28. März 2024

Tierschutzprozess: Richterin weist meine Schadensersatzklage ab!

Da wird mir, nachgewiesener Maßen unschuldig, vom Staat ein riesengroßer finanzieller (und psychischer) Schaden zugefügt und dann weigert sich die Republik dafür aufzukommen. Für mehr als 1 Million Euro werden 1700 Polizisten im Namen eines Immobilienspekulanten auf 16 friedliche Jugendliche losgelassen, die in einem Haus gewohnt haben, in das sie der Spekulant vorher eingeladen hatte. Aber für den Schaden, den die Schergen der Republik anrichten, gibt es keinen Cent. „Keine budgetäre Deckung“, flötete die Justizministerin, nachdem sie die Berechtigung meines Anliegens bestätigt hatte.

Gegen meine Schadensersatzklage geht die Republik mit allen Mitteln vor. Und leider fand sie wieder einmal in einer Richterin eine willfährige Gehilfin. Verjährt soll meine Klage sein, weil durch die Unfähigkeit des Staatsanwalts unser Prozess fast 8 Jahre hinausgezögert worden ist. Ich hätte wissen müssen, dass ich unschuldig bin und daher bei Bestellung meines Anwalts gleich die Republik klagen, behauptet die Richterin in ihrem Urteil. Zu diesem Zeitpunkt sei der Schaden ja entstanden. Aber es waren die illegalen Machenschaften der SOKO Leitung, die konsequent alle entlastenden Beweismaterialien verheimlichte, die daran schuld ist – und dafür auch 3 Mal verurteilt wurde – dass wir bis weit in den Tierschutzprozess hinein von den Spitzelberichten nichts wussten. Ginge es hier wie in einem Rechtsstaat zu, dann hätten wir die Spitzelberichte von Anfang an bekommen müssen. Erst durch einen Privatdetektiv gelang es uns, an diese Beweismittel heran zu kommen. Zu spät, meint dazu die Richterin. Pech gehabt, sozusagen.

An den Aussagen der Richterin wird auch klar, was sie emotional zu diesem Urteil bewegt hat. Sie findet, dass wir uns durch unser konspiratives Verhalten verdächtig gemacht haben und deshalb selbst schuld sind, wenn wir verfolgt wurden. De facto klingt in den Aussagen im Urteil sogar durch, dass wir vermutlich eigentlich schuldig waren, nur geschickt den Kopf aus der Schlinge gezogen haben. Die Spitzelberichte seien nicht entlastend, weil aus dem Umstand, dass darin von keinen Straftaten die Rede ist, lediglich geschlossen werden kann, dass es dem Spitzel nicht gelungen war, ausreichend Vertrauen zu gewinnen, um eingeweiht zu werden.

Die Richterin hat aber das wesentliche Argument von uns nicht verstanden. Es wurden uns ja gar keine Straftaten vorgeworfen, also ist die Frage, ob der Spitzel Straftaten beobachten konnte, sowieso uninteressant. Darum geht es gar nicht. Vielmehr hat die Polizei unser konspiratives Verhalten und unsere Angst vor Überwachung dazu benutzt, in den Gehirnen gutbürgerlicher RichterInnen, die sich so ein Verhalten nicht erklären können, ohne an das Vertuschen von Verbrechen zu denken, einen Verdacht zu kreieren. Aber Spitzel Danielle Durand hat aus erster Reihe miterlebt, warum wir uns so konspirativ verhalten. Weil nämlich die Polizei ständig unsere Aktivitäten behindert und AktivistInnen belästigt. Es gibt zahlreiche, völlig harmlose Aktionen, die nicht der Polizei bekannt sein dürfen, weil sie sonst nicht stattfinden können. Das wusste Frau Spitzel. Sie ist also Zeugin dafür, dass das konspirative Verhalten an sich nicht verdächtig ist. Das war unser Argument, warum durch das rechtzeitige Bekanntwerden der Spitzelberichte jede Anklage, jede Hausdurchsuchung und jede U-Haft verhindert worden wäre.

Doch dieses Argument war der Richterin offensichtlich zu kompliziert. Auch sie fiel auf dieselben Phrasen der Polizei herein. Warum sollte ein anständiger Bürger seinen Computer verschlüsseln, wenn er nichts zu verbergen hat? Die Antwort gibt mein Buch „Widerstand in der Demokratie“, eine Erfahrung, die Spitzel Danielle Durand zur Genüge mitgemacht hat, die aber RichterInnen nicht kennen.

So hat die Richterin meine Klage abgewiesen und mir gleich noch einmal 25.000 Euro Zusatzkosten aufgebrummt. Wie kann sie sich abends in den Spiegel schauen?

Ja, ich könnte bis zum Obersten Gerichtshof und dann bis zum Europäischen Gerichtshof in Strassburg berufen. Aber wenn ich verliere, steigen die Gerichtskosten auf gut 100.000 Euro oder mehr. Dieses Geld würde der Staat sofort mit Gewalt eintreiben. Kann ich es riskieren, auf meinem Recht zu beharren? Bei RichterInnen mit so viel Sinn für Gerechtigkeit und Fairness vielleicht nicht.

Das Urteil im Original: https://martinballuch.com/richterin-weist-schadensersatzklage-tierschutzprozess-ab-sei-verjaehrt/

21 Gedanken zu “Tierschutzprozess: Richterin weist meine Schadensersatzklage ab!

  1. Danke für die inzwischen erfolgte Angabe des Spendenkontos für die Berufungskosten – jede Person, der die Rechtssicherheit in Österreich lieb ist, sollte einzahlen. Ich bin dabei! Gemeinsam schaffen wir das!

  2. Wäre nicht der Anwalt von Hr. Balluch dazu verpflichtet gewesen ihn darüber zu informieren? In diesem fall würde ich versuchen das Geld über dessen Haftpflichtversicherung zu bekommen.

  3. Wenn das hier Justiz heißt, dann bin ich auch der Arnold Schwarzenegger.
    Das Geld kriegen wir bald zusammen, das sind reparable Schäden.
    Was nicht mehr zu reparieren ist, und das seit über 2000 Jahren, ist das demokratische Gefühl, die Empathie dieses Landes.
    Sogar Rumänien ist in Moment weiter in seiner Justizvorgaben als Österreich!!
    Amor

  4. Ich denke wer spenden will kann das auf jeden Fall tun, auch wenn für eine Sache nicht genug Geld zusammenkommen sollte. Dann wird das Geld eben für eine andere Rechtssache verwendet. Wie man hier liest gibt es davon offenbar genug. Ich habe schon gespendet, wenn auch nur 50.–€ derzeit, weil grad vor dem 1. ; und für welche Rechtssache es auch Verwendung finden mag, es dient dem Tierschutz. In Österreich hat man das Gefühl, alle die Geld haben richten es sich. Man hat das Gefühl, Österreich ist von einem Rechtsstaat weit entfernt. Wenn man manche Meinungen zu Recht und Gesetz von Leuten hört (liest) die nicht ungebildet sind, vielleicht auch wichtige Positionen einnehmen, dann dreht sich einem der Magen um. Man fühlt sich ins Mittelalter versetzt. Grade dass nicht nach Folter verlangt wird, aber vielleicht kommt das auch noch. Ist ein internationaler Trend. Weil mir die Rechtsauffassung solcher Leute so sauer aufstößt, lese ich diesen Blog und schreibe hier auch meine Meinung zu einigen Themen. Deshalb spende ich auch und werde auch noch weiter spenden. Das ist gut angelegtes Geld, Investion in Rechtsstaatlichkeit.

    Susanne Veronika, ab jetzt nur noch Veronika, um nicht mit Susanne V verwechselt zu werden. (Ich möchte ja nicht dass sie aufgrund einer Verwechslung vielleicht Schwierigkeiten bekommen) 🙂

  5. Lieber Martin,

    ich verfolge deine und die Geschichte vom VGT bereits seit mehreren Jahren und finde es eine Schande – aber auch bezeichnend für den Zustand unserer Welt – wie es dir und anderen VGT Mitstreitern ergangen ist. Den Verein unterstütze ich auch seit längerer Zeit finanziell durch jährliche Spenden.
    Deshalb kurz, auch ich wäre problemlos gewillt meinen Beitrag von mind. 100€ für eine Berufung oder einen Rechtsstreit bis hinauf zum EuGH zur Verfügung zu stellen.

    Wenn nicht der OGH, dann muss doch spätestens der EuGH (für Menschenrechte?!) ein Einsehen haben, und hoffentlich hat dort dann die österr. Justiz und Politik keine Einflussmöglichkeit mehr!

    Glg,
    jack

  6. Ich würde mich auch gern mit 100,- an Berufungskosten beteiligen! Also vielleicht doch eher 200,- 🙂 Das nächste Weihnachtsgeld kommt bestimmt …
    Mit Daumendrück und mentaler Unterstützung
    Susanne V

  7. Vielen Dank für die positiven Kommentare, ich werde mir jetzt sofort ansehen, wie das mit crowdfunding ist und gleichzeitig einmal unser Rechtshilfekonto veröffentlichen. Mit ausreichend Unterstützung können wir die Berufung wagen.

  8. Auch wir sind empört über den skandalösen Zustand der österreichischen Justiz und würden uns gerne mit je € 100,- an den Kosten für eine Berufung beteiligen.
    Bitte nicht aufgeben ! Der Fall gehört vor den EuGH !!!

  9. Auch wir sind empört über den skandalösen Zustand der österreichischen Justiz und würden uns ebenfalls gerne mit je € 100,- an den Kosten für eine Berufung beteiligen.
    Bitte nicht aufgeben ! Der Fall gehört vor den EuGH.

  10. o ja, crowdfunding auf ein fremdgeldkonto ihres anwalts. wenn die bekanntzugebende summe x fuer ein berufungsverfahren erreicht wird, wird berufen, sonst geht das geld auf das noch offene resthonorar. machma das! diesem spirit muss ma entgegentreten, solange es geht.

  11. Unfassbar wie hier ein (Rechts-?) Staat mit seinen Bürgern umgeht. Zuerst ruinieren sie einen und dann lassen sie dich wissen: Pech gehabt. So darf es eigentlich nicht enden …
    Mit 100,- Euro wäre ich ebenfalls dabei.

  12. Sehr geehrter Herr Balluch, ich finde die Idee ein Crowdfunding durchzuführen für den Gang zum OGH von Regina hervorragend. Falls sie Unterstützung brauchen wie das funktionieren können, bitte kontaktieren sie mich.

  13. Die Verjährungsfrist kann erst mit dem Ersturteil, vermutlich sogar erst mit dessen Erlangen von Rechtskraft, begonnen haben. Jede andere – restriktivere – Auslegung ist Rechtsbeugung in der perfiden Erwartung, dass Martin aus finanziellen Gründen auf eine Berufung verzichten muß.

    Die Gedankengänge im 3. Absatz sind genau jene, denen Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium binnen Stunden nach den erstinstanzlichen Freisprüchen Ausdruck gegeben hatte.

    Die in der dienstlichen Herabstufung der Einzelrichterin Arleth enthaltene Botschaft an die österreichische Richterschaft ist offensichtlich angekommen! Spurt’s, sonst… – Umso größeren Respekt muß man Richter Erich Csarmann zollen, der nach fast demonstrativ kurzen Verhandlungen die letzten fünf Freisprüche bestätigt hat. Er muß sich möglicherweise auf “unerwünschte Nebenwirkungen” auf seine weitere Karriere gefasst machen.

  14. Wie wär’s mit Crowdfunding ? Ihr Gang bis zum EuGH wäre mir schon wert, mit € 100,- zu unterstützen – vielleicht finden sich noch 1000 andere?

  15. Ich bin keine Juristin und kann deshalb leider nicht mit Sicherheit sagen ob ich das richtig verstanden habe. Aber so viel ich weiß, verjährt ein Delikt nicht, wenn es in ununterbrochener Reihenfolge (vielleicht falsch ausgedrückt) begangen wird. Da die Polizei über einen langen Zeitraum hinweg entlastende Beweise zurückgehalten hat also sozusagen immer wieder – kann die Verjährungsfrist erst mit dem Bekanntwerden der Beweisunterdrückung überhaupt einsetzen. D. h. erst ab Bekanntwerden beginnt die Uhr zu ticken, doch nicht vorher. Das sollte sie schon wissen. Durch falsche Beschuldigungen, es wurden (so viel ich im Internet gelesen habe) alle Delikte (und auch Unfälle die gar keine Delikte waren) die in irgendeiner Weise vielleicht auf Tierschützer hätten hinweisen können und in einem bestimmten Zeitrahmen begangen wurden, gesammelt und dann angeklagt, ohne überhaupt vorher aufgeklärt worden zu sein. Es wurden zudem entlastende Beweise absichtlich verheimlicht. Es wurde jemand (ich weiß nicht mehr den Namen angeklagt, aber der Name passte, also fing er vermutlich mit A an) der später gar nicht verfolgt wurde, nur damit ein – bestimmtes, genehmes Gericht – verhandeln darf. Das alles deutet meiner Meinung nach auf “Verfolgung eines Unschuldigen” hin, denn das alles sind anscheinend absichtliche Konstrukte. Wie gesagt, ich bin juristisch Laie und kann mich daher irren, aber bei all dem was man so lesen konnte, entsteht unweigerlich dieser Eindruck. Eine gut ausgebildete Juristin würde das vielleicht anders ausdrücken, aber dass hier Unrecht geschah, sollte sie doch sehen.

    Eine “budgetäre Situation” ist wohl schon einmal keine Entschuldigung. Denn dann müsste Österreich praktisch konkursreif sein. Entschädigungen kann man nicht nach “budgetären Situationen” oder “Deckungen” auszahlen, denn dann handelt es sich gewiss nicht mehr um einen Rechtsstaat. Entschädigungen müssen aufgrund der Rechtslage ausgezahlt werden. Wir haben zu wenig Geld, deshalb erhält jemand der ungerecht eingesperrt wird keine Entschädigung? Das ist doch absurd. Das ist wirklich Bananerepublik pur. Ich denke da wird man im Ausland nur noch den Kopf schütteln. Kein Wunder wenn man uns Schluchtensch… nennt.

    Jemandem “konspiratives Verhalten” zu unterstellen weil er den Computer verschlüsselt, ist eine Frechheit. Niemand hat die Pflicht seinen Computer nicht zu verschlüsseln. Vielleicht sollte diese Dame sich einmal über Computer- und Datensicherheit informieren. Eine E-Mail verschicken ist so geheim wie eine Postkarte versenden. Schon Hauptschüler können heute fremde Mails lesen. Gerade eben habe ich ein neues Programm installiert, weil der Computer trotz Antivirus, usw. wieder einmal gehackt wurde. Ich sollte wahrscheinlich auch meinen Computer verschlüsseln, weil ich seither E-Mails von der deutschen Bank bekomme. Aber dann fürchtet sich die Polizei vor mir, weil, ja weil sie mich vielleicht ausspioniert. Man kann ja nie wissen. 🙂

    Vielleicht wird der Richterin auch irgendwann klar, dass auch ihr Computer ausgelesen werden könnte und sicher wird. NSA schau obi. Irgendwann steht ihre Korrespondenz vielleicht im Internet? Vielleicht weiß sie auch nicht, dass Computer-Viren die von Behörden verwendet werden, Hackern Hintertüren öffnen? Muss man jedem Deppen erlauben in den Computer einzudringen und alles zu lesen, nur weil die Polizei “vielleicht” wissen will was dort drinnen steht? Vielleicht sollte ich die Polizei verklagen weil sie mit ihrem Trojaner, vielleicht auf meinem Computer (wundern würde es mich nicht, eher im Gegenteil) Hackern Vorschub leistet, die mein Programm zerstören und meinen Computer vielleicht für ihre dunklen Geschäfte missbrauchen? Das wäre eine Idee. Ich schau jetzt einmal ob ich einen Bundestrojaner habe und klage dann auf Schadenersatz. 😉

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