23. November 2024

Tatsächlich: Florian Klenk nun auch nach OLG-Urteil wegen Nötigung angezeigt

STRAFANZEIGE

wegen Verdachts der Nötigung (§ 105 StGB) oder schweren Nötigung (§ 106 StGB) oder Aufforderung zur Nötigung (§ 282 StGB)!

Täter: Florian Klenk
Stellvertretender Chefredakteur der Stadtzeitung Falter
Marc-Aurel-Straße 9
1010 Wien

Sachverhaltsdarstellung:

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=RdkXD2YXAzE

In diesem Video ist Florian Klenk zu sehen. Ab Minute 2:20 sagt er wörtlich über den Skandal im Kinderheim Wilhelminenberg der Stadt Wien:

Daher muss ein Journalist hergehen und jedes Detail, das diese Frauen erzählen, mit Fakten belegen können. Und was mir fehlt in der ganzen Berichterstattung in den österreichischen Medien ist, dass jemand hergeht und sagt: Wer waren diese andern 20 Mädchen? Welche Rettungseinsätze hat es damals gegeben? Jeder Rettungseinsatz ist heute dokumentiert, Sie können sich das anschauen. Welchen internen Schriftverkehr hat es in diesen Behörden gegeben? Was hat der Amtsarzt dort, von dem immer die Rede war, tatsächlich in die Akten geschrieben? Ich würde an die Türen des Stadtrats klopfen und sagen, jetzt öffnen Sie mir bitte Ihre Archive zum Heim, wir wollen das lesen! Wenn Sie uns diese Archive nicht öffnen, dann werden wir das skandalisieren und werden sagen, Sie wollen das vertuschen, also öffnen Sie jetzt diese Archive!

Tatbestand Nötigung oder Aufforderung zur Nötigung:

Die Staatsanwaltschaft möge untersuchen, ob der Täter auf diesem Beweisvideo im Lichte des neuen Urteils des OLG Wien 19 Bs 491/12p vom 23.05.2013 die Tathandlung einer Nötigung ankündigt oder vielleicht zur Nötigung auffordert.

Die Nötigung ergäbe sich wie folgt (siehe OLG-Urteil Seiten 39-50):

  • Die Skandalisierung von Aktivitäten des Stadtrats stellt für diesen einen eklatanten Nachteil und eine Verletzung an seinem Vermögen dar.
  • Der Täter hat diesen Nachteil ernsthaft für möglich gehalten und sich damit abgefunden.
  • Mit der Skandalisierung zu drohen ist daher eine gefährliche Drohung.
  • Diese gefährliche Drohung als Druckmittel zu benutzen, um vom Stadtrat den Zugang zu einem Archiv zu erpressen, ist dadurch eine Nötigung.

Zur Zweck-Mittel Analyse nach dem OLG-Urteil:

  • Als Zweck ist im Lichte dieses Urteils die Öffnung der Archive zu sehen, auf die der Täter keinen Rechtsanspruch hat.
  • Als Mittel wird dazu die Skandalisierung verwendet, d.h. der Täter hat ebenfalls keinen Rechtsanspruch auf den Vollzug des angedrohten Übels.
  • Die Tathandlung ist damit als sittenwidrig zu klassifizieren, weil sie laut OLG-Urteil dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, d.h. aller billig und gerecht Denkenden, widerspricht.

Laut OLG-Urteil gilt daher: Der vom Täter verfolgte Zweck war die Veranlassung des Stadtrats zur Öffnung ihrer Archive. Eine Drohung mit einer Schädigung an Ruf und Vermögen, um den derart Angesprochenen zur Öffnung der Archive zu veranlassen, stellt keine sachlich gerechtfertigte Mittel-Zweck-Beziehung zwischen Übel und gefordertem Verhalten im Sinne des § 105 Abs 2 Strafgesetzbuch dar.

Ich ersuche um Information über den Ausgang des Verfahrens und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

[Name des Anzeigers bekannt}

10 Gedanken zu “Tatsächlich: Florian Klenk nun auch nach OLG-Urteil wegen Nötigung angezeigt

  1. Hahaha! Das ist sehr amüsant zu lesen! (noch)
    Wird s so weitergehen würd der Bestand dieses OLG-Urteils direkt zum österreichischen Staatsbankrott führen!

  2. @Roland HERMANN

    “Wenn Sie uns diese Archive nicht öffnen, dann werden wir das skandalisieren und werden sagen, Sie wollen das vertuschen, also öffnen Sie jetzt diese Archive!”

    Das ist insofern ein Unterschied, als Herr Klenk einem Stadtrat (theoretisch, ich weiß nicht ob er es tatsächlich tut) in diesem Fall drohen würde ihn einer Sache zu beschuldigen auch wenn die Beschuldigung falsch sein sollte. Er schädigt seinen Ruf. Vielleicht kann der Stadtrat nicht einfach das Archiv öffnen oder es existieren wirklich keine Einträge.

    Balluch hingegen informiert nur über etwas was jeder weiß und er tut das sowieso ständig – wie viele andere Tierschützer (sowie auch Zeitungen, Fernsehen, usw.) auch. Es ist nicht verboten jemanden über öffentlich zugängliche Informationen zu unterrichten. Klenk hat das aber als schuldhaft angesehen – zumindest habe ich das so verstanden – und aufgefordert eine angebliche Schuld einzugestehen, die aber nicht vorliegt.

    Da würde ich mich auch wehren.

  3. Dieser Staat entwickelt sich in einem Sinn, der mehr als erschreckend ist. Eine völlig neue, subtile Form des Totalitarismus. Wirklich unfassbar !!! Da behaupten immer alle, sie hätten im Dritten Reich nicht “mitgemacht” – und was tun sie jetzt? Sie machen mit! Aktiv oder durch Schweigen und Akzeptieren.
    Wer nicht gegen solche Zustände ankämpft, macht sich der Mittäterschaft schuldig. Das war damals so und das ist heute so. Dabei ist es (noch) relativ einfach, gegen diese Zustände anzukämpfen. Noch …

  4. Vordergründig riecht das nach einer Balluchschen Retourkutsche à la “Wer nicht 100% für mich ist, ist gegen mich”; ein Verhalten das gerade unter den sich stetig vermehrenden Michael Kohlhaas unserer Zeit immer häufiger anzutreffen ist.
    Zumindest ist es schon einigermaßen weit hergeholt, ausgerechnet Herrn Klenk einen Mangel an Demokratieverständnis vorzuwerfen.
    Umso mehr noch, wenn das in einem Tonfall geschieht, der ein “Früher wurden Verräter erschossen” geradezu impliziert, so also ob das irgendeine Rechtfertigung für ein heutiges Geschehen darstellen könnte.

    Hintergründig ist das Manöver natürlich zu billigen. Wenn Herr Klenk hier nicht belangt wird, müssen Balluch & Co vom Vorwurf der Nötigung genauso freigesprochen werden.
    Ich bin sicher, der gelernte Jurist Klenk sieht das ebenso.
    Also was soll dieses geradezu lächerliche Säbelgerassel bringen ?
    Begleichts Eure offenen Rechnungen doch bei einem Bier !

  5. Das Gesetzbuch ist vergleichbar mit einer Packung Kunsthonig, man kann es ziehen, kneten, hin u. herdrücken und sonst noch so einiges wenn man es gut genug kennt, findet man immer eine wenn auch noch so kleine Lücke und es gibt auch schon immer Leute die sich dieser Löcher bedienen, um einen Vorteil zu Haben Man nennt diese Leute Anwälte, also hast genug Geld hast auch den Anwalt der’s Gesetz am besten kennt, natürlich bist damm der Sieger bei Prozessen und wenn nicht beim 1.x dann gehn wir in Berufung und schaun ob sich mittlerweile ein Loch wo eingeschlichen hat, usw. usw. Weil Gesetz und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Sachen sogar Justizia trägt eine Augenbinde, damit sie nicht mit ansehen muß was in Ihrem Namen alles so geschieht ! Nicht umsonst sagen so manche Justizia wär eine Dirne! Eine noble möcht ich Wetten.

  6. Eigentlich sollte sich der Stadtrat schämen, Durch sein Verhalten, das nicht Einsicht nehmen lassen, wurde der nun Angeklagte vom Stadtrat doch dazu getrieben ihn zu nötigen, denn hätte er sich nicht so sehr gesträubt, würde der Angeklagte nicht geglaubt haben, daß etwas vertuscht werden würde, somit ist der Kläger wie ich vermute der Stadtrat durch sein Verhalten am Tathergang beteiligt, denn Hätte er sich nicht so vehement gewehrt, hätte der Angeklagte keinen Grund gehabt so zu reagieren, wie es ihm jetzt als strafbare Handlung vorgeworfen wird. So gesehen ist der Kläger durch sein Verhalten derjenige der die Grundlage für diese Anklage geschaffen. Der Kläger hätte durch die ganzen Umstände Wissen müssen, das der Angeklagte in einer dieser Situation durch die Weigerung das fragwürdige Schriftstück zum Ansehen herauszugeben, daß der Angeklagte in ähnlicher Weise reagieren könnte. Durch seine Position sollte er sich vorbildlich verhalten und der Entstehung einer solchen Situation von vorn herein entgegenwirken.

  7. Meine Presseaussendung dazu:

    https://vgt.at/presse/news/2013/news20130627y.php

    Tierschutzprozess: Anzeige gegen Falter-Journalist Florian Klenk wegen Nötigung

    Klenk sprach im TV davon, den Wiener Stadtrat durch öffentlichen Druck zur Öffnung seiner Archive zu zwingen – im Lichte des neuen OLG-Urteils eine Nötigung!

    Florian Klenk war als stellvertretender Chefredakteur der Stadtzeitung Falter eine treibende Kraft hinter der Tierschutzcausa, hatte er doch größtes Verständnis für die durch Pelzkampagnen „genötigten“ Modehäuser gezeigt und den SOKO-Chef, der, wie sich später herausstellte, vor Gericht gelogen hatte, in den Himmel gelobt. Die Ermittlungen nach § 278a seien notwendige Strukturermittlungen in der Tierschutzszene gewesen, die Justiz habe schon richtig gehandelt.

    5 Jahre später hat diese von Klenk geförderte Ausweitung der Tierschutzcausa zu einem Urteil des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) geführt, nach dem jede Art von öffentlichem Druck auf eine Institution, um sie zu einer (ethisch erwünschten) Handlung zu bringen, als Nötigung gilt. Klenks Reaktion darauf im Falter war, eine Diversion zu fordern, d.h. die übrig gebliebenen 5 Angeklagten in der Neuauflage des Tierschutzprozesses sollten sich der Nötigung schuldig bekennen, sich entschuldigen und Sozialdienst leisten, aber dafür keine Vorstrafe erhalten. Die dramatische Bedrohung jeder journalistischen und zivilgesellschaftlichen Arbeit, die ja sehr rasch in öffentlichen Druck auf eine Institution mündet und münden soll, war ihm keine Silbe wert.

    Nun frisst die Entwicklung ihre eigenen Kinder. Jetzt wurde auch Florian Klenk im Wortlaut dieses OLG-Urteils von einer Privatperson wegen Nötigung und Aufforderung zur Nötigung angezeigt, siehe martinballuch.com. In einem TV-Gespräch hatte er angekündigt bzw. JournalistInnen dazu aufgefordert, im Rahmen des Skandals um das Kinderheim Wilhelminenberg den Stadtrat von Wien durch öffentlichen Druck dazu zu bringen, seine Archive zu öffnen. Ein nach dem OLG-Urteil klassischer Fall von Nötigung!

    VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Willkommen, Herr Klenk, auf der Anklagebank im Tierschutzprozess. So schnell geht’s, dass man selbst unter die Räder gerät, wenn man zulässt, dass mit immer obskureren Mitteln gegen KritikerInnen des Systems vorgegangen wird! Natürlich sind wir der Ansicht, dass es keine Nötigung darstellt, wenn man Institutionen mit öffentlichem Druck dazu zwingt, sich ethisch zu verhalten oder eine öffentliche Kontrolle zuzulassen, wie in diesem Fall. Das ist der Kern einer funktionierenden Demokratie. Doch die Demokratie funktioniert hierzulande nicht mehr. Mit diesem OLG-Urteil wird die Büchse der Pandora geöffnet, ab jetzt sind alle vogelfrei, die sich kritisch verhalten und in die politische Entwicklung des Landes außerhalb des Parlaments eingreifen wollen. Vielleicht wacht nun auch Herr Klenk auf, bekennt sich zur Demokratie und fordert, dass dieses Urteil ehebaldigst revidiert wird! Nicht die Angeklagten sollen sich schuldig bekennen, sondern dieses brandgefährliche Urteil muss aufgehoben werden, um den Rechtsstaat zu retten!“

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