5. November 2024

Weitere Anzeigen gegen Mensdorff-Pouilly: illegaler Grenzübertritt, illegaler Tiertransport über die Grenze

Alfons Mensdorff-Pouilly fühlt sich sicher. Einerseits hat er eine BH hinter sich, die offenbar keinen großen Wert auf die Einhaltung der Gesetze legt, zumindest wenn ein Mensdorff-Pouilly sie übertritt. Andererseits reicht sein Jagdrevier bis nach Ungarn hinüber. Und immer, wenn er etwas in Österreich Illegales macht, sagt er, das sei doch in Ungarn gewesen. Vermutlich argumentiert er so mit den Rebhühnern und Fasanen in seinen Volieren, dass er sie ja nur in Ungarn aussetze, und das sei ja nicht verboten. Dann dürfe er sie auch in Österreich halten.

Naja, nicht so eilig, Herr Mensdorff-Pouilly. Da gibt es noch eine “Veterinärbehördliche Binnenverordnung” und eine Geflügelhygieneverordnung, nach denen das Verbringen von Geflügel über die Staatsgrenze nicht einfach mir nichts dir nichts erfolgen darf. Das hätten wir gerne überprüft gesehen und deshalb haben wir Anzeige erstattet. Herr Mensdorff-Pouilly hat ja plötzlich keine Rebhühner mehr in seinen Volieren. Nachdem er sie in Österreich nicht hätte aussetzen dürfen, muss das wohl in Ungarn geschehen sein, und dafür muss er sie in einem Tiertransport nach Ungarn gebracht haben:

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Apropos Grenzübertritt. Die BH Güssing hat letzten Herbst sehr rasch eine Strafverfügung über € 600 gegen eine Tierschützerin ausgesprochen, weil vermutet wurde, dass sie über die Grüne Grenze aus Ungarn gekommen sei, um Mensdorff-Pouilly bei der Jagd zu filmen. Das Verfahren wurde in der Berufung mangels Beweisen eingestellt. Doch Mensdorff-Pouilly und seine JagdhelferInnen gehen doch ständig über die Grüne Grenze, was momentan aufgrund der Flüchtlingssituation verboten ist. Auf Anfrage beim Innenministerium erhielten wir die Antwort, dass niemand, auch Mensdorff-Pouilly nicht, eine Ausnahmegenehmigung dafür hat. Bei der Jagd am 1. Oktober 2016 fuhr aber der gesamte Jagdkonvoi mit Alfons Mensdorff-Pouilly an der Spitze mehrmals über die Grüne Grenze hin und her. Also haben wir Anzeige erstattet:

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Übrigens hat Mensdorff-Pouilly am 19. Juli 2016 ohne behördliche Erlaubnis Wasser aus dem Strembach in seinen künstlichen Ententeich gepumpt, damit er dort diese Zuchtvögel zur Abschießbelustigung halten kann. Das wurde dokumentiert und von uns angezeigt. Am 10. Oktober 2016 war die Verhandlung. Mensdorff-Pouilly gab diese Gesetzwidrigkeit zu, meinte aber, es sei nur einmalig und kurzfristig gewesen. Und – man höre und staune wie dreist dieser Mensch ist! – aus Tierschutzgründen. Natürlich.

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