Im Rahmen der jetzt voll angelaufenen Tierversuchskampagne, der zentralen Kampagne des Tierschutzes in Österreich in diesem Jahr, fordern wir auch Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Ist es zu viel verlangt, zwei so zentrale Ziele wie eine gute Reform des Tierversuchsgesetzes und Tierschutz in die Verfassung, im Rahmen einer einzigen Kampagne erreichen zu wollen? Ich denke nicht.
Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen war bereits eine der drei Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens im März 1996. In dieser einen Eintragungswoche gingen damals 460.000 Menschen in ihr Bezirksamt und unterschrieben das Begehren. Das Tierschutzvolksbegehren war damit eines der erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte.
Nach einer intensiven Kampagne, in deren Rahmen auch in die Landtagswahlkampfschlacht für Kärnten und Salzburg, sowie der Bundespräsidentschaftswahl, jeweils 2004, eingegriffen wurde, beschloss das Parlament einstimmig, die Regierung aufzufordern, sie möge die Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung durchführen. Es wurde ein Verfassungskonvent gegründet, der sich mit einer Neustrukturierung der Verfassung beschäftigen sollte, doch es gab keine Einigung. Anlässlich der Nationalratswahlen 2006 versprachen alle Parteien, in der nächsten Legislaturperiode für Tierschutz in die Verfassung zu stimmen. Doch der Verfassungskonvent starb und mit ihm starb die Initiative dazu.
Also sammelten sich alle Tierschutzorganisationen unter einem Banner im Jahr 2008 und wollten in einer schlagkräftigen Kampagne Tierschutz in die Verfassung bringen. Am 21. Mai 2008 sollte die Kampagne beginnen – aber sie wurde durch den Polizeischlag der Tierschutzcausa in den frühen Morgenstunden desselben Tages jäh zerbrochen, bevor sie beginnen konnte. Damals hatten wir eine eigene Webseite aufgesetzt, www.tierschutz-in-die-verfassung.at, die seitdem in den Dornröschenschlaf gefallen ist.
Jetzt, nach dem Freispruch, und nachdem der Freispruch in den nächsten 2 Wochen (hoffentlich endlich) rechtskräftig wird, steigen wir wieder in den Ring. Es reicht uns langsam, dieser Schritt ist längst überfällig. Umso passender, dass wir ihn mit einer Kampagne für Tierschutz ins Tierversuchsgesetz, für die er ja auch notwendig ist, kombinieren.
Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland und die Schweiz. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung ist die Grundlage des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft. Sie legt die Grundwerte fest, auf die wir uns in der Gesellschaft geeinigt haben. Tierschutz ist schon längst ein solcher Grundwert und muss daher endlich in der Verfassung verankert werden. Was als Wertekonsens in der Verfassung steht, muss von allen Verantwortlichen in der Gesellschaft beachtet werden und in alle Entscheidungen einfließen, wie z.B.
- Entscheidungen von Gerichten, wie bestehende Gesetze interpretiert werden
- Beschlussfassungen von neuen Gesetzen im Parlament
- Vollzug von Gesetzen durch die Exekutive
- Genehmigungen von Tierversuchen
- Ausmaß der Förderung von Tierschutz durch die öffentliche Hand (z.B. Tierheime)
Im Verfassungsausschuss wurde Tierschutz vor einigen Monaten wieder ein Thema. Man beschloss, einen eigenen Unterausschuss mit der Parität 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne und 1 BZÖ zu gründen, der die Umsetzung besprechen soll. Allerdings hat die dafür zuständige ÖVP im Verfassungsausschuss diesen Unterausschuss bis heute nicht konstituiert, die Mitglieder sind noch gar nicht festgelegt. So wie es momentan aussieht, wird der Verfassungsausschuss erst wieder im September tagen und kann daher bis dahin keinen Unterausschuss zu Tierschutz bilden.
Es wird also Zeit, dass die Zivilgesellschaft hier das Ruder wieder in die Hand nimmt. Auf die parlamentarische Politik müssten wir in dieser Frage offenbar ewig warten, ohne Druck von unten wird nichts geschehen. Dabei ist es keine schwere Aufgabe, die Staatszielbestimmung Tierschutz zu formulieren, immerhin hat das Parlament 2004 bereits einen Wortlaut vorgegeben:
Das Wohlbefinden und das Leben der Tiere werden aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf geschützt.
Das Parlament votierte am 27. Mai 2004 einstimmig für die Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung:
2 Gedanken zu “Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung!”