Einen ganzen Tag lang wurde gestern der sogenannte „Führer“ der verdeckten Ermittlerin, Herr Chefinspektor Stefan Wappel, einvernommen. Es gab – berechtigterweise – ein großes Medieninteresse. Doch die Richterin scheint die Kontrolle der Öffentlichkeit nicht zu schätzen. So aggressiv war sie ja schon lange nicht mehr. Und die Medien hat sie ganz explizit kritisiert. Dabei ist die Kontrolle der Gerichte durch die Öffentlichkeit zentrales Verfassungsrecht!
Erstaunlicherweise war sie verwundert, dass die Einvernahme von Herrn Wappel so lange gedauert hat. Dabei war doch klar, dass es viele Fragen zu klären gibt. Wie kritisch diese Befragung war, merkte man an den Antworten von Herrn Wappel, die sehr danach ausgesehen haben, als sei Herr Wappel vorher intensiv gebrieft worden. Entweder Wappel sagte, er wisse das nicht oder erinnere sich nicht, oder Wappel wiederholte sein Mantra, es sei alles nur zur Gefahrenabwehr gewesen. Warum hat sein Spitzel aber über 100 Identitäten von TierschützerInnen festgestellt? Zur Gefahrenabwehr muss man Namen wissen? Namen helfen nur dazu, nach einer Straftat die TäterInnen auszuforschen. Aber genau für diese Aufgabe hätte der Spitzel eine Genehmigung gebraucht, die nicht vorhanden war. Wozu wurden zumindest 3 Mal Trinkflaschen gestohlen, um DNA-Spuren von AktivistInnen abzunehmen? Wie könnte so etwas der Gefahrenabwehr dienen? Oder das Passwort zum Fadinger-Archiv, das der Spitzel erhalten und an den Führer weitergegeben hat. Wie sonst ist die SOKO zu den alten Fadinger-Forumseinträgen gekommen, die bis heute den Schwerpunkt der Anklage bilden? Hat das der Gefahrenabwehr gedient?
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