Es geht um den Vorfall am 20. 11. 2015 im Jagdgebiet von Alfons Mensdorff-Pouilly im Bezirk Güssing, siehe https://martinballuch.com/landesverwaltungsgericht-eisenstadt-verurteilt-polizei-und-jagdaufseher-wegen-einsatz-bei-mensdorff-pouilly-gegen-mich/. Wie in dem Link zu lesen, haben zuerst die JagdhelferInnen auf Anweisung des Jagdaufsehers von Mensdorff-Pouilly, und dann die herbeigerufene Polizei, mich auf einer öffentlichen Straße 90 Minuten lang blockiert, um zu verhindern, dass ich die Jagdvorgänge dokumentieren kann. Eine Maßnahmenbeschwerde gegen die 4 war bereits erfolgreich, d.h. es wurde gerichtlich festgestellt, dass meine Rechte verletzt wurden. Jetzt hat aber die Staatsanwaltschaft Wien auch Anklage gegen die 4 wegen Amtsmissbrauch erhoben. Das Verfahren wird am 21. Februar 2017 ab 9:30 Uhr im Saal 1 des Landesgerichts Eisenstadt stattfinden. Es ist öffentlich, Eintritt frei.
Da die Anklageschrift wirklich beeindruckend ist und für solche Vorfälle äußerst selten, möchte ich sie hier – anonymisiert – praktisch vollständig abdrucken:
Wieso ist zuerst vom 20.11.2015 die rede und dann in der Begründung vom 20.11.2016