Tatsächlich: Florian Klenk nun auch nach OLG-Urteil wegen Nötigung angezeigt
STRAFANZEIGE wegen Verdachts der Nötigung (§ 105 StGB) oder schweren Nötigung (§ 106 StGB) oder Aufforderung zur Nötigung (§ 282 StGB)! Täter: Florian Klenk Stellvertretender …