In Österreich trat das Legebatterieverbot Anfang 2009 in Kraft. Der Import von ausländischen Eiern aus Käfighaltung unterläuft dieses Verbot und bedroht damit die Etablierung von strengeren Tierschutzstandards hierzulande. Allein schon deshalb ist es uns beim VGT so wichtig, Firmen, die ausländische Käfigeier verwenden, zum Umdenken zu bewegen. Eine dieser Firmen war die Restaurantkette „Zu den 3 Goldenen Kugeln“ mit Schwerpunkt in Graz. AktivistInnen des VGT verteilten an zwei Tagen Anfang April 2014 vor mehreren Restaurants der Kette und an einem dritten Tag am Grazer Hauptplatz Flugblätter mit einem satirisch abgewandelten Logo „Bei den 3 Goldenen Käfigeiern“ und einer Kritik an der Nutzung von Käfigeiern durch die 3 Goldenen Kugeln. Die Reaktion waren 2 Klagen.
Einerseits begehrt die Restaurantkette ein Verbot der Nutzung des satirisch abgewandelten Logos und der Verteilung der Flugblätter, wobei die zu dessen Herstellung verwendeten Hilfsmittel unbrauchbar zu machen seien. Zusätzlich soll der VGT Schadensersatz und Prozesskosten zahlen und den Urteilsspruch in mehreren Medien veröffentlichen. Gesamtkosten: € 25.000. Dabei wird gar nicht bestritten, dass ausländische Käfigeier verwendet wurden (obiges Bild zeigt Schalen deutscher Käfigeier aus der Biotonne des Betriebs). Vielmehr wird argumentiert, dass das Flugblatt den falschen Eindruck erwecke, das Restaurant handle illegal und außerdem würde der VGT Informationen zu veganem Eiersatz verbreiten und sei daher als wirtschaftliche Konkurrenz einzustufen, für die andere Spielregeln gelten.
Andererseits behauptet die Restaurantkette, MitarbeiterInnen des VGT hätten auf ihrem Privatbesitz, wie z.B. auf dem Parkplatz eines der Restaurants, diese Flugblätter verteilt. Dafür begehren die 3 Goldenen Kugeln die Feststellung einer Besitzstörung, einen gerichtlichen Unterlassungsbeschluss und die weitere Zahlung von € 400.
Diese zwei Klagen wurden nun in folgender Form schriftlich beantwortet, wobei die Verhandlungstermine aufgrund der behaupteten Dringlichkeit in den nächsten 14 Tagen zu erwarten sind:
Ganz verstehe ich das ja nicht. Seit 1. Januar 2012 ist Käfighaltung in der gesamten Europäischen Union verboten. Soviel ich weiß gehört Polen auch zur EU und darf daher auch nicht zulassen, dass keine Käfigeier “produziert” und somit auch verkauft wird. Wer sie trotzdem verkauft müsste sich demnach strafbar machen und wer sie bewusst kauft, ebenso. Das wäre vielleicht ein guter Zeitpunkt, einen Musterprozeß zu führen. Wenn es Gesetze gibt, muss man sie doch auch durchsetzen. Oder gilt das nur für Gesetze die sich gegen Tierschützer richten? Das sollte eigentlich auch der Konsumentenschutz mitfinanzieren, denn davon ist jeder betroffen. Gegenklage gegen das Restaurant und gegen den Eierproduzenten anstrengen.
Shitstorm!
Hier abladen:
https://www.facebook.com/3GoldeneKugeln?fref=ts
“In der Klageschrift wird behauptet, dass Mitglieder der VGT am 2.April 2014 in die Räumlichkeiten des VGT eingedrungen seien. Dies is in jeder Hinsicht falsch.”
da hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen!