22. November 2024

Schon wieder: Mastgeflügelindustrie will dramatische Verschlechterung des Tierschutzgesetzes!

Alles begann 2004, als ein neues Bundestierschutzgesetz allmählich Form annahm. Wie viele Masthühner auf 1 m² in den fensterlosen Mastgeflügelfabriken zusammengepfercht werden dürfen, war bis dahin von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt, die ÖVP schlug vor – wie könnte es anders sein – das schlechteste aller Landesgesetze, also das mit der höchsten erlaubten Besatzdichte von Hühnern pro Fläche, zur neuen Bundesregelung zu erklären. Die Mastgeflügelindustrie war dagegen. Nicht aber aus Tierschutzgründen, nein, sondern weil sie ein noch schlechteres Gesetz wollte. Statt den 20 Hühnern pro m², dem schlechtesten aller Landesgesetze, sollten ab sofort 26 Hühner pro m² erlaubt sein. Man stelle sich das vor, 26 erwachsene Hühner, die nur 1 m² Lebensraum haben! Schon 20 Hühner pro m² sind viel zu viele, eine große Tierquälerei, die auch von einer Studie der EU-Kommission bestätigt wird, in der davon die Rede ist, dass ab 17 Hühnern pro m² das Tierleid dramatisch zunimmt. Das Argument der Mastgeflügelindustrie war eigentlich nur, dass sich eh niemand an dieses Gesetz hält und deshalb sollte man das Gesetz der Praxis anpassen und verschlechtern.

Wir konnten diese Verschlechterung zwar abwenden, doch im Kompromiss zum Bundestierschutzgesetz wurde tatsächlich die schlechteste Regelung in den Ländern zum Bundesstatus erhoben. Seitdem gelten maximal 20 Hühner (oder 30 kg Lebendgewicht) pro m² als absolute Obergrenze in den Hühnerfabriken. Doch die Tierindustrie gab nicht auf und kam alle paar Jahre wieder mit ihrer Forderung daher. Doch sie argumentierten nun, dass das aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen müsse. Nur, wenn das Tierschutzgesetz verschlechtert und 26 Hühner pro m² in die Hallen gepfercht werden dürfen, könne die Hühnerfleischproduktion in Österreich überleben. Doch auch das stellte sich als ausgemachter Unsinn heraus, die Geflügelindustrie boomte hierzulande, das weiße Hühnerfleisch wurde als „gesunde Alternative“ zum roten Schweine- und Rindfleisch gesehen, sodass die Anzahl der in Österreich pro Jahr geschlachteten Hühner von vor 10 Jahren mit 50 Millionen Tieren auf heute 75 Millionen Tiere, also um 50%, angestiegen ist! Da von wirtschaftlicher Bedrohung zu sprechen ist mehr als peinlich. Also scheiterten sie wiederum, u.a. an den vielen Protesten aus der Bevölkerung.

Auf ein Neues. Mit 4-5% „Produktionskostenersparnis“ vor Augen geben die HühnerbaronInnen nicht so leicht auf. Ein neuer Trick: es ginge ja nur um das Wohlergehen der Hühner. Und dieses würde mit einem „Zentimetertierschutz“ nicht adäquat erfasst. Mit diesem Begriff bezeichnet die Tierindustrie die Vorgabe, dass nicht mehr als 20 Hühner pro m² gehalten werden dürfen. Davon müsse man abkommen, das würde den Tieren nicht gerecht. Der neue Vorschlag: Die Betriebe sollen 26 Hühner pro m² einstallen dürfen, dafür werde im Schlachthof am Fließband auf die Füße der Tiere geschaut, und wenn diese mehr als einen gewissen Prozentsatz an Wunden aufweisen und wenn mehr als ein gewisser Prozentsatz an Tieren vor der Schlachtung an den miesen Haltungsbedingungen gestorben ist, dann muss die Besatzdichte wieder auf die jetzt maximal erlaubten 20 Tiere pro m² reduziert werden.

Makaber: die Anzahl und Größe der Wunden an den abgehackten Füßen der Hühner soll die Besatzdichte des nächsten Mastdurchgangs bestimmen
Makaber: die Anzahl und Größe der Wunden an den abgehackten Füßen der Hühner soll die Besatzdichte des nächsten Mastdurchgangs bestimmen

Die Geflügelindustrie argumentiert also, dass die Besatzdichte immer so eingerichtet werden soll, dass ein gewisser Prozentsatz an Tieren frühzeitig stirbt oder schwere Wunden an den Füßen hat. Sind es weniger, werden mehr Tiere in die Hallen gepresst, sind es mehr, dann wird auf die heute erlaubte Besatzdichte „reduziert“. Würden wir diese glorreiche Bemessungsgrundlage auch auf den Raum anwenden, denen Menschen in den Zellen im Gefängnis zusteht? Also so viele Menschen in eine Zelle pressen, bis ausreichend viele von ihnen körperliche Wunden haben oder gestorben sind, dann kennen wir die ideale Besatzdichte. Dazu muss man bedenken, dass die fürchterlichen Qualzuchten der Hühnerindustrie die Tiere innerhalb von 35 Tagen zu 2 kg Körpergewicht, also zur Schlachtreife, zwingen. In nur 5 Wochen sollen die Hühner dementsprechend aufgrund der Haltungsbedingungen sterben oder körperliche Schäden entwickeln, ansonsten sei die Haltung als „gut“ zu bewerten und man dürfe noch mehr Tiere hineinsperren! Wollen die uns für blöd verkaufen?

Erschütternd dabei: Zumindest der ÖVP-Flügel des Tierschutzministeriums hat bereits angebissen. In einer Präsentation vor NGOs am 26. Februar 2014 sollten diese mit diesem Unsinn beeindruckt und weichgekocht werden. Doch da haben die TierfabrikslobbyistInnen die Rechnung ohne den Wirt gemacht! Wir werden niemals zulassen, dass unser Tierschutzgesetz, das bzgl. der sogenannten „Nutztiere“ sowieso schon eine Katastrophe ist, noch weiter verschlechtert wird! Ab nächster Woche müssen wir zu mobilisieren beginnen, um diesem Wahnsinn ein für alle Mal ein Ende zu bereiten!

2 Gedanken zu “Schon wieder: Mastgeflügelindustrie will dramatische Verschlechterung des Tierschutzgesetzes!

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