5. November 2024

Republik Österreich will mir sogar halbe Verfahrenshilfe nehmen!

In diesem Tierschutzprozess und seinen Folgen stößt man ständig von unglaublichen zu unglaublicheren Fakten. Man würde doch meinen, die Republik Österreich ist sich einer gewissen Schuld bewusst, nachdem was sie mir angetan hat, und bietet einen außergerichtlichen Vergleich an oder zeigt sonst in irgendeiner Art ein Verständnis für meine Situation. Was soll ich denn in ihren Augen tun? Ich kann 600.000 Euro Verteidigungskosten nicht bezahlen, die mir unschuldig aufgehalst wurden, und die SOKO Tierschutz hat eindeutig schuldhaft gehandelt, indem sie mir u.a. die Spitzelberichte vorenthielt. Was also bleibt, als eine Amtshaftungsklage auf Wiedergutmachung des bei mir durch das widerrechtliche Vorgehen der Polizei entstandenen Schadens? Wäre das nicht mehr als gerecht?

Doch die Republik in Form eines Anwalts der Finanzprokuratur hat nicht nur keinerlei Einsehen, sondern verfolgt eindeutig das Ziel, mir noch mehr finanziellen Schaden zuzufügen, so viel sie nur kann. Für meinen Schadensersatzprozess musste ich Verfahrenshilfe beantragen, weil ich das Geld für die Gerichtskosten nicht habe. Die Richterin hat mir nur die Hälfte der Verfahrenshilfe zugesprochen, weil sie meint, da ich bisher meinem Anwalt noch nichts zurückzahlen konnte, dürfe man diese Schulden nicht einberechnen.

Schlimm genug, doch jetzt kommts: die Finanzprokuratur hat im Namen der Republik Österreich gegen dieses Urteil berufen und fordert, ich solle überhaupt keine Verfahrenshilfe bekommen, weil meine Klage sei “mutwillig”. Kein wirtschaftlich denkender Mensch hätte sie eingebracht. Und die Anwaltsgebühren für diesen unfassbaren Rekurs soll auch ich bezahlen, wenn ich diesen Prozess verliere! Ein weiterer doppelter Schlag der Staatsschergen gegen mich. Wann nimmt das ein Ende?

Hier die Gerichtsdokumente im Original. Zunächst das Urteil der Richterin, in dem sie meinem Antrag auf Verfahrenshilfe nur zur Hälfte stattgibt:

UrteilVerfahrenshilfe1UrteilVerfahrenshilfe2UrteilVerfahrenshilfe3UrteilVerfahrenshilfe4

Dann der unglaubliche Rekurs dagegen durch die Finanzprokuratur im Namen der Republik Österreich (dabei ein Freudscher Tippfehler: der Anwalt schreibt, die Gewährung der Verfahrenshilfe sei “zulässig”, meint aber “unzulässig):

RekursVerfahrenshilfeRepublik1RekursVerfahrenshilfeRepublik2RekursVerfahrenshilfeRepublik3RekursVerfahrenshilfeRepublik4

Hier nun unsere Beantwortung dieses weiteren unfassbaren Affronts jenes Staates, in dem ich seit Jahrzehnten Steuern zahle und konstruktiv und idealistisch im Sinne der Gesellschaft die Tierschutzpolitik mitgestalte:

RekursVerfahrenshilfeBalluch1RekursVerfahrenshilfeBalluch2RekursVerfahrenshilfeBalluch3

3 Gedanken zu “Republik Österreich will mir sogar halbe Verfahrenshilfe nehmen!

  1. Ich würde einmal einen anderen Weg (parallel) beschreiten und einen Brief an den Bundespräsidenten schreiben und ihm darlegen worum es hier geht. Er ist erstens Jurist und zweitens ist er auch für das Ansehen Österreichs im Ausland zuständig. Was hier geschieht beschädigt dieses Ansehen ganz ordentlich, habe ich das Gefühl. Ein solcher Brief kostet nichts und wenn er vielleicht nicht hilft so kann er auch nicht schaden. Eine gewisse Chance besteht doch, dass der Bundespräsident vielleicht für Gerechtigkeit sorgt.

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