20. April 2024

Was der linguistische Gutachter zu den Zeugen zu sagen hatte

 

Seit der Pressekonferenz (https://martinballuch.com/?p=490) zu den 3 Zeugen, die das linguistische Gutachten widerlegt haben, sind 3 Prozesstage vergangen. Ein Zeuge hat ausgesagt, den Leserbrief geschrieben zu haben, den der linguistische Gutachter Wolfgang Schweiger mir zuordnet. Der zweite Zeuge ist Vorstandsmitglied des Herausgebervereins des TaTblatt gewesen und hat als solcher gewusst, dass die Überschrift, die Schweiger mir zuordnet, von einem Redakteur aus dem TaTblatt stammt. Der dritte Zeuge schließlich gab als Webseitenbetreuer des TaTblatt an, dass er die Hintergrundinformationen geschrieben hat, die Schweiger mir ebenfalls zuordnet. Beide sagten übereinstimmend, dass die vom Gutachter benutzte Version mit dieser Überschrift und den Hintergrundinformationen so nie veröffentlicht worden ist. Sie ist offenbar der Fantasie des Gutachters entsprungen.

Wolfgang Schweigers Reaktion auf die Tatsache, dass ein Herr Plank der Autor des Flugblattes und des Briefes an Landesrat Wagner ist, die zusammen wortwörtlich 5/6 eines Textes ausmachen, den Schweiger mir zuordnet, ist folgende:

„Ich glaube DDr. Balluch gerne, dass Dr. Plank der Autor eines Flugblattes ist, er ist aber mit absoluter Sicherheit nicht der Schreiber/Autor des Bekenner-Textes […Das Flugblatt] ist weder eine Kopie des Zeitungsartikels noch die Vorwegnahme des Bekennerbriefes, sondern stellt eine eigenständige Version dar. […Der Brief] unterscheidet sich in einem Punkt aber so deutlich, dass mit Sicherheit belegt ist: es handelt sich hier um 2 verschiedene Schreiber.“

Ein Satz wurde nämlich stark erweitert und dabei das Verb verändert, sodass es jetzt in der Einzahl zum Subjekt in der Mehrzahl im Widerspruch steht. Ein Flüchtigkeitsfehler, sollte man meinen. Nicht so Gutachter Schweiger: „[Das] stellt also einen argen Kongruenzfehler dar, der im [Brief] nicht vorkommt. Planks Brief ist also nachweislich nicht das Bekennerschreiben. Offenbar diente eines dieser Schreiben als Vorlage für das andere, wurde aber beim Abschreiben verändert, im Falle des Kongruenzfehlers so wesentlich, dass der Schluss, die beiden Schreiben stammen sicher nicht vom selben Schreiber, unabwendbar scheint.“

Schweiger meint also offensichtlich, trotz allem bin ich der Autor und habe Planks Text zu meinem eigenen gemacht.

 

Was sagt Schweiger zur Vorhaltung der Zeugen vom TaTblatt? Beide sagten übereinstimmend aus, dass etwa 60% des von Schweiger mir zugeordneten Textes von ihnen stammt und dass ich in der TaTblatt-Redaktion eine persona non grata war und dort niemals hätte einen Artikel veröffentlichen können.

Schweiger: „Abgesehen davon, dass DDr. Balluch damit nur mehr die Hälfte des Textes jemand anderem zuordnen will, bleibt sein Einfluss auf diesen Text damit unwidersprochen. Denn dass er selbst in der Redaktion saß, streitet er ohnedies nicht ab, und dass demnach sein Stil – selbst dort, wo die wörtliche Diktion möglicherweise nicht auf seinen persönlichen Vorschlag hin erfolgte – im Bekennerschreiben auftaucht ist mit dieser Feststellung auch nicht widerlegt. […] Selbst wenn die Überschrift und die Hintergrundinformationen von der TaTblattredaktion stammen sollten, ist damit keineswegs bewiesen, dass DDr. Balluch dieser nicht angehört hätte bzw. nicht auf sie und ihren Sprachstil Einfluss genommen hätte. […] Balluch [sagt] selbst: ‚Ich bin der Chefredakteur der VGT-Vereinszeitung und Verfasser praktisch aller Broschüren und Flugblätter des VGT‘.“

Also auch hier bleibt Schweiger bei seinem offensichtlich falschen Urteil.

Zum Leserbrief, von er gesagt hatte, „alles deutet auf Balluch als Autor hin“ und „DDr. Balluch ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor eines großen Teils der 16 Leserbriefe (vielleicht sogar aller)“, meint er jetzt:

„[Dass Balluch nicht der Autor ist] auch das glaube ich DDr. Balluch gerne. […] Wenn ein Leserbrief (von 16) nicht von DDr. Balluch ist, so sind 15 der 16 doch von ihm, warum ist das dann nicht ein großer Teil? Ich bedanke mich für die Bestätigung der Richtigkeit meiner Einschätzung.“

Diesem Gutachter braucht man wirklich nur wenige Minuten zuzuhören, um zu wissen, was man von seiner fachlichen Qualifikation zu halten hat. Es erschüttert zu tiefst, dass so ein Gutachter in einem österreichischen Gericht auch nur eine Minute lang Redezeit erhält!

5 Gedanken zu “Was der linguistische Gutachter zu den Zeugen zu sagen hatte

  1. Also ehrlich gesagt scheint mir, dass der Gutachter ohnehin nicht ihm Besitz seiner vollen geistigen Kräfte ist (oder je war?). Und dann bietet ihm die Richterin zu allem Überfluss auch noch im Gerichtssaal eine Bühne für seine skurrile Selbstdarstellung. Der ganz normale Wahnsinn …

  2. habe mir heute interessenshalber den gerichtstag in wiener neustadt angesehen und bin erschüttert: martin balluch ist mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit autor praktisch aller texte, die ich in den vergangenen jahren gesc hrieben habe. habe nämlich die buchstaben gezählt: meine texte haben im schnitt alle knapp über sechs buchstaben pro wort – ein sicheres indiz für die autorenschaft balluchs. und auch die satzkonstruktion – hauptsatz, nebensatz – ist genau dieselbe. nur den hapax-test hab ich nicht gemacht, war mir zu mühsam. dafür habe ich schweigers neue methode sofort angewandt: alle indizien, die auf balluch hinweisen habe ich sofort als ultimatepower klassifiziert. wenn das kein beweis ist!

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