22. November 2024

Schlägerpolizist wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Amtsmissbrauch, versuchter Nötigung und Verleumdung verurteilt!

Ich habe die gesamte Geschichte dieses Vorfalls seit Anfang Dezember 2011 hier auf diesem Blog genau dokumentiert. Man kann sich dazu entlang der Beiträge mit den darin angegebenen Links zurückhanteln (oder sie in der Kategorie „Polizei“ heraussuchen):

https://martinballuch.com/gerichte-einmal-anders-richter-im-schlagerpolizei-prozess-legt-staatsanwaltschaft-nahe-auch-polizistenkollegen-anzuklagen/

Heute, dem 10. Februar 2014, hat dazu am Landesgericht Graz der letzte Prozesstag stattgefunden und der angeklagte Polizist wurde tatsächlich schuldig gesprochen. Sensationell daran: die 3 Richter des Schöffensenats gingen in ihrem Schuldspruch weit über die angeklagten Vorwürfe hinaus und verurteilten statt fahrlässiger wegen vorsätzlicher Körperverletzung, sowie zusätzlich zu den Anklagepunkten wegen versuchter Nötigung. Das Urteil war extrem milde, immerhin tragen allein 2 der 4 verurteilten Delikte eine Mindeststrafe von 6 Monaten Haft und trotzdem kamen nur € 2400 Geldstrafe und 4 Monate auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzte, bedingte Haft heraus. Übrigens behauptete der Angeklagte in seiner Zeugenaussage am heutigen Tag, dass er von mir bedroht worden sei, obwohl ich nie mit ihm Kontakt hatte, weder telefonisch, noch per Email oder sonstwie. Die Republik Österreich hat mittlerweile € 500 Schmerzensgeld an David Richter überwiesen.

Prozessbeginn

Der Prozess begann um 9 Uhr damit, dass der vorsitzende Richter die beiden Laienrichter bzw. Schöffen mit den Worten „So schwören und geloben Sie vor Gott…“ zu „entscheiden, wie Sie es in Ihrem Gewissen und vor Gott verantworten können“ vereidigte. Darauf antworteten die beiden Richter mit erhobener Schwurhand wörtlich: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.“ Gut, dass bei uns Staat und Kirche getrennt sind.

Zunächst wiederholte der vorsitzende Richter die Zeugenaussage vom Opfer David Richter. Er sei vor Ort gewesen, um eine Jagd zu dokumentieren, habe festgestellt, dass sie viel zu nahe bei Wohnhäusern stattfinde, was gesetzwidrig ist, und habe dann die Polizei gerufen. Diese sei letztlich gekommen, aber gleich aggressiv auf ihn losgegangen, habe ihm den Deckel der Kamera, mit der er die Jagd dokumentiert habe, zugeschlagen und gesagt, er müsse zu filmen aufhören. Er habe sich geweigert und auf seinem Recht bestanden, seinen Namen ohne begründeten Verdacht nicht zu nennen und habe die Dienstnummer der beiden Beamten sehen wollen. Diese haben ihre Dienstnummern nicht genannt, daraufhin habe er die Autonummer des Polizeiwagens aufnehmen wollen, was die Beamten zu verhindern versuchten. Dann sei einer der beiden Beamten, der Angeklagte, auf ihn losgegangen. Er habe 3 Schläge auf den Hinterkopf erhalten, sei vom Angeklagten zu Boden gerissen worden, dann habe der Angeklagte ihm die Kamera weg zu zerren versucht und sei über eine lange Zeit auf ihm in Reiterstellung gesessen.

Anschließend gab der vorsitzende Richter die Version des Angeklagten wieder. Das Opfer David Richter habe ihn mit der linken Hand auf Schulter und Gesicht geschlagen, während er in der rechten Hand seine Kamera hielt, mit der er filmte. Zusätzlich hätte er ihn am Overall gepackt. Der Angeklagte habe sich nur dagegen gewehrt. Als später klar wurde, dass David Richter in der besagten linken Hand ein Handy gehalten hatte, behauptete der Angeklagte, man könne auch mit einer Hand zuschlagen und Overalls packen, in der man ein Handy halte.

Dann erklärte das Gericht, dass die Anklage von Amtsmissbrauch und fahrlässiger Körperverletzung durch die Staatsanwaltschaft auf Amtsmissbrauch durch Verweigerung der Herausgabe der Dienstnummer und auf versuchte Nötigung, David Richter zur Unterlassung des Filmens zu zwingen, erweitert worden sei. Der Vorsitzende erklärte: „Wenn ich im Wald mit meinem Hund gehe und ein Polizist sagt mir, ich solle mich ausweisen, so ist das rechtswidrig. Das geht nur bei einem konkreten Verdacht einer strafbaren Handlung.“ Daher könnte hier auch Amtsmissbrauch wegen der Aufforderung an David Richter, seine Identität preis zu geben, vorliegen.

Der Angeklagte kommt zu Wort

Der Angeklagte wurde vom Gericht in den Zeugenstand gerufen und gefragt, ob sich für ihn etwas geändert habe. Nein, meinte dieser, aber er sei seit dem 20. Dezember 2013 dienstfrei gestellt und erhalte nur mehr € 1400 pro Monat netto Gehalt. Anschließend versuchte das Gericht den Angeklagten zu einem Geständnis zu drängen, immerhin gäbe es dann einen Milderungsgrund. Wenn im Endeffekt seine Aussage als schuldig bewertet werde, meinte der Angeklagte, dann würde er sein Verhalten als Fehler bezeichnen. Bis dahin habe er keine Erfahrung mit dem VGT gehabt, er sei von Anfang an bis aufs Letzte provoziert worden. „Das Schlechte war: ich hatte keine Ahnung, dass ich gefilmt wurde“, zeigte er sich wenig einsichtig. Nach dem Vorfall sei er von TierschützerInnen und von „dem Balluch“ bedroht worden.

Der Vorsitzende meinte, dass sich ihm gegenüber auch nicht immer alle Menschen unterwürfig verhalten würden. David Richter habe ja selbst die Polizei gerufen, deshalb wollte er eine Begründung dafür, seinen Ausweis zeigen zu müssen. Was sei daran provozierend? Dann fragte er den Angeklagten, ob er die Festnahme von David Richter für rechtmäßig oder amtsmissbräuchlich halte. „Sie war rechtmäßig“, sagte der Polizist.

Dem Film sei zu entnehmen, entgegnete der vorsitzende Richter, dass der Angeklagte zuerst sage, David Richter würde aggressiv filmen und dann „es reicht mir“. Ob das nicht heiße, er habe David Richter die Kamera wegnehmen wollen, sodass die Aufnahmen davon verschwinden, wie sie auch vom Diensthandy seines Polizeikollegen verschwunden sind, obwohl dieser den gesamten Vorfall aufgezeichnet hatte. Er habe das halt falsch interpretiert, meinte der Angeklagte, woraufhin der Richter protokollierte, dass der Angeklagte einsehe, falsch gehandelt zu haben.

Warum er die Angabe seiner Dienstnummer verweigert habe, wollte der Vorsitzende wissen. Hätte David Richter ihn zum Schluss noch einmal gefragt, hätte er sie ihm gegeben, meinte der Angeklagte. Das Gesetz sehe aber vor, die Dienstnummer bei einer Amtshandlung auf Verlangen zu nennen, außer in einem Notfall, wie z.B. bei einer Schießerei, sagte der Vorsitzende. Das sei ihm aber nicht so gelehrt worden, gab der Angeklagte an. Der vorsitzende Richter protokollierte dieses Gespräch mit den Worten, der Angeklagte sehe ein, dass er einen Fehler gemacht habe und er habe daraus gelernt. Dann fragte er den Polizisten, auf welche Weise David Richter am Hinterkopf verletzt worden sein könnte. Vielleicht durch das Funkgerät in seiner Jacke, meinte der Angeklagte. Auf den Hinterkopf gefallen könne er nicht sein, wollte der Vorsitzende wissen. „Meines Wissens nein“, sagte der Angeklagte dazu.

Der Sachverständige zur Verletzung von David Richter

Primarius Peter Klug, als gerichtlich beeideter medizinischer Sachverständiger, fragte den Angeklagten, wie er auf David Richter gestürzt sei, ob er sich da mit den Handflächen am Boden abgestützt habe. Der Angeklagte bejahte. Daraufhin erklärte der Sachverständige, dass man Aufschürfungen an allen Knöcheln einer der Hände des Angeklagten gefunden habe. Das sei typisch für Verletzungen nach einem Schlag mit der Faust. Alternativ könnten diese Aufschürfungen vom Aufprall am Boden stammen, wenn man mit der Faust statt mit den Handflächen aufkommt. Wann er gemerkt habe, dass er eine blutige Hand habe, fragte er den Angeklagten. Als er auf David Richter gekniet sei, sagte dieser.

Dann zählte der Sachverständige die Verletzungen von David Richter auf. Er habe eine Schädelprellung und ein Hämatom gehabt, sowie eine Stauchung der Halswirbelsäule. Objektiviert seien eine Beule am Hinterkopf, blutige Hautabschürfungen am Mittelhandknochen und ein Blutgerinnsel im linken Ohr. David Richter habe Kopfschmerzen und Schwindel gefühlt. Das deute alles auf eine stumpfe Gewalteinwirkung auf den Hinterkopf hin, die durch mehrere Faustschläge oder durch ein Aufprallen des Hinterkopfes am Asphalt zu erklären wäre. Bei Letzterem hätte es aber auch Schürfstellen und Prellungen an Schulter, Steißbein, Becken oder Armen geben müssen. Da David Richter seine Kamera mit den Händen hielt, hätte er bei einem Sturz auf den Hinterkopf seine Ellenbogen verletzt. Da das aber alles nicht der Fall sei, bleibe als Erklärung nur eine Verletzung durch Faustschläge, was auch zu den Verletzungen an den Knöcheln des Angeklagten passe. David Richter jedenfalls sei mit diesen Verletzungen für 2-3 Tage arbeitsunfähig gewesen.

Der Verteidiger fragte den Sachverständigen, ob die Verletzungen am Hinterkopf durch ein Funkgerät in der Tasche des Angeklagten beim Sturz auf den am Boden liegenden David Richter passiert sein könnten. Grundsätzlich ja, meinte der Primar, aber dann hätte David Richter auch Verletzungen im Gesicht haben müssen. Könne David Richter die Verletzungen dadurch erlitten haben, dass er sich habe fallen lassen, wie der Angeklagte einmal mutmaßte, fragte die Staatsanwältin. Beim selbständigen Sich-Fallen-Lassen, so der Sachverständige, gebe es keine Verletzungen am Kopf, weil man dabei instinktiv diesen einziehe.

Keine Anklage gegen den Jagdzeugen und den Polizeikollegen

Der vorsitzende Richter erklärte dann, dass der Angeklagte mindestens 20 Minuten auf David Richter gesessen sein müsse, weil der Anruf bei der Polizeileitstelle mit 12:15 Uhr, und das Erscheinen der Polizeiverstärkung mit 12:35 Uhr verbürgt sei, und der Angeklagte jedenfalls in dieser Zeit auf dem Tierschützer verblieben sei. Interessant, meinte der Richter dann, dass der Jagdzeuge behauptet habe, dass David Richter nicht habe aufstehen wollen, obwohl ihn die Polizei dazu aufgefordert habe. Dennoch wurden die Ermittlungen wegen Falschaussage gegen diesen Jäger auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt.

Der Polizeikollege des Angeklagten habe die Aussage verweigert, weil gegen ihn ermittelt werde und er sich nicht belasten wolle, erzählte der Vorsitzende vom letzten Prozesstag. Auch hier seien die Ermittlungen auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft mittlerweile eingestellt, allerdings gebe es noch eine Reihe möglicher Anklagepunkte, weshalb die 3 Richter den Beschluss fassten, die Verweigerung des Polizeizeugen auszusagen, anzuerkennen.

Plädoyer der Anklage

Die Staatsanwältin führte in ihrem Schlussplädoyer aus, dass die objektive Sachlage klar und gut belegt sei. Die Anklage laute auch auf Verleumdung, weil sie aufgrund der zweifachen Falschaussage des Angeklagten sogar ein Strafverfahren gegen David Richter eingeleitet hatte, bevor sie den wahren Tatbestand erkannte. Es gebe trotz großer Bemühungen seitens des Gerichts kein Geständnis des Angeklagten, das strafmildernd gewertet werden könne. Auf dem Video sage der Angeklagte vor seinem Angriff „So, jetzt, wissen’S was!“, und das würde klar auf eine gewollte Aktion hinweisen. Man könne einen Festgenommenen auch anders fixieren als dadurch, dass man 20 Minuten auf ihm sitzt. David Richter habe im Gegensatz zu dem Angeklagten von Anfang an sehr ehrlich bemüht gewirkt, die Sachlage objektiv darzustellen. Sie hätte von einem Tierschützer anderes erwartet. Es war auch David Richter, der die Polizei gerufen habe. Und auf dem Video höre man, dass er ruhig und ohne Emotion spreche. Es sei zwar strafmildern, dass der Angeklagte durch das Filmen provoziert worden sei, aber es würden keine Gründe zur außerordentlichen Strafmilderung vorliegen, um die Strafe unter 6 Monate Gefängnis zu reduzieren. Das wäre das falsche Signal an die Öffentlichkeit.

Der Anwalt des Opfers David Richter erklärte in seinem Schlusswort, dass das Gericht und die Staatsanwältin fair gewesen seien, was man bei den üblichen Verfahren im Zusammenhang mit TierschützerInnen nicht behaupten könne. Die Einstellungen der Verfahren gegen den Jagdzeugen und den Polizeikollegen durch die Oberstaatsanwaltschaft seien dafür skandalöse Beispiele. Das Filmen einer Amtshandlung sei überhaupt keine Provokation. Hätte David Richter nicht gefilmt, säße er jetzt auf der Anklagebank. Es gebe eine Seilschaft zwischen der Jägerschaft und der Polizei und deshalb habe er den TierschützerInnen immer empfohlen, alle Amtshandlungen der Polizei zu filmen und die Dienstnummer der BeamtInnen zu erfragen. Es gebe keine Milderungsgründe für den Angeklagten.

Schlussplädoyer des Verteidigers

Der Angeklagte sei schon sehr lange ein braver Polizist. Er habe heute eingestanden, falsch gehandelt zu haben. Es sei eine Provokation, wenn einem vor der Nase mit einer Kamera herumgefuchtelt wird. Letztlich sei es egal, ob die Verletzungen von David Richter durch ein Funkgerät oder die Faust entstanden seien, der Angeklagte habe das nicht gewollt. Der Angeklagte sei zu lange auf dem Tierschützer gesessen, das sehe er heute ein, aber es sei eine Ausnahmesituation gewesen. Aber sein Polizeikollege sei sein Vorgesetzter gewesen und dieser habe dafür die Verantwortung. Als Leiter der Amtshandlung hätte auch dieser Kollege seine Dienstnummer hergeben müssen. Das Ganze sei unglücklich gelaufen, aber den Tierschützer David Richter treffe ebenso eine Schuld. Das zeige sich u.a. darin, dass die Landesregierung der Steiermark nach diesem Vorfall ein neues Gesetz gegen das Filmen von Treibjagden erlassen habe. Heute würde David Richter verwaltungsstrafrechtlich verfolgt, wenn er noch einmal zu einer Treibjagd käme, um zu filmen. Dass das Verfahren so lange dauere, sei ein Milderungsgrund. Der Schaden sei durch die Zahlung der Republik wieder gutgemacht. Eine Diversion zu fordern sei wahrscheinlich vermessen, „aber nicht jeder Beamte, der einmal was falsch macht, soll deswegen gleich vor Gericht landen“.

Das Urteil

Nach 32 Minuten Beratung kamen die 3 Richter zurück und verkündeten das Urteil. Es ist erwiesen, dass der Angeklagte David Richter vorsätzlich seiner Freiheit beraubt, ihn erniedrigend behandelt, ihn mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen, seinen Kopf gegen den Boden gedrücktund ihn 20 Minuten am Boden festgehalten hatte. Sie erweiterten die Anklage und sprachen den Angeklagten schuldig:
•    Amtsmissbrauch, dadurch begangen, dass er seine Dienstnummer nicht nannte und David Richter ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen festnahm
•    Vorsätzliche und nicht nur fahrlässige Körperverletzung, wie die Anklageschrift lautet
•    Versuchte Nötigung, indem er David Richter zur Unterlassung des Filmens zu nötigen versuchte
•    Verleumdung, indem er 2 Mal bei Einvernahmen fälschlich behauptet habe, David Richter habe gegen ihn eine schwere Körperverletzung begangen

Es war auch rechtswidrig, David Richter zur Ausweisleistung aufzufordern, allerdings könne angenommen werden, dass der Angeklagte nicht wusste, dass er das nicht dürfe. Sein Vorgesetzter, der Polizeikollege vor Ort, hätte das aber aufgrund seines Dienstrangs auf jeden Fall wissen müssen.

David Richter habe nicht provoziert, er habe nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht. Der Angeklagte habe von Anfang an gewusst, dass er zu Tierschützern fahre. Er sei zwar auf Anzeige der Tierschützer gekommen, habe dann aber nicht die Identität der JägerInnen, sondern nur der Tierschützer feststellen wollen. Bei den JägerInnen wäre es nicht rechtswidrig gewesen, ihren Ausweis zu verlangen, sie seien ja bei der Begehung einer möglichen Verwaltungsstraftat betreten worden. Aber dass der Jagdleiter den Angeklagten persönlich angerufen und ihm gesagt habe, dass er eingreifen solle, weil es lästige Tierschützer gebe, zeige, was die Intention des Angeklagten war. Das Gericht habe keinen Zweifel, dass der Angeklagte die JägerInnen kannte, er sei hingefahren, um die TierschützerInnen zu verscheuchen. Er sei deshalb gleich auf David Richter zugegangen und habe dessen Ausweis verlangt, dieser habe aber seine Rechte gekannt. Aus Angst, seine rechtswidrige Handlung könne auffliegen, habe der Angeklagte dann versucht, David Richters Kamera zu bekommen.

Die Strafe: 240 Tagessätze zu je € 10, also € 2400 Geldstrafe, und 4 Monate Freiheitsstrafe, bedingt ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung. Trotz der Verurteilung wegen zweier Verbrechen und zweier Vergehen sei das Strafmaß so milde, weil der Schaden durch die Republik bereits beglichen sei und weil das Strafverfahren so lange gedauert habe. Die Dauer des Verfahrens ergab sich im Übrigen daraus, dass die Staatsanwaltschaft nicht wegen Amtsmissbrauch anklagen wollte und deshalb zunächst zu einer Einzelrichterin kam, die aber das Verfahren zu einem Schöffengericht verlegte, weil Amtsmissbrauch vorliege und dieses Verbrechen für ein Einzelgericht zu schwerwiegend ist.

5 Gedanken zu “Schlägerpolizist wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Amtsmissbrauch, versuchter Nötigung und Verleumdung verurteilt!

  1. “Das zeige sich u.a. darin, dass die Landesregierung der Steiermark nach diesem Vorfall ein neues Gesetz gegen das Filmen von Treibjagden erlassen habe”
    Da wird einem doch übel wenn man das liest. Man möchte gar nicht wissen inwieweit dieser Filz reicht

  2. Nicht nur die Aussage des Verteidigers – “… David Richter treffe ebenso eine Schuld. Das zeige sich u.a. darin, dass die Landesregierung der Steiermark nach diesem Vorfall ein neues Gesetz gegen das Filmen von Treibjagden erlassen habe.” – ist eine Frechheit sondern erst recht, dass dieser Vorfall zum Vorwand genommen wurde um ein Gefälligkeitsgesetz zu erlassen. Eine demokratiepolitische Katastrophe.

    Ohne Zweifel war dieses Verfahren aber ein kleiner Lichtblick am Justizhimmel, trotz eines mehr als verharmlosenden Urteils.

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