21. November 2024

Tipps der Kriminalpolizei: Handys mit Umleitung ins Ausland, keine SMS

Kürzlich hatte ich ein sehr interessantes Gespräch mit zwei Herren aus der Kriminalpolizei. Das ist jetzt nicht als Ironie gemeint, es war tatsächlich interessant und positiv. Die beiden hatten das Anliegen, mir zu beweisen, dass es auch PolizistInnen gibt, denen unsere Grundrechte nicht egal sind. Ich bin nicht mehr so naiv, jedes solche Gespräch wörtlich zu nehmen und jetzt von der Polizei zu schwärmen. Dass nicht alle PolizistInnen bösartig sind oder sich von der Politik kaufen lassen, war mir schon vorher klar. Im Tierschutzprozess sprachen einige der PolizeizeugInnen z.B. sehr positiv von uns Angeklagten, namentlich die verdeckte Ermittlerin.

Ich möchte also einfach öffentlich die Tipps dieser Kriminalpolizisten wiedergeben, ohne Gewähr, dass sie hilfreich sind bzw. nicht vielleicht sogar eine Falle.

Zunächst einmal beeindruckte mich im Gespräch, dass die Polizei offenbar selbst die Vorratsdatenspeicherung als bedrohlich empfindet. Man versicherte mir, dass man sogar mehrere anonyme Wertkartenhandys für die Privatnutzung mit jeweils anderen Wertkartenhandys habe. Man wolle schließlich nicht, dass die KollegInnen von gewissen Kontakte wüssten oder das tatsächliche Anrufverhalten rekonstruieren könnten.

Betont wurde auch, dass man ab jetzt praktisch keine SMS mehr verschicken werde. Die SMS werden nämlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung auch inhaltlich für 6 Monate gespeichert. Da SMS immer verkürzt gehalten werden, bieten sie viel Spielraum für bösartige Interpretationen, wie wir auch aus dem Tierschutzprozess wissen. Die beiden Beamten waren selbstreflektiert genug, um zu bestätigen, dass sie selbst im Rahmen von Ermittlungen Scheuklappen bekommen und dann nur noch alles als Bestätigung des eigenen Verdachts interpretieren. Da muss es sich noch gar nicht um eine politisch motivierte Ermittlung handeln, aber dort ist natürlich alles noch viel dramatischer. Die beiden Kriminalpolizisten hatten mein Buch „Tierschützer. Staatsfeind“ gelesen und konnten sich mit meiner Kritik identifizieren. Mein Buch würde in der Polizei die Runde machen, überall sei es bekannt.

Und dann kam ein für mich neuer Tipp im Umgang mit heiklen Telefonaten, von denen man partout nicht will, dass sie in einer Vorratsdatenspeicherung auffallen. Die Polizisten empfahlen mir, alle paar Monate ins angrenzende Ausland zu fahren, und dort ein Handy samt SIM-Karte zu kaufen. Dann solle man in Österreich temporär das eigene polizeibekannte Handy auf dieses ausländische Handy umleiten. Man kann dann Telefonate mit diesem Handy führen und auch darauf angerufen werden, ohne dass die Polizei auf diese Daten Zugriff habe oder man zuerst die neue Nummer im Bekanntenkreis verteilen muss. Wenn die Polizei diesen Trick erkennt, müsste sie ein von einem Staatsanwalt genehmigtes Auslandsrechtshilfeverfahren einleiten, um Zugriff auf diese ausländische Handynummer zu bekommen. Das würde aber Monate dauern, insbesondere in Ländern wie Rumänien sei das sehr kompliziert und in der Praxis oft sogar unmöglich. Deutschland auf der anderen Seite sei kein guter Tipp für ein Auslandshandy, weil dort die Rechtshilfe sehr rasch und unbürokratisch funktioniere. Da man aber sowieso alle paar Monate ein neues ausländisches Handy benutzen solle, würde die Polizei immer nur hinten nachlaufen und nie in der Lage sein, die konkreten Anrufe mitzuhören oder die Handydaten zu erhalten.

Interessant. Was mich langsam wundert, ist, wer eigentlich diese Vorratsdatenspeicherung wünscht, wenn selbst Kriminalpolizisten ihr mit allen Mitteln zu entgehen versuchen und deutlich die Gefahren sehen.

11 Gedanken zu “Tipps der Kriminalpolizei: Handys mit Umleitung ins Ausland, keine SMS

  1. Wenn man das so macht wie hier beschrieben, macht man sich garantiert verdächtig, auch wenn man nichts Verbotenes tut. Gerade Tierschützer wissen (wie ich gelesen habe), dass das Ausschalten von Handys verdächtig wirkte. Wer so einen Aufwand treibt würde wohl schon alleine aufgrund dessen ganz legal besonders beobachtet werden dürfen. Das ist konspiratives Verhalten. Aber wenn einem fad ist und man gerne die Polizei mit sinnlosen Überwachungen beschäftigen möchte damit denen nicht fad wird, ist das sicher recht lustig.

  2. vorratsdatenspeicherung gggg sms werden im falle eines verdachts onehin protokolliert ggg jetzt schon !!!!! das telefon meiner mutter wurde sogar mal abgehört weil ich kurz einen freund hatte der scheinbar krumme dinge am laufen hatte .wir hatten das aber erst erfahren als die ermittlungen beendet waren und ein schreiben eingegangen ist dass das eben gemacht wurde

  3. Naja das Erstellen von Bewegungsprofilen sowie das Erkennen und Protokollieren von persönlichen Netzwerken ist ohnehin auch ohne Inhalt möglich und mE die größere Gefahr. Vor allem wenn man sich dann freibeweisen muss, wie es ja in so manchem Prozess in letzter Zeit passiert sein soll, ist man womöglich sogar froh um jede protokollierte SMS. 😉

  4. @ Clemens+Andi:
    Habe noch einmal nachgefragt und bestätigt bekommen, dass in der Praxis definitiv auch SMS gespeichert werden sollen, auch wenn das gesetzlich nicht gedeckt ist. Man sagte mir, dass es sich dabei um keinen Mehraufwand handelt und das daher einfach durchgeführt werden wird.

    @Jimmy:
    Die Polizei kann schon herausfinden, dass mit einem ausländischen Handy telefoniert wurde, aber der Handydienst mit den Vorratsdaten bzw. bei Abhörungen mit den Inhaltsdaten ist im Ausland und müsste daher kooperieren, damit die Polizei die Daten bekommen kann. Und das sei kompliziert und dauere lange, zumindest in Ländern wie Rumänien. Bei einem Wechsel alle paar Monate käme die Polizei damit nicht nach und man könne unbeobachtet telefonieren.

  5. Ganz verstehe ich nicht, wie ein ausländisches Handy (Daten)sicherer sein soll, als ein inländisches Wertkartenhandy. Mittels Roaming ist man sowieso immer im inländischen Netz. Man kann das Handy dann elegant in der Wohnung des Handynutzers lokalisieren und dann ist eh klar, wem das ausländische Handy gehört.
    In einem anderen Posting wird es ja bereits erwähnt: sogar wenn man das eigene auf seinen Namen angemeldete Handy neben dem Wertkartenhandy liegen hat (Batterie drin sollte reichen, es muss nicht einmal eingeschaltet sein) kann herausgefunden werden, dass die beiden Nummern zusammen gehören. Würde jemand wirklich anonym telefonieren wollen, müsste der ein Wertkartenhandy + Wertkarte (beides in bar 😉 ) kaufen, dieses nie in Betrieb nehmen (Batterie schon im Laden raus) und dann außehalb seiner Wohnung, außerhalb seines Büros und außerhalb jeder Beobachtung, die Batterie ins Handy einlegen, etwa mittels Adapter an der Autobatterie aufladen und dann erst telefonieren und dann wieder Akku raus und Rückfahrt. Der Gesprächspartner müsste das eventuell genauso machen, denn sonst kann man zumindest die andere Seite des Gesprächs ausfindig machen… Nicht sehr praktikabel, wenn man bloß möchte, dass die privaten Liebesschwüre nicht von der Polizei verfolgt werden können… 😉
    Was ich mir eher vorstellen könnte: Telefondienst im Nicht-EU-Ausland (mit mehrere Zugriffsnummern) einrichten, dort mittels Wegwerfhandy anrufen und die Nachrichten zeitversetzt austauschen. Keine AHnung, ob es sowas wirklich gibt. Sollte ich jemals einen Agententhriller schreiben, käme das jedenfalls vor. Tragisch, dass man solche Gehirnakrobatik braucht, wenn man einfach nicht beobachtet werden will, einfach so als Mensh, ohne etwas verbergen zu wollen oder zu müssen.

  6. Einer der größten Antreiber bei der VDS ist die Contentindustrie, weil man hofft mit den Daten mal Raubmordkopierer verfolgen zu können.

  7. Dann waren die Personen wohl nicht korrekt informiert. § 102c (2) schreibt genau vor was gespeichert wird. Inhalte werden nicht erfasst. Auch freiweillig werden die Telkos (und ISPs) solche Daten nicht speichern, diese sind ja schon über die gesetzlich vorgeschriebenen zu erfassenden Daten wenig begeistert.

    Was ich mir aber durchaus vorstellen kann, und das wird wohl auch keine Neuerung im Zuge der Vorratsdatenspeicherung, sondern schon länger mögiich sein, ist die Erfassung dieser Inhalte bei konkretem Verdacht, Stichwort: Lauschangriff. Dann wird die Behörde der dem Telekommunikationsdiensteanbieter vorschreiben, dass SMS dieses Anschlusses erfasst werden müssen. Eine generelle “präventive” Protokollierung halte ich wie gesagt eher für unwahrscheinlich. Ein derartiges Abweichen von der gesetzlichen Vorgabe wäre wohl sofort bekannt geworden.

    Lg
    Clemens

  8. Ich war auch überrascht, aber ich kann nur wiedergeben, was die beiden mir gesagt haben. Für sie war das selbstverständlich.

  9. Du schreibst: Die SMS werden nämlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung auch inhaltlich für 6 Monate gespeichert.

    Wie kommst du darauf? § 102a (7) schließt eine inhaltliche Protokollierung von SMS und sonstigen Inhalten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung aus.

  10. Gibt es eine Quelle zur Aussage, dass SMS auch inhaltlich mitprotokolliert werden?
    Das ist nämlich nicht offiziell im Gesetz implementiert und wäre somit illegal!

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