19. März 2024

Eigenständige Selbstanzeigen: eine Einstellung und eine Anklage

Über 3000 Personen unterzeichneten die erste Welle der Selbstanzeigen via VGT-Webseite. Doch eine Reihe von Menschen wandte sich mit selbst formulierten Selbstanzeigen wegen Nötigung in eigener Sache an die Staatsanwaltschaft. Bisher landete noch niemand dieser SelbstanzeigerInnen vor Gericht. Doch am 24. April 2014 wird sich das ändern.

Peter Rosenauer, Obmann von Resistance for Peace, schrieb am 17. 9. 2013 ein Email an die Geschäftsleitung der Firma Kleider Bauer, im vollen Wortlaut: https://martinballuch.com/jetzt-hat-sich-auch-resistance-for-peace-wegen-notigung-selbst-angezeigt/. Dieses Schreiben ist sehr höflich formuliert, u.a. steht hier Mit dem Wissen, dass ihre Firma nicht nur mit seriösen Vereinen /Gruppierungen aus dem Bereich Tierrechtsaktivismus zu tun hatte, erklären wir hiermit klipp und klar, dass der Verein “Resistance for Peace” immer friedlich, offen (unvermummt) und seriös auftritt. Wir fordern sie auf, Pelzprodukte aus tierischer Herkunft aus ihrem Sortiment zu nehmen. Wenn es ihnen nicht möglich erscheint, diese einfach zu ergreifende Maßnahme umzusetzen, werden wir mittels Protestaktionen ihre Kunden über die Umweltgefährdung, Tierquälerei, usw. informieren und zu einem Kaufboykott aufrufen. […] Die direkten Protestaktionen in der Adventzeit würden selbstverständlich friedlich und offen (Ansprechpartner wäre Vereinsobmann Peter Rosenauer) gestaltet sein. Dann wird noch die Zukettung eines Teils der Eingänge als mögliche Aktionsform angekündigt.

Im Gegensatz zu vielen SelbstanzeigerInnen machte Rosenauer seine Ankündigung wahr und versuchte am 17. Dezember 2013 einen Teil der Eingänge zur Kleider Bauer Filiale in der Wiener Mariahilferstraße zuzuketten, wurde dabei aber von Angestellten angegriffen und letztlich unverrichteter Dinge festgenommen. Diese Aktion war von einer Presseaussendung begleitet worden. Später wurde Rosenauer von der Polizei verhört und im März 2014 flatterte dieser Strafantrag ins Haus:

StrafantragAusschnittRosenauer

Peter Rosenauer wird nun tatsächlich am 24. April 2014 am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen versuchter Nötigung der Prozess gemacht – aufgrund seiner Selbstanzeige!

Einstellung in Linz

Anders verlief die Selbstanzeige von Roland Hoog in Linz, obwohl sein Email zur Ankündigung einer Kampagne, sollte das Unternehmen seine Geschäftspraktiken nicht tierfreundlicher gestalten, teilweise wesentlich radikaler formuliert war, siehe https://martinballuch.com/kreative-selbstanzeige-von-roland-hoog. Darin steht z.B.: Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass das Festhalten an fragwürdigen Geschäftspraktiken sinnlos ist. Noch nie hat ein Unternehmen die Proteste länger durchgehalten. Und schon gar kein so marodes wie Ihres. Hoog wurde tatsächlich auch von der Polizei einvernommen. Doch die Staatsanwaltschaft stellte am 2. April 2014 das Verfahren gegen ihn ein. Wörtlich steht da: Der Tatbestand der gefährlichen Drohung erscheint durch das Email vom 24. 6. 2013 weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht hinreichend erhärtet. Dabei hat auch Hoog vor Kleider Bauer z.B. eine Reihe von Protestkundgebungen abgehalten. Die Einstellung im vollen Wortlaut:

Einstellung105,106 HOOGklein

Was lernen wir daraus? Jedenfalls, dass Staatsanwaltschaften hier sehr subjektiv und uneinheitlich vorgehen, vielleicht auch, dass gegen Rosenauer wegen seiner aktivistischen Vergangenheit viel schärfer eingeschritten wird, und dass das mit einem Gummiparagraphen, wie dem der Nötigung, einfach möglich ist. Dass die Zukettaktion an sich eine Nötigung sein soll, ist lächerlich, zumal es sich nur um einen Mediengag handelte, die Kette leicht zu entfernen gewesen wäre und nicht einmal alle Ausgänge betroffen waren. Einen tatsächlichen Schaden durch Geschäftseinbußen hätte Kleider Bauer bestenfalls durch den Imageverlust gehabt, nicht aber durch die Aktion selbst.

2 Gedanken zu “Eigenständige Selbstanzeigen: eine Einstellung und eine Anklage

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