineinhalb Jahre total überwacht, dann überfallen, 105 Tage eingesperrt und letztlich 14 Monate vor Gericht gestellt – Anklage Bildung einer kriminellen Organisation im Tierschutz – nur um dann vollständig freigesprochen zu werden. In allen (29) Punkten und nach erwiesener Unschuld, wie die Richterin festgestellt hat. Aber die immensen Verteidigungskosten von ca. € 600.000 wurden mir nicht rückerstattet.

Noch schlimmer: die Polizei hat mir nie Akteneinsicht gegeben, obwohl ich das 3 Jahre lang ununterbrochen verlangt habe. 3 Gerichtsurteile in dieser Zeit bestätigten mein Recht, Akteneinsicht zu bekommen, aber sie wurde mir bis heute verwehrt. Aus gutem Grund, wie sich nach und nach herausstellte. Jedes Ermittlungsergebnis war nämlich entlastend für mich. Und weil es sich um ein politisch motiviertes Verfahren handelte, wollte man meine Entlastung vermeiden. Letztlich bekam ich auf verschiedenen Wegen zufällig einige Aktenteile doch noch. So fanden zwei Privatdetektive heraus, dass es zwei Polizeispitzel im VGT gegeben hatte, deren Berichte mir vorenthalten werden hätten sollen, weil sie so entlastend waren. Als wir die zwei Spitzel nach 10 Monaten Prozess aufgedeckt hatten und als Zeuginnen aufriefen, war der Prozess zuende.

Die € 600.000 Verteidigungskosten sind leicht erklärt: ich musste jeden Tag der 14 Monate einen Anwalt bezahlen, der mit mir vor Gericht saß. Ich musste die beiden Privatdetektive bezahlen, und genauso 14 Expertengutachten, die ich in Stellung brachte. Die Rechtslage in Österreich sieht skandalöser Weise nicht vor, dass jemand, der fälschlich angeklagt wird, mehr als € 1.200 Schadenersatz für seine Verteidigungskosten erhält. Bei meinem Aufwand, ein völlig lächerlicher Betrag. Doch wären die entlastenden Ermittlungsergebnisse früher vorgelegen, wäre es niemals zu dem ganzen Verfahren gekommen.

Das jedenfalls war mein Argument, um vom Staat die Verteidigungskosten zurück zu bekommen. Nach jahrelangen Prozessen, siehe https://martinballuch.com/?s=Schadenersatzklage+Tierschutzprozess, und erheblichen Extrakosten von mehr als € 60.000, war der Plafond erreicht: auch der Oberste Gerichtshof sah mich in der Pflicht, trotz Unschuld meine Verteidigungskosten selbst zu bezahlen. Nun liegt auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor. Und es ist ernüchternd:

Ein Einzelrichter hat also entschieden, dass der EGMR meine Klage nicht zu behandeln braucht, und damit mein Schicksal besiegelt:

Dennoch vielen Dank an alle, die mich so freundlich und solidarisch unterstützt und damit diese Klage erst möglich gemacht haben. Ich finde schon, dass es problematisch ist, dass hier einzelne Menschen eine Klage praktisch abweisen können, bevor sie von einem Richtersenat überhaupt gesehen wurde. Wie willkürlich das ist, merkt man im Fall der Jagdfreistellungsklagen. Die ersten beiden wurden auch von Einzelrichter_innen – vermutlich selbst Jäger_innen – als zu irrelevant für den EGMR abgewiesen. Jetzt haben zwei weitere solche Klagen aber diese Hürde – bei anderen vorgeschaltenen Richter_innen – passiert und die Große Kammer wird sich damit beschäftigen. Leider kann ich im Gegensatz zu den Jagdfreistellungsanträgen nicht einfach immer wieder neu Klage einreichen, bis ich zu einem/r vernünftigen Richter_in komme. Damit ist der Weg an dieser Stelle zuende. Der Staat hat mich unschuldig aber nicht rechtswidrig um € 600.000 gebracht. Das nennt sich dann Rechtsstaat. In Wahrheit ist es ein Signal an alle, die sich mit dem Staat anlegen wollen: letztlich sitzt er am längeren Ast.

 

15 Gedanken zu “Schadenersatzklage Tierschutzprozess: EGMR weist Klage zurück!

  1. EINGANSNOTAT ANFANG:
    Sehr geehrter Herr DDr. Martin Balluch,
    Bitte schwärzen/zensieren bzw. sehen Sie von einer Veröffentlichung der eingereichten Kontribution ab, falls jene für Sie als Seitenbetreiber de jure eine Problematik darstellt, da dies keineswegs Sinn und Zweck und im selbigen Maße auch nicht der zugrundeliegende Intention entspricht, entgegengesetztenfalls wäre die Veröffentlichung als Kommentar neben allen anderen bisher zum betreffenden Betrag bereits erschienen Kommentaren natürlich eine große Ehre:)
    EINGANSNOTAT ENDE.

    Sehr geehrter Herr DDr. Martin Balluch,

    Allergrößtes Beileid zur erfolgten Abweisung der Schadensersatzklage bezüglich des vom „hiesigen System“, wider besseren Wissens, an zahlreichen Okkasionen stets erneut begangenen, intentionellen Unrechts in ihrer Causa sowie jener aller anderen Angeklagten und zu Unrecht verfolgten Individuen des zweifelsohne als ausschließlich politisch motiviert zu beschreibenden Tierschützerprozesses.
    Selbst für interessierte, juristische Laien welche die diesbezüglichen Entwicklungen der letzten Jahre einigermaßen mitverfolgt haben, ist es offensichtlich, dass schon ausschließlich aufgrund der Faktenlage, moralische-ethische Aspekte gänzlich außer Acht gelassen, an dieser Stelle wie auch in der Vergangenheit große Ungerechtigkeiten von Seiten der institutionalisierten Repressionsapparate willentlich herbeigeführt bzw. billigend in Kauf genommen wurden und dabei stets mehr oder weniger deutlich mit winkeladvokatischem Kokolores, als sogenanntes Recht, verdeckt wurden.

    So auch das angestrebte Ziel erster Ordnung eines wohl eher einflussreichen Teils der tradierten Interessen glücklicherweise gescheitert ist, nämlich die artifizielle Kriminalisierung (durch Verurteilung und Inhaftierung) sämtlicher Tierschutzaktivitäten welche den Kapitalinteressen bzw. „Freizeitbelustigungen“ der Jägerschaft und Großgrundbesitzern abträglich sind, wurde das Ziel zweiter Ordnung, nämlich die massive finanzielle Schädigung der Betroffenen durch institutionalisierte Unrechtssprechung, nicht zuletzt auch um ein mahnendes Exempel für eventuelle Nachahmungstätigkeiten zu statuieren, bedauerlicherweise wohl eher erreicht.

    Erneut zeigt sich somit, dass im „hiesigen System“ ein jeder des Öfteren überall dort wo ebenerwähnte tradierte Interessen opponieren, nur so viel Recht erhält, wie die betreffenden eigenen Projektionsweiten von Macht (Einfluss, Kontakten, Kapitalressourcen) gestaltet sind, komplett unabhängig von der rechtlichen Situation einerseits und der tatsächlichen Faktenlage andererseits.
    Nicht umsonst hält Justitia eine Waage vor sich und jene Partei bzw. Interessens-gruppierung/-vertretung welche diese mit anteilsmäßig mehr Kapitalressourcen befüllt entscheidet das betreffende Verfahren letztendlich für sich.
    Gerichtsverfahren sind somit nichts anderes als Materialschlachten unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen welche einem spezifischen Prozedere folgen, wobei dies insbesondere dann zutrifft, falls die kapitalreichen Entitäten derart gestaltet sind, als dass diese durch ihre Kontakte zur Politik indirekt Postenvergaben und eventuelle Beförderungen der ausführenden Exekutiv- und Justizorgane je nach Behandlung und Verfahrensausgang nennenswert zu beeinflussen in der Lage sind.
    (Bzw. Alternativ dazu ob ihres Vermögens die Kapazität besitzen die Existenzen der betreffenden Organe zumeist indirekt legistisch und teil-legistisch, nach dem Prinzip steter Tropfen höhlt den Stein, in Form von beispielsweise Klagsüberhäufungen derart finanziell und temporal zu ramponieren, dass letztere in ihrem eigenem Interesse dieses Risiko rückratlos meiden und umso leichter Unrecht begehen.)

    Wie in sämtlichen hierarchischen Machstrukturen allgemein üblich, entwickeln auch im „hiesigen System“ sämtliche Systemparasiten ein quasi instinktives Gespür (und jene bei welchen dem nicht so ist werden Schritt für Schritt ausgesiebt) dafür wo zu katzbuckeln ist und wohin ungestraft getreten werden darf und soll (Betonung auf soll).
    Der Begriff des Systemparasiten bezeichnet hierbei eine Steigerungsform in Relation zu einem gewöhnlichen Parasiten, welcher an seinem jeweiligen Wirten primär parasitiert, sich also in der einen oder anderen Form labt ohne selbst etwas beizusteuern, wohingegen ein Systemparasit sich nicht nur an seinen Wirten gütlich tut, sondern selbst noch jene Zustände an welchen er selbst parasitiert durch sein Wirken und Schaffen erst erzeugt, aufrechterhält und wo durchführbar expandiert um so erst in den Genuss seiner parasitären Existenz zu gelangen (etwas das in der Natur wohl eher weniger die Norm darstellt).
    (Als ob es noch einer expliziten Erwähnung bedürfte versteht es sich gewissermaßen von selbst, dass die hiesige non-existente sogenannte „Gewaltenteilung“ in ausnahmslos allen drei Flügeln in allen Ebenen vor solchem Unrat nur so strotzt, dass es ein gar abscheulich Graus ist.)

    Gemäß jenem weiter oben erwähnten Gespür folgt mittels Extension der betreffenden Betrachtung auf deren Realimplikationen im Alltag die korrespondierende Benennung der daraus resultierenden Handlungsschemata als das sogenannte „Schweinehundprinzip“, selbstverständlich ohne Schweine und Hunde gesondert diffamieren zu wünschen.
    Dabei wird von Seiten der amtshandelnden Organe des jeweiligen Repressionsapparates für die meisten auftretenden Situationen ob bewusst oder unbewusst erfasst, welche der betroffenen Parteien (Mehrparteienkontroversen vorausgesetzt) die potentiell „schwächere“ ist, gegen welche also ungestraft vorzugehen ist ohne, dass sich diese auf solch eine Weise wehren könnte, dass dem betreffenden amtshandelnden Organ daraus irgendeine Art von Konsequenz erwächst bzw. welche der Parteien wohl mehr Schadenspotential im umgekehrten Fall besitzt, wobei bei vorherrschender Parität die Subjektivitäten des betreffenden Organs ausschlaggebend sind, welche zumeist das Ziel haben sich möglichst wenig Arbeit zu machen bzw. sich durch Günstlinksakte bei Vorgesetzten ins rechte Licht zu rücken und nicht zuletzt auch die eigenen Neigungen/Triebe auszuleben wie beispielsweise durch rassistische und oder sexistische Diskriminierung oder dem eigenen Sadismus zu frönen (z.B. durch notwendigkeitslose oder exzessive Gewaltausübung, unterlassene Hilfeleistung) respektive die eigene Stellung in der Gruppe vermeintlich zu verbessern.
    Dies ist natürlich bestimmten legistischen Einschränkungen unterworfen und entsprechend von einer gewissen situativen Dependenz geprägt insoweit erstere das amtshandelnde Organ bei gröberen Rechtsbeugungen, wie es im Juristenjargon heißt, nicht unberührt lassen, doch sehr simplifizierend lässt sich im Allgemeinen formulieren, dass die jeweils kapitalschwächste Entität/Partei sofort als Opfer auserkoren wird, welcher alsdann sämtliche Verantwortung und Schuld (ohne moralisierend sein zu wünschen) für die jeweilige Situation bzw. die betreffende Konstellation ganz unabhängig von der jeweiligen Rechtslage (!) willkürlich angelastet und gegen welche sodann mit der „vollen Härte des Gesetzes“ vorgegangen wird.
    Das ist dann der sogenannte Schweinehund, wobei der jeweils gültigen Rechtslage in diesem Kontext keine vorrangige Bedeutung zukommt, da die Viktimisierung durch die Exekutiv- und Justizorgane unabhängig von jener nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen erfolgt, was in der Praxis bedeutet, dass einer kapitalschwächeren Entität/Partei welche sich rechtskonform verhält und zur Gänze im Recht ist, die eigenen Rechte durch Lug und Trug (betrügerische Rechtsraubbrüche, auch Rechtsbeugungen genannt) bzw. durch Rechtsverdrehungen geraubt und gebrochen werden während die Partei welche tatsächlich im Unrecht ist unangetastet bleibt bzw. hofiert wird (im umgekehrten Falle wird selbstverständlich von vorneherein gnadenlos mit allen Mitteln gegen das auserkorene Opfer vorgegangen falls dieses auch nur zu einem winzigen Bruchteil im Unrecht sein sollte).
    Aus den betreffenden Betrachtungen folgt als eine potentielle Konklusion, dass während im Gesetzestext gewisse Grund- und Freiheitsrechte universell (bedauerlicherweise ohne die notwendige Bedachtnahme auf Flora und Fauna) formuliert sind, die tatsächliche Rechts- und Gewaltausübung realiter doch gänzlich anderen „Maßstäben“ folgt, scilicet einem Sammelsurium an non-kodifizierten Verhaltens- Verfahrens- und Betragensarten, welche die jeweiligen Amtshandlungen entscheidend und oft ausschlaggebend beeinflussen und lenken und somit eine nicht-kodifizierte „gelebte Praxis“ bilden („die Art wie die Dinge eben hier getan werden“) woraus mittels Implikation resultiert, dass Lohnsklaven (= Arbeiter und Angestellte bzw. nicht-selbstständig Beschäftigte generell) im hiesigen System keine Rechte haben sondern nur Privilegien, welche von den jeweils amtshandelnden Organen jederzeit beliebig entziehbar sind.
    Die im obigen Absatz beschriebene nicht-kodifizierte „gelebte Praxis“ ist dabei äußerst gefährlich, insbesondere Grund- und Freiheitsrechte anbelangend, da jene sobald sie einmal von einer hinreichend großen Anzahl an amtshandelnden Organen übernommen wurde, selbst bei anfänglich offensichtlicher Rechtswidrigkeit, bestehen bleibt und in Ermangelung sämtlicher Konsequenzen für die Beteiligten (=amtshabenden/führenden Organe) zu totem Recht führt, welches dann umso leichter klammheimlich zu entfernen ist.
    (Interessanterweise betrifft diese Erosion gültiger Rechtsnormen zumeist elementarste Grund- und Freiheitsrechte und fast niemals Besitz- und Eigentumsrechte (woran das wohl liegen mag:))

    Ohne an dieser Stelle ausführlicher auf das „hiesige System“, einzugehen, welches sich zumindest partiell als wirtschaftsdiktatorischer invertierte Totalitarismus mit formaldemokratischem indirekt- repräsentativen Anstrich charakterisieren lassen würde (in jedem Fall von Demokratie keine Spur, nicht das Demokratie für sich genommen etwas Gutes wäre (eine perspektivistisch differenzierte Betrachtung vorausgesetzt)), sei der der damit verbunden Müßigkeit zum Trotze gleichwohl gemutmaßt, dass so schon keine bürgerlich-konservative Inklination des entsprechenden Richters zur Jagd selbst besteht und selbst im unwahrscheinlichen Falle, dass nur eine moderate Prävalenz konservativer Weltanschauungen bei ebenjenem vorliegend ist (was beides äußerst unwahrscheinlich ist, da ohne absolute Systemtreue keine Richter sein Amt erklimmt), schon alleine die machtpolitische Komponente (in Verbindung mit der eben erwähnten Systemtreue) der betreffenden beiden potentiellen Ausgänge des Verfahrens Anlass genug bietet um (von Seiten des Richters) willkürlich parteiisch zu agieren/urteilen.
    Auf der einen Seite der Waagschale befindet sich ein im Recht stehender altruistischer, intellektueller, ambitionierter, nach ethisch-moralischen Maßstäben einwandfrei agierender Tierschützer, als einzelnes Individuum, welchem größtes Unrecht von Seiten des Staates und seiner Institutionen wiederholt intentionell bzw. „beliebig beiläufig als gerne in Kauf genommener Nebeneffekt“ widerfahren ist, welcher nicht einmal primär eine Widergutmachungszahlung (für alles erlittene Leid und Unrecht) anstrebt sondern so genügsam ist die entstandenen Verfahrensauslagen refundiert erhalten zu wünschen, während auf der anderen Seite die Republik Österreich mit allen ihren Institutionen, amtshandelnden Organen, erfolgten Unrechtssprüchen durch alle betreffenden Instanzen, ihrer politischen Kaste, deren Netzwerken und diplomatischen Kontakten als Fassade für die tradierten Interessen der tonangebenden kapitalreichen Entitäten sowie Identitäten (kurzum die klassisch-bürgerliche, propagandistisch durch die Erzeugung eines medialen Konsens aufrechterhaltene mediale Indoktrination eines Renommees und guten Rufes) befindlich ist, ergibt sich aus dieser Konstellation doch bereits nahezu zwingend welche Partei dabei der „Schweinehund“ sein wird, (ohne dabei einen Zirkelschluss begehen zu wünschen).

    Aus der Perspektive potentieller Konsequenzen für das „hiesige System“ (A und B) aus Sicht des Richters:

    A)
    Ein Entscheid zugunsten der klagenden Instanz (im Rahmen der vorherigen Anerkennung der Klage) hätte der Republik quasi „schwarz auf weiß“ den Status eines offiziellen Unrechtsstaates verliehen (woran inoffiziell kein Zweifel besteht) und dies zugunsten eines Tierschützers, noch dazu selbst von Nutztieren und deren doch so profitträchtiger Ausbeutung in jeder nur erdenklichen Form (wofür solch ein Urteil gleichsam als ein dämpfendes Moment interpretierbar gewesen wäre), welch eine Abomination wider den Status quo, gänzlich undenkbar, unmöglich, ausgeschlossen, ein Systemangriff den es im Keim zu ersticken gilt !!

    B)
    Im grellen Kontrast dazu der Entscheid zu Ungunsten der klagenden Instanz (durch Abweisung der Klage), so wurde dadurch der österreichische Rechtsstaat in der Rechtsprechung seiner Judikative bestärkt und bestätigt der Ruf und das Renommee der Republik vergrößert, die unparteiischen, neutralen und objektiven Amtshandlungen sämtlicher Organe in Justiz und Exekutive obsigniert, die Rechtskonformität der Tiernutzung/-ausbeutung als Teil des Wirtschaftens erneut gestützt und ein aufmüpfiger Querulant zurück auf seinen angestammten Platz verwiesen, sodass er nicht noch einmal das Wagnis eingehe zu opponieren wo nicht opponiert zu werden hat.

    Ein einzelner Richter an einer unabsetzbaren Position hat, so keine Revision zulässig ist und sein Entscheid somit letztinstanzlich erfolgt, fast jede Narrenfreiheit das Recht zu biegen, zu wenden, zu verdrehen wie es ihm beliebt und es, falls dies für den erwünschten Verfahrensausgang nicht ausreichend ist und keine verständliche und nachvollziehbare Begründung für das Urteil angeführt zu werden hat, notfalls auch zu brechen falls „die Situation es erfordert“ (es den tradierten Herrschafts-Interessen entspricht), wobei all-jene Praktiken unter dem bereits erwähnten Begriff der Rechtsbeugung subsumiert werden.
    Nicht umsonst ist das Recht in zahlreichen Gesetztestexten dermaßen schwammig formuliert, dass sämtliche Potentiale für zukünftige Rechtsbeugungen bestehen bleiben wann- und wo-immer eine Notwendigkeit dazu erwächst.
    Das Recht fungiert in zahlreichen Bereichen somit quasi als eine Art semipermeable Membran, welche kapitalbeschränkte Parteien/Entitäten danieder hält während kapitalreiche passieren dürfen, womit jenem quasi eine mit zahlreichen Anfangsbedingungen behaftete beliebig missbräuchlich verwendbare, willkürlich steuerbare Regelungsfunktion bezüglich inner-individueller und –institutioneller Machtverhältnisse innerhalb der Gesamtstruktur zukommt, eine Tatsache welche durch die Art und Weise der Gesetzwerdungsprozesse sowie deren Genese nur noch bestärkt wird.

    Aus machtpolitischen und rechtshygienischen Gründen ist es daher notwendig das Amt des Richters prinzipiell temporal zu limitieren und die betreffende Position wählbar zu gestalten, sodass zumindest im beschränktesten Maße der öffentlichen Ansichtsbildung (wo diese nicht ausschließlich durch einen mittels Massenmedien von ebenjenen fabrizierten medialen Konsens im ausschließlichen Herrschaftsinteresse der sogenannten Eliten geschieht) eine, und sei diese auch noch so gering, eingeschränkte Aufsichtsfunktion zu etablieren ist, wodurch Rechtsbeugungen aller Art zumindest eine potentielle Konsequenz im Rahmen jener durch die Wählbarkeit erzeugten Rechenschaftsverpflichtung für den Beibehalt der eigenen Position in Aussicht gestellt wird.
    Die aktuellen Regelungen begünstigen Politjustiz, Postenschacher, Nepotismus, Systemtreue, blinden Gehorsam und allerhand Malversationen sowie Menschenrechtsverletzungen, solange jene im System- bzw. Eliteninteresse sind und von den anderen Instanzen und Sparten des hiesigen Systems gestützt werden und dabei nicht in die Massenmedien gelangen, sodass kein Imageschaden der so sorgfältig inszenierten neoliberal-zionistischen Propagandakulisse entsteht.
    Da die Judikative ihrem funktionsbezogenen Naturell gemäß letzten Endes nur aus überbezahlten betrügerisch-opportunistischen Schaustellern besteht, deren primäre Aufgabe es ist nahezu jedermann Sand in die Augen zu streuen und ein großes Schauspiel zum Zwecke der Scheinlegitimation der aktuell existenten Herrschaftsverhältnisse abzuhalten (mit Ausnahmen hier und da in manchen Nischenbereichen), ist es natürlich noch von größerer Bedeutung „das Wahre“ (die Gewaltausübung) schleunigst zu reformieren, nämlich die Exekutive welche letztlich aus nichts anderem als überbezahlten, gewissenlosen, unethisch-amoralischen Söldnern besteht, deren primäre Aufgabe es ist die tradierten Herrschaftsverhältnisse (Besitz-und Eigentumsverhältnisse einer privilegierten Kaste an Parasiten) durch Wegelagerei, Schutzgelderpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Raub und Diebstahl, Folter, schwerer Körperverletzung, Mord und Totschlag gegen jedwede Dissidenz und Opposition mit allen genannten Mitteln gnadenlos durchzusetzen.
    Entsprechend ist es zur Steigerung des Allgemeinwohles notwendig die Loyalitäten des mittels Schutzgelderpressung der Allgemeinheit bezahlten Solddienstes zu verschieben, dient jener doch derzeit nur dazu Kapitalisten und deren Marionetten (v.a. Politiker) zu behüten und Konzern- und Kapitalinteressen zu bedienen, die Umwelt zu schädigen und die ökologischen Subsistenzgrundlagen zugunsten privater Profieure zu vernichten, insofern als, dass der unbefristete Solddienst prinzipiell abgeschafft und durch kollektive, zeitlich befristet und personell stets veränderliche Organisationsformen ersetzt gehört (ist doch das für den aktuellen Solddienst notwendige Bildungsniveau allenfalls als überschaubar zu bezeichnen, insbesondere im Angesichte solch bevorzugter Qualitäten wie durch Sadismus, Paranoia und Psychopathie bestimmter Inklinationen zu Gewalt, Lug und Trug zahlloser sich dort sammelnder Systemparasiten, wo immer sich raubend, mordend und brandschatzend durch die Lande ziehen lässt).

    Nebenbei bemerkt ist an zahlreichen Okkasionen stets erneut zu beobachten wie das hiesige, seinen „Wirten“ im Interesse der Aufrechterhaltung angestrebter (privater) Profitraten derzeit verzehrende System (bzw. dessen tonangebende tradierte Interessen), durch seine „alternativlose“ neoliberal-neokonservative Ideologie und Dogmatik stets danach trachtet sämtliche alternative Wirtschaftsformen und insbesondere jede Form kollektiver und Individueller Selbstbestimmung wo diese vom Status quo (=kapitalistische Ausbeutung) auch nur ansatzweise abweicht, bereits im Keim zu ersticken.
    Sehr simplifizierend und salopp gesprochen ist die bestehende Wirtschaftsweise, in Ermangelung jeglicher Nachhaltigkeit, in gewisser Art nichts anderes als ein Todeskult, wobei Lebendiges, Flora, Fauna, Ökosysteme generell, geschädigt und zerstört werden, menschliche Arbeitskraft ausgebeutet wird um Totes, nämlich eine möglichst große Menge an imaginären (in der Realität nicht existenten Objekten, vgl. beispielsweise Giralgeld im Verhältnis zu einem Felsbrocken, das eine ist eine rein konzeptionelle, virtuelle Fiktion welche durch den Glauben daran einen Wert erhält, das andere real existent und Selbstzweck an sich ohne einer „Wertnotwendigkeit“) Schuldscheinen bzw. Schuldbelegen zu erzeugen und zu horten, womit letzten Endes Lebendes in Totes, großteils Virtuelles mit einem artifiziellen imaginären Wert transformiert wird sowie dafür im Zuge dessen die Existenzgrundlage pflanzlichen, tierischen Lebens auf der Erde zerstört wird, was schon beachtlich ist und dies alles nur „für eine Handvoll Dollar“…

  2. Die Haltung des EGMR ist unverständlich, solange man davon ausgeht, dass in dieser Institution scharfsinnige integre Menschen gewissenhafte Arbeit leisten. Schade um jeden Cent …

  3. Dieses Urteil ist absolut unverständlich. Früher oder später wird es aber eine gewisse Gerechtigkeit geben. Vielleicht ist der BVT Untersuchungsausschuss eine Form der Gerechtigkeit. Da viele Tierschützer/innen die (zur) “Liste Jetzt” (umbenannte) Partei gewählt haben, hoffe ich, dass der Herr Pilz sich in dieser Sache etwas engagieren könnte. Was er ja auch tut. Das würde ihm wieder neue Sympathien von Tierschützer/innen einbringen. Auch Sie Herr Balluch , werden geladen, wie ich gelesen habe. Das diesbezügliche Gesetz gehört auch gleich erst einmal geändert. Wer freigesprochen wird, darf nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Noch dazu wenn angeblich schon von Anfang an, offenbar absichtlich, eine Anklage konstruiert wurde, die auf falschen Beschuldigungen beruhte – wie das manche Blog Autoren behauptet haben. Wenn stimmt, was ich gelesen habe, wurde eine Person durch sie ausgewählt und als erstes angeklagt, damit dieser Prozess an einem bestimmten Gericht stattfinden muss. Man hat alle möglichen ungeklärten Delikte, einfach so zusammen gefasst, um sie den Angeklagten zu unterstellen – ohne jedweden Beweis für eine Beteiligung zu haben. Das alleine wäre schon eine kriminelle Handlung seitens der Ermittler – wenn das wirklich so abgelaufen ist. Normalerweise sind Angeklagte auch nicht verpflichtet, ihre Unschuld zu beweisen. Wenn man sie dazu zwingt, weil man sie absichtlich und bewusst falsch beschuldigt, Beweise für ihre Unschuld absichtlich zurück hält, dann kann man ihnen doch nicht auch noch die Kosten dafür anlasten. Im Gegenteil wäre es ein Grund, die Ankläger zu verklagen. Vielleicht sollte man eine Unterschriften Aktion starten – für die Abschaffung des Unrechtsgesetzes. Dass Akteneinsicht nicht gewährt wird, oder sogar behauptet wird, es gäbe gar keine diesbezüglichen Akten, ist bei unseren Behörden “ganz normal”. Es wird gemauert wo es nur geht. Wahrscheinlich wären die halben Abteilungen leer, würden sämtliche vorhandene zweifelhafte Akten (davon gibt es glaube ich einige) von unvoreingenommen Experten überprüft, oder den Antragstellern zur Einsicht vorgelegt. Ein herrscht in Österreich ein Hauch von Stasi, könnte man sagen. Viel Glück, Herr Balluch. errichten Sie ein Spendenkonto.

  4. Es ist also auch in Österreich möglich, zu versuchen, einen Unschuldigen mit Hilfe der Gerichte wirtschaftlich zugrunde zurichten. Das sollte man festhalten und nicht vergessen: Ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ermöglicht es, einen Prozess so zu verschleppen, dass möglichst hohe Prozesskosten entstehen, und dann, wenn die Unschuld des Beschuldigten festgestellt wurde, sie ihm ganz legal nicht zu ersetzen. Von einer Entschädigung für seine Zeit, seine Nerven, seine wesentlich verminderte Lebensqualität generell ist ohnehin keine Rede.

    Wer da noch an einen Rechtsstaat glauben will, muss Jus studiert haben.

    1. Sehr geehrter Herr DrDr Balluch, ich habe gestern geweint beim Ansehen des Films “Der Prozess”. Umso mehr ich mich mit der Thematik beschäftige umso unheimlicher wird all das was passiert ist und immer noch passiert. Es ist unglaublich wie mit Ihnen und Ihren Mitstreitern umgegangen wurde und wird!
      Ich möchte Ihnen und allen die sich mit Ihnen so bedingungslos für Tiere und die Menschlichkeit und das Recht einsetzen sagen dass ich sie alle verehre für Ihr Engagement und gelebtes Mitgefühl. Danke!!!!!Ich werde Sie weiterhin unterstützen und das Gedankengut des VGT weiter verbreiten. Liebe Grüße

  5. Hallo und zuallererst Ihnen meine Empathie in dieser Sache. Frage: Welcher Artikel der Konvention wurde denn laut Einzelrichter nicht verletzt? Oder anders gefragt, wie war die “rechtliche” Beschwerdeargumentation?

  6. Österreich ist eine Bananenrepublik. Das wussten wir schon vorher. Und der Menschenrechtsgerichtshof erklärt wegen extremer Arbeitsüberlastung (die Mitgliedstaaten halten seine Infrakstruktur absichtlich so knapp) über 95 % der Beschwerden als “unzulässig”. Eine verlogene, menschenverachtende Praxis, weil die Richter nicht den Mut haben, ehrlich zu sagen, dass sie personell nur in der Lage sind, ca 4 % aller Beschwerden zu beurteilen.

  7. Unfassbar!
    Wenn bei der Sachlage ein Richter in der Begründung einfach so lapidar meint, er könne nicht den Anschein einer Verletzung eines Grundrechts der EMRK erkennen und das wars, dann erweckt das bei mir den Anschein, dass auch der EGMR nicht immer sonderlich bemüht ist um den Anschein von Recht.
    Solidarische Grüße!

  8. Mit so wenigen Worten so viel Unrecht sprechen zu können!

    *

    “Weinst du?”
    “Ich habe Vergangenheit ins Auge bekommen.”
    “Noch nie habe ich einen starken Menschen getroffen, der eine einfache Vergangenheit hatte.”
    “Mit Besitz wäre Vieles viel einfacher.”
    “Man muss nicht viel besitzen, um viel geben zu können.”

    Dein Staat hat dir sehr viel zu Unrecht genommen, ohne den Einsatz von viel Vermögen wärst Du ihm gar nicht entkommen; aber wie viele Menschen gibt es, die den Schwächsten in ihrem Staat so viel haben geben können wie Du?
    Liebe Grüße
    Sabri

      1. Das kann ich bestätigen. Solch verlogene Unzulässigkeitsentscheide werden immer nur mit einem Standartsatz begründet, weil es keine wirkliche Begründung gibt. Der Menschenrechtsgerichtshof wird von den Mitgliedsländern absichtlich personell so kurz gehalten, dass er nur über 95 % der Beschwerden aus wegen Überlastung abweisen muss. Leider hat der Gerichtshof nicht die Charakterstärke, das ehrlich zu kommunizieren – eine menschenverachtende, verlogene Praxis.

    1. Auf keiner Grundlage!
      Nur auf die Grundlage des Menschenhasses!
      Und natürlich aus Solidarität zu jenem Richter und Systemknechte, die auch damals das Gleiche entschieden haben.

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