Die Behördenschikanen gegen TierschutzaktivistInnen gehen ungebrochen weiter, wenn sich auch immer wieder, wie hier, eine tapfere Richterin dieser Entwicklung entgegen stemmt. Ich darf allerdings Richterinnen nicht loben, sonst werden sie verdächtigt, von mir bestochen zu sein, überwachst und suspendiert. So geschehen 2008, als ich eine Richterin am Vorgängergericht des Landesverwaltungsgerichts St. Pölten für die Aufhebung einer Geldstrafe gegen TierschützerInnen, die eine Treibjagd in Böheimkirchen dokumentiert hatten, gelobt habe. Damals wie heute hatte ich persönlich mit den Gerichtsverfahren nichts zu tun und war nicht einmal anwesend. Also, liebes Amt für Terrorbekämpfung: ich kenne diese Richterin nicht, aber entnehme ihrem Urteil, dass sie sehr fair und gerecht verhandelt und geurteilt hat.
Am 24. Juni 2016 standen 2 AktivistInnen des Tierrechtsvereins RespekTiere in Salzburg vor dem Lokal “Costeria” um gegen den dortigen Umgang mit Hummern zu prostieren. Im Restaurant werden nämlich Hummer lebendig gekocht, was eindeutig dem Tierschutzgesetz widerspricht und dennoch landauf landab in solchen Restaurants geschieht. Unsere tapfere Polizei, in ihrem steten Kampf gegen das Böse, hat natürlich nicht das Restaurant bestraft, sondern eine der beiden TierschützerInnen. Die Straferkenntnis über zuletzt € 110 sieht so aus:
Die Polizei schloss also, dass die Meinungsfreiheit, wenn auch verfassungsrechtlich geschützt, das stumme Stehen mit einem Protestplakat vor einem Restaurant nicht umfasst, auch wenn dort rechtswidrig lebende Hummer gekocht werden und die Behörde nichts dagegen unternimmt. Erinnert irgendwie an Weißrussland, aber dorthin scheinen wir uns politisch gerade zu bewegen.
Doch zum Glück gibt es noch eine immer wieder funktionierende Justiz. Die Richterin am Landesverwaltungsgericht hob dieses Straferkenntnis aus:
Ein sehr wichtiges, richtungsweisendes Urteil! Zusätzlich trug die Richterin dem Restaurantbetreiber auf, in Hinkunft nur noch mit Hilfe eines Geräts zur Elektrotötung von Hummern, dem Crustastun, zu kochen, auch wenn die Anschaffung dieses Geräts mehrere 1000 Euro kostet. Das Tierschutzgesetz verbietet seit einigen Jahren das Lebendkochen von Hummern, nur hat sich das noch nicht in die Küchen der Nobelrestaurants herumgesprochen. Daher eine bitte an alle tierlieben Personen: in jedem Restaurant, in dem Hummer serviert werden, sollte man nachsehen, ob diese lebendig gekocht werden, wie das immer üblich ist. Und wenn ja, die Küche auf das Tierschutzgesetz aufmerksam machen und zur Not Anzeige erstatten. Letzteres übernimmt auch der VGT für Sie, wenn Sie lieber anonym bleiben wollen.
Es ist eigentlich unglaublich, wie schnell doch seitens der Behörde die Zustellung eines (ungerechtfertigten) Strafbescheids erwirkt wird und mit welcher Mühsal es danach verbunden ist, zu versuchen, über den Gerichtsweg zu seinem Recht zu kommen – wenn überhaupt …
Faire Urteile sollten eigentlich die Regel sein und nicht die Ausnahme, aber schön, dass es sie trotzdem gibt.