Mit dem neuen Tierversuchsgesetz, das 2013 in Kraft getreten ist, wurde eine EU-Richtlinie von 2010 umgesetzt, die eine „Harmonisierung“ der Tierversuchsindustrie in der EU zum Ziel hatte. Es gibt vieles an dieser Richtlinie zu bemängeln, vor allem, dass sie keinem Land mehr erlaubt, strengere Tierschutzmaßstäbe anzulegen, als die Richtlinie vorsieht. Aber sie hat auch zumindest für Österreich einige Vorteile gebracht. So wurde die Definition von Tierversuchen sinnvoll erweitert – die erste Statistik auf dieser Basis wird vermutlich im Juni 2014 veröffentlicht –, die Experimente werden in Schweregrade des Leids der betroffenen Tiere eingeteilt und es gibt eine Veröffentlichungspflicht sogenannter „nichttechnischer Projektzusammenfassungen“. Letztere sind jetzt vollständig auf der Webseite des (ehemaligen) Wissenschaftsministeriums öffentlich einzusehen.
Der Sinn dieser Veröffentlichung ist, eine gewisse Kontrolle der Tierversuchsindustrie „von außen“ zu ermöglichen. Immerhin verpflichtet die EU-Richtlinie dazu, im Genehmigungsverfahren für jeden Tierversuch ethisch abzuwägen, ob der Nutzen den Schaden überwiegt. In Österreich gelang es uns, diesen ethischen Abwägungsprozess mit einem Kriterienkatalog, der ab 2015 allgemein eingesetzt werden wird, auf objektive Füße zu stellen. Wie gut diese Maßnahme greift, werden wir noch sehen, aber leider ist die Erfahrung im Tierschutz allgemein, dass jede neue Auflage auch von den Behörden so tierfeindlich wie möglich interpretiert wird. Niemand hat ja Parteienstellung und kann im Namen der betroffenen Tiere in Verfahren eingreifen, aber auf der Gegenseite gibt es eine mächtige Lobby, die ihren Einfluss zu nutzen weiß. Ähnlich sieht es nun mit der „Errungenschaft“ der Veröffentlichungspflicht aller Tierversuche aus.
Veröffentlichungen der Tierversuche ohne Inhalt
Vorgeschrieben ist, dass die ForscherInnen mit ca. 500 Worten angeben, was für einen Schaden und was für einen Nutzen ihr Tierversuch voraussichtlich hat. Bereits im Vorfeld wurde vom Ministerium festgelegt, dass dabei nicht der Schweregrad des Tierleids angegeben werden soll. Wie, also, wird der Schaden an den Tieren denn charakterisiert? Wir haben nun, wie gesagt, die nichttechnischen Projektzusammenfassungen aller Tierversuche des Jahres 2013 zur Verfügung und sehen darin, dass praktisch kein einziges Forscherteam den Schaden ihres Tierversuchs auch nur benennt! Da gibt es eine eindeutige EU-Vorgabe und sie wird flächendeckend ignoriert. Und das zuständige Ministerium urgiert dagegen in keiner Weise, sondern veröffentlicht diesen Nonsense auch noch ohne zu zögern.
3 Beispiele, was in der Rubrik „Angaben über Projektziele, einschließlich zu erwarteter Schaden und Nutzen“ des Tierversuchs angegeben wurde:
Die Komplexität von Stoffwechselerkrankungen macht die Verwendung von geeigneten Tiermodellen zur Erforschung dieser Erkrankungen unerlässlich. Die Erkenntnisse sollen wesentlich zum Verständnis solcher Erkrankungen beitragen und dadurch die Heilungschancen von Patienten verbessern.
Der zu erwartende Schaden bei nicht Durchführung ist eine Nichtbefolgung der Vorgaben des BMG zur Erfüllung des Tierseuchengesetzes. Der zu erwartende Nutzen liegt in der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des BMG.
Das Projektziel ist die Entwicklung von Arzneimitteln zur Behandlung von Krankheiten beim Menschen. Durch den Versuchsablauf kann es zu einer Belastung der verwendeten Tiere kommen. Der zu erwartende Schaden ist durch eine sorgfältige Güterabwägung durch den zu erwartenden Nutzen gerechtfertigt.
Und so geht es weiter. Mit anderen Worten: die Damen und Herren TierexperimentatorInnen verarschen uns, d.h. die Öffentlichkeit, für die diese Projektzusammenfassungen gedacht war, und die EU-Kommission, die diese Vorgabe in die Richtlinie aufgenommen hat, um Transparenz zu schaffen, der Öffentlichkeit einen Einblick in die Tierversuchspraxis zu gewähren und eine gewisse Kontrolle zu ermöglichen. Was wäre, wenn jemand „Blablabla, meine Tante heißt Emma“ in die nichttechnische Projektzusammenfassung schreiben würde? Gibt es hier nicht die geringste Kontrolle, was da angegeben werden muss? Kann man ungestraft Unsinn schreiben und es passiert gar nichts?
Die Angaben der TierexperimentatorInnen enthalten in überhaupt keiner Weise eine Beschreibung des Versuchs, sodass man sich eine Vorstellung machen könnte, was den Tieren angetan wird. Und sie enthalten kein Wort über das Tierleid. Ja, die ExperimentatorInnen dürften Tierleid gar nicht als Schaden ihres Versuchs sehen, womöglich verstehen sie das Wort „Schaden“ überhaupt nicht. Ganz im Sinne von: „Wenn ein dafür gezüchtetes Versuchstier im Tierversuch leidet und stirbt, dann ist das doch kein Schaden, sondern eine bestimmungsgemäße Verwendung.“
Immer agiert die Behörde gegen die Tiere
Wie wir seinerzeit 2004 die Institution der Tieranwaltschaften erfanden und im Rahmen einer Kampagne so viel Druck erzeugten, dass die Politik die Idee umsetzen musste, wurden die Tierschutzombudsschaften daraus. Im Gesetz stand letztlich, dass diese Ombudspersonen bei allen Verwaltungsverfahren Parteienstellung haben sollen, d.h. die Akten lesen, in den Prozess z.B. mit Gutachten eingreifen und Berufung einlegen können. Ich war in die politischen Diskussionen eingebunden und weiß daher, dass mit „Verwaltungsverfahren“ alle Verfahren nach dem Verwaltungsrecht gemeint waren, also nach dem Tierschutzgesetz. Nun, kaum griff eine Ombudsperson erstmals in eine Anzeige wegen Tierquälerei ein, wurden die Behörden erfinderisch: Verwaltungsverfahren seien keine Verwaltungsstrafverfahren. Zwar sind letztere ein Teil von ersteren, aber plötzlich definierte man neu, Verwaltungsverfahren seien nur Genehmigungen nach dem Tierschutzrecht, aber keine Anzeigen wegen Tierquälerei. Mühsam gelang es uns dann, die Politik dazu zu bringen, das Gesetz zu ändern und da steht jetzt, dass die Tierschutzombudspersonen bei allen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren Parteienstellung haben. Und schon der nächste Streich: Die Parteienstellung gelte nur in erster Instanz, d.h. die Ombudspersonen können ein Urteil zum Verwaltungsgericht berufen, aber nicht ein zweites Mal zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof.
Wir sehen: in der politischen Praxis wird jedes Gesetz zum Schutz der Tiere maximal tierfeindlich interpretiert und umgedeutet, bis es jeden Sinn verliert. Während die TierquälerInnen zu allen Höchstgerichten berufen und auch die Verfassungsmäßigkeit von Tierschutzbestimmungen beanstanden können, so gilt das nicht umgekehrt für die Tierschutzseite.
Und so auch hier in der Umsetzung der EU-Richtlinie und des neuen Tierversuchsgesetzes. Man nivelliert und ignoriert und nutzt jede nicht exakte Definition, um für die Tiere das schlechtmöglichste Resultat zu erzielen.
Als designiertes Mitglied der Tierversuchskommission des Bundes habe ich bereits dem Ministerium mitgeteilt, dass ich beantrage, diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu bringen, die am 30. Juni 2014 stattfinden wird.
Es ist nichteinmal bei den verschiedenen Tierarten gleich und das wissen die Vivisektoren auch selbst. Ein guter Artikel arbeitet das auch heraus.
http://www.agstg.ch/magazin/magazin-archiv/51-/-sp-574/247-vivisektion-in-freiburg.html
…”Während er weiterhin Tierversuche mit Affen durchführt [30], veröffentlicht Prof. Rouiller einen Artikel, in dem die Unterschiede zwischen den Tierrassen zum Vorschein gebracht werden. Der Artikel besagt, dass, wenn zahlreiche Tiere verschiedener Rassen für Versuchszwecke gebraucht werden, die Ergebnisse vollkommen unterschiedlich sind [31]. Hierbei wurde das Wichtigste vergessen – die logische Konsequenz! D. h., der Mensch, dessen Nervensystem anders als das der Tiere ist, kann keine therapeutischen Vorteile aus der Vivisektion ziehen. …
In ihrer Studie erklären sie:
«Viele Mediziner sowie die Öffentlichkeit gehen davon aus, dass Tierversuche einen Beitrag zur Behandlung menschlicher Krankheiten geleistet haben. Doch es existieren nur wenige Beweise, die diese Behauptung bestätigen. Es stehen sehr wenige Methoden zur Verfügung, um die Anwendung der Grundlagenforschung mit Tierversuchen und deren klinische Wichtigkeit zu messen. Aus diesem Grund ist der Beitrag für die Behandlung von Kranken unklar. Als Rechtfertigungen für Tierversuche werden häufig anekdotische Beweise oder einfache Behauptungen benutzt. Es wird beispielsweise behauptet, dass die Notwendigkeit, Tierversuche durchzuführen, «absolut offensichtlich» sei oder dass Tierversuche eine wichtige Forschungsmethode seien, die sich «mit der Zeit» als wirksam erwiesen habe. Solche Behauptungen sind keine gültigen Beweise, um die Wirksamkeit in einem solch kontroversen Forschungsbereich aufzuzeigen. Wir sind davon überzeugt, dass eine systematische Überprüfung der jetzigen und zukünftigen Forschungen notwendig ist.»
Da die Ergebnisse der grausamen Tierversuche nur in sehr seltenen Fällen auf Menschen übertragen werden können – sh. Ärzte gegen Tierversuche, sh. Penicillin, sh.Blausäure und viele andere Produkte/Medikamente die bei Menschen absolut anders wirken – was ja auch vollkommen logisch ist, da sie bei verschiedenen Menschen oft unterschiedlich wirken, bzw. vertragen werden, sind Tierversuche ein Betrug an den Menschen und Folter für Tiere.
Es muss endlich Gesetze geben, die nicht der Pharma- und sonstigen Industrie einen “Persilschein” ausstellen. Die vorgeschriebenen Gesetze dienen nur der Industrie um Schadenersatzforderungen nach Schädigungen abweisen zu können!
Penicillin ist nicht nur für Meerschweinchen giftig-auch ich darf es nicht bekommen, da ich schwer allergisch dagegen bin. Arsen macht Schafen nichts, den Menschen tötes es. Viele im Tierversuch getestete Medikamente haben bei Menschen große Schäden, bis zum Tod angerichtet und mussten zurückgezogen werden. Auch sind die bei Tieren künstlich erzeugten Krankheite nicht bei den Menschen entstanden vergleichbar, da zu deren Entstehung ganz andere Kriterien verantwortlich waren. Daher bin ich vollkommen überzeugt, dass Tierversuche nur dem Betrug am Menschen dienlich sind! Dass dafür Millionen von Tieren gefoltert werden, zeigt dass viele noch immer Barbaren sind und es noch ein weiter Weg ist bis der Mensch ein humanes Wesen wird!