Es ist wirklich unbegreiflich! Der Ruf der Jägerschaft ist absolut im Keller, die Knallerei auf gezüchtete Wildtiere und der Massenabschuss im Gatter finden überhaupt kein Verständnis bei der Bevölkerung. Und die Überpopulation der Paarhufer durch die ständige Fütterung und die Trophäenhege vernichtet den Wald nachhaltig. Doch wie reagieren die JägerInnen im steirischen Landtag? Mit einer dramatischen Verschlechterung des Jagdgesetzes! Statt einer Aufhebung der Wintergatter sollen die Gebiete, in denen Wanderer zur ungestörten Zucht von Wildtieren ausgesperrt werden, eine Erweiterung erfahren! Und wenn es nach der Novelle zum Jagdgesetz geht, die dem Landtag vorliegt, dürfen erstmals auch die Forststraßen nicht mehr betreten werden! Aber darüber hinaus ist die unfassbarste Änderung jene, dass JägerInnen in der Steiermark ab sofort sogar Festnahmen aussprechen und Personen, die sie Verwaltungsübertretungen verdächtigen, wie z.B. TierschützerInnen, die Treibjagden filmen, oder Wanderern mit nicht angeleintem Hund oder SchifahrerInnen, die Wildschutzgebiete betreten, die Gepäckstücke und Autos durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen!
Konkret soll § 35 des steirischen Jagdgesetzes lauten:
Das hier angesprochene StAOG liest sich so:
Dazu sagt der Österreichische Alpenverein:
Und § 51 würde das Verbot normieren, Forststraßen zu betreten:
Dazu der Verband alpiner Vereins:
Dass sich diese Maßnahmen vor allem gegen filmende TierschützerInnen richten, ist kein Geheimnis. In Niederösterreich gibt es bereits ein Verwaltungsstrafverfahren gegen eine Person, die sich gegenüber einem Jäger nicht ausweisen wollte, siehe https://martinballuch.com/jagdfanatischer-adeliger-grossgrundbesitzer-nimmt-tierschuetzer-fest-strafe/.
Das vorgeschlagene und alle Kommentare im Begutachtungsverfahren können hier eingesehen werden: http://www.landtag.steiermark.at/cms/beitrag/11409769/58064506/
Was kann der einzelne gegen diesen Überwachungswahnsinn unternehmen?