Völlig friedliche und ruhige Tierschützer des VGT wollten von der öffentlichen Straße am Treppelweg in Salzburg aus die Gatterjagd von Mayr-Melnhof filmen und wurden von ihm mit Hilfe seiner Schergen körperlich misshandelt und beraubt. In einer Zivilklage forderte der VGT nun das Funkgerät und die beiden Videokameras, die sich Mayr-Melnhof auf diese Weise widerrechtlich angeeignet hat, zurück. Gesamtwert € 1.300. Der Prozess dazu am Bezirksgericht Salzburg war schon sehr seltsam, mit einer unglaublich groben und aggressiven Richterin, die mich völlig respektlos behandelt hat, und einer völligen Ungleichbehandlung von den Tierschützer_innen auf der einen Seite und den Jäger_innen auf der anderen. Ich habe bereits davon berichtet: https://martinballuch.com/verhandlungsbericht-klage-des-vgt-gegen-mayr-melnhof-auf-herausgabe-der-geraubten-gegenstaende/
Ich denke eine Richterin ist für ein Verfahren völlig ungeeignet, wenn aus ihrem Verhalten sofort zu erkennen ist, wie sie urteilen wird. Eine Richterin sollte allen gegenüber gleich höflich und korrekt sein, und sie sollte völlig neutral die wesentlichen Punkte erfragen. In diesem Fall war allen Beteiligten sofort klar, wie geurteilt werden wird. Das allein beweist schon, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Nun liegt das Urteil vor, und es ist für alle jene vernichtend, denen Gerechtigkeit und Wahrheit vor Gericht wichtig sind. Wieder einmal beeindruckend, wie genau diejenigen, die sich am “anständigsten” und “christlichsten” geben, am wenigsten ein Problem damit haben, die Unwahrheit zu sagen. Aber das ist nicht neu. Doch dieses Urteil sinkt wirklich sehr tief in jeder Hinsicht. Die Richterin belustigt sich über Opfer von Gewalt, indem sie deren Bericht eine “tränenreiche Theatralik” unterstellt. Ekelhaft. Diese Richterin strotzt ja förmlich von Mitgefühl.
Das muss man sich einmal überlegen und mitfühlen, wie das ist, wenn man Opfer eines brutalen Übergriffs wird und vom Täter vor Gericht wenigstens die geraubten Gegenstände fordert und die Richterin einem nicht nur total respektlos und aggressiv begegnet, sondern ins Urteil hineinschreibt, dass man nicht so weinerlich sein soll. Ich wüsste wirklich zu gerne, wie sich die Richterin fühlen würde, wenn ihr das passiert. Vermutlich sagt sie, dass sie dann, im Gegensatz zu den Tierschützern, sofort vor Ort mit der Polizei kooperiert hätte. Aber auch da beweist die Richterin nur, wie wenig Einfühlungsvermögen sie hat. Hat sie schon jemals eine Jagd gefilmt? Sicherlich nicht, dann wüsste sie nämlich, wie man da nicht nur von den Jäger_innen brutalst und aggressivst attackiert wird, sondern praktisch ausnahmslos immer auch von der lokalen Polizei. Es gibt eine Videosequenz, wo ein Polizist am 15. Dezember 2015 am selben Tatort bei der gleichen Gatterjagd von Mayr-Melnhof mich massiv belästigt, mich physisch am Rucksack reißt und lautstark fordert, dass ich gehen solle, weil ich eine Jagd störe. Obwohl ich, wohlgemerkt, wie man am Film sieht außerhalb des Gatters auf öffentlicher Straße stehe. Im Südburgenland bei Mensdorff-Pouilly hat die von mir per Notruf zu Hilfe gerufene Polizei nichts Besseres zu tun gehabt, als mein Auto stundenlang zu blockieren, bis die Jagd zuende war. Und beim Jagdgatter Mensdorff-Pouilly wurde sogar eine Sperrzone um das Jagdgatter erlassen und mit 7 Straßensperren geschützt, sodass niemand sich auch nur auf Sichtweite dem Gatter nähern konnte. In Thal bei Graz hat ein von dem stellvertretenden Obmann des VGT bei einer Jagddokumentation zu Hilfe gerufener Polizist dem Tierschützer von hinten mit der Faust auf den Kopf geschlagen und ihn misshandelt. Alle diese Fälle sind dokumentiert und haben auch zu gerichtlichen Verurteilungen der Polizei geführt. DAS ist die Erfahrung, die wir tagaus tagein mit lokaler Polizei bei solchen Aktionen haben. Daher ist es für uns ziemlich naheliegend, mit der lokalen Polizei kein Wort zu wechseln, sondern gleich bei einer anderen Polizeistation und der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Aber davon macht sich offenbar so eine Richterin ohne jede Erfahrung im politischen Aktivismus keinerlei Vorstellung.
Hier nun ihr Urteil:
Wie bitte? Gemeint scheint hier folgendes zu sein. Der VGT legt Rechnungen vor, dass ihm 2 Videokameras und ein Funkgerät gehören. Insgesamt 6 Tierschutz-Zeug_innen bestätigen, dass die beiden Opfer von Mayr-Melnhof Videoskameras und Funkgeräte überreicht bekommen haben. Der Richterin fehlt offenbar ein Beleg dafür, dass die beiden genau diese Kameras und Funkgeräte bekommen haben, die in der Rechnung angeführt sind. Aber anstatt das die Zeug_innen zu fragen, ob sie dazu Beobachtungen haben, schweigt sie einfach, schreit die Zeug_innen an, dass sie ungefragt nichts zu sagen hätten, und lacht sich ins Fäustchen, dass sie später diesen Satz in ihr Urteil schreiben darf. Natürlich weiß ich ganz genau, dass die Kameras und Funkgeräte der Rechnung den beiden Opfern übergeben worden sind, und andere Zeug_innen wissen das auch. Aber wenn man das konkret nicht gefragt wird, wie soll man es sagen? Alle Funkgeräte waren die gleichen, also müssen die beiden Opfer genau diese Funkgeräte bekommen haben. Und dass es genau diese Kameras waren, die ihnen ausgehändigt worden sind, folgt spätestens aus dem Vergleich der Kameras, die zurückgekommen sind, sodass man sieht, welche fehlen. Aber darüber hinaus habe ich in einem anderen Verfahren, dessen Protokoll dieser Richterin auch vorgelegen ist, ganz konkret angegeben, dass es diese Kameras und Funkgeräte waren, die die Opfer in ihrer Hand hatten.
Also die Richterin glaubt dem ersten Opfer nichts, weil es nicht mit der lokalen Polizei gesprochen hat. Aber genau diese Richterin hat keinerlei Beweisvorbringen dieser Art von uns zugelassen. Ich wollte gerne die vielen Filme zeigen und habe die Gerichtsurteile zu den oben genannten Fällen von Polizeigewalt gegen uns vorgelegt. Nichts davon hat die Richterin interessiert.
Unfassbare Respektlosigkeit einem Gewaltopfer gegenüber! Dabei weiß jeder, der die beiden jungen Männer kennt, die hier die Opfer waren, dass es absolut unmöglich wäre, sie dazu zu bringen, vor Gericht eine Falschaussage zu machen. Das sind zwei nicht nur total tierliebende und friedfertige Menschen, sondern durch und durch ehrlich. Und so geht der Rechtsstaat mit ihnen um. Dagegen sagt die Gegenseite frech die Unwahrheit, aber sie präsentiert sich mit ihren Lederhosen hochanständig und ist natürlich christlich, da weiß man gleich, wem man glauben soll.
Natürlich, für die Richterin ist auch noch unsere Öffentlichkeitsarbeit ein Beweis, dass wir lügen. Sie kennt eben die Situation nicht, der Gewalt solcher Täter ausgesetzt zu sein, sich nicht zu wehren, aber auch von Polizei und Gerichten im Stich gelassen zu werden. Ich kann wirklich zig Beispiele dieser Art bringen. Da lernt man schnell, dass der einzige Schutz die Öffentlichkeit ist. Wie im Tierschutzprozess. Ohne die Öffentlichkeit wäre die Tierschutzcausa niemals so ausgegangen, wie sie ist. Aber diese Richterin erkennt darin hinterhältige Motive.
Ah ja, und dann noch der Hinweis auf die Wühlarbeit von KPÖ-Spitzel Alexandra Benedik. Statt über ein derartiges Vorgehen entsetzt zu sein, nutzt die Richterin aus dem Kontext gerissene Aussagen in privaten Emails von mir, um mir jede Glaubwürdigkeit abzusprechen. Für diejenigen, die aus einem Text nicht wirklich Zusammenhänge erkennen können, habe ich es noch einmal ganz explizit ausformuliert: https://martinballuch.com/die-wahrheit-an-sich-hat-fuer-mich-ueberhaupt-keinen-eigenwert/
Wir haben Berufung eingelegt. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Guten Tag, Herr Balluch; das klingt wirklich schrecklich, was Sie da erleben müssen.
Ich würde gerne mit Ihnen über das Verfahren sprechen und Ihre Sicht der Dinge ggf in einem Artikel auf unserem Blog veröffentlichen und würde mich freuen, wenn Sie auf meine Mail, die Sie im Laufe des Tages noch erreichen wird, eingehen könnten.
Die “Probleme” mit Polizei und Gerichten sind dem VgT doch hinlänglich bekannt. Ich verstehe deshalb nicht, warum nicht grundsätzlich mindestens ein Aktivist alles filmt!
@ Ernst:
Erstens können ja auch daneben stehenden Aktivist_innen Kameras geraubt werden. Bei den Demos gegen Wildtierzirkusse ist das ständig passiert.
Zweitens gibt es ja nicht beliebig viele Personen, die bereit sind, sich der Gewalt der Jägerschaft auszusetzen und den ganzen Tag unter der Woche bei einer Jagd zu verbringen. Gerade bei einer Jagd brauchen wir aber möglichst viele Blickwinkel. Daher sollten möglichst viele Personen an möglichst vielen verschiedenen Stellen stehen. So kam es, dass die 10 anwesenden VGT-Aktivist_innen an diesem Tag an 10 verschiedenen Stellen gestanden sind.
@Gregor
Das war in einem anderen Verfahren. Momentan gibt es 3 Gerichtsverfahren gegen Mayr-Melnhof in dieser Sache:
– die Maßnahmenbeschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht. Da ist die Richterin wegen Befangenheit zurück getreten. Der neue Richter hat das Verfahren sehr objektiv und gerecht durchgeführt. Das Protokoll ist 170 Seiten lang. Wie warten auf das Urteil.
– die Klage auf Herausgabe der geraubten Gegenstände. Das ist dieses Verfahren hier, in dem die Richterin so aggressiv und respektlos agiert und dann so unfassbar geurteilt hat. Dagegen läuft jetzt die Berufung.
– die Klage auf Unterlassung und Widerruf gegen Mayr-Melnhofs Aussage, unsere Vorwürfe seien eine “infame Lüge”. Da ist die Einstweilige Verfügung bereits abgeschlossen und wir warten auf das Urteil. Danach wird noch die eigentliche Klagsverhandlung durchzuführen sein.
und vermutlich alles mit Spendengeldern finanziert.
@klaus
Sie sind vermutlich grundsätzlich gegen jede Tierschutzaktivität zur Verbesserung der Situation der Tiere in der Gesellschaft, und daher ist sowieso Hopfen und Malz verloren, Ihnen zu antworten. Aber vielleicht sind Sie in der Lage, dem folgenden Gedankengang offen zu folgen:
Die Jagd auf eingesperrte Tiere in einem Gehege ist völlig sinnlose Tierquälerei.
Daher ist ein Verbot der Gatterjagd zu erreichen, eine zu erwartende Forderung für Tierschutzvereine.
Daher ist eine solche Gatterjagd zu dokumentieren eine legitime Aktivität von Tierschutzvereinen.
Bei einer solchen Dokumentationstätigkeit überfallen und beraubt zu werden, bedarf also einer Hilfe seitens aller tierschutzinteressierter Personen.
Diese Hilfe besteht u.a. darin, über ein Gericht die Rückgabe der geraubten Gegenstände zu fordern.
Kein Wunder also, dass Personen für dieses Gerichtsverfahren spenden, sogar eigens auf ein Spendenkonto, das für solche Zwecke eingerichtet wurde.
Oder finden Sie, man sollte als Tierschützer, wenn man von einem Jäger überfallen und beraubt wird, betroffen zu Boden blicken und die geraubten Gegenstände einfach vergessen?
Bleibt für Sie noch eine Frage offen?
Stand nicht irgenwann auf der Facebook-Seite von MartinBalluch, dass die Richterin sich befangen erklärt hat? Warum hat sie dann das Urteil nach wie vor beschlossen?
Stellt doch einmal Nachforschungen an, ob die gute Frau persönliche Verbindungen zu den Tätern oder Jägern hat. Auf jedenfall ist es wichtig gegen so etwas zu berufen!!