22. Dezember 2024

Zu den Klagen der 3 Goldenen Kugeln

Also: eine NGO kritisiert eine Restaurantkette wegen deren Nutzung von Käfigeiern, indem sie vor einigen der Restaurants Flugzettel verteilt, in denen das drinnen steht, siehe https://martinballuch.com/restaurantkette-zu-den-3-goldenen-kugeln-klagt-vgt-auf-e-25-000/. Daraufhin klagt die Kette die NGO gleich zweifach, mit sehr hohem Streitwert. Ein klassischer SLAPP, Strategic Lawsuit Against Public Participation, also eine strategische Zivilrechtsklage, um die Zivilgesellschaft an ihrer Kampagnenarbeit zu hindern.

Zunächst einmal ist auffällig, dass die „3 Goldenen Kugeln“ in ihren Klagsschriften überhaupt nicht auf die Richtigkeit des Vorwurfs Bezug nehmen, sie verkaufen Käfigeier. Es wird nur behauptet, die Flugblätter seien „unrichtig bzw. irreführend“:

3KugelnAufforderung1

3KugelnAufforderung2

Abgesehen davon geht klar aus den Schriftstücken hervor, dass die Geschäftsführung der „3 Goldenen Kugeln“ meint, ohne ihre Zustimmung dürfe niemand auf öffentlichem Grund vor ihren Lokalen demonstrieren oder Flugzettel verteilen.

Nachdem der VGT in seiner Klagebeantwortung beweisen konnte, dass die „3 Goldenen Kugeln“ Käfigeier zumindest verwendet haben, rudert die Geschäftsführung zurück: Es stimmt, wir haben Eier aus Käfighaltung verwendet. Allein, die Bezeichnung war irreführend. Sie wurden als Kleintierhaltungseier bezeichnet. Dahinter vermutete ich keine Käfighaltung. Fast schon entzückend: Der Gastwirt kauft „Kleintierhaltungseier“, die sich als Käfigeier entpuppen, obwohl er doch so gerne Bodenhaltungseier verwendet hätte. Warum er dann keine Bodenhaltungseier gekauft hat? Steht doch ganz deutlich auf den Verpackungen. Umgekehrt stand auf dem Lieferschein an die „3 Goldenen Kugeln“ u.a. „360 Stück Eier aus Käfighaltung“ darauf, siehe Bild oben. Kein Wort von „Kleintierhaltungseiern“.

Nun, deshalb kaprizieren sich die „3 Goldenen Kugeln“ nun auf die parodistische Veränderung ihres Markenzeichens als Hauptklagepunkt. Auf dem Flugblatt prangen nämlich statt 3 Kugeln 3 Käfigeier und der Name wurde zu „3 Goldene Käfigeier“ verändert. Ein Höchstgerichtsurteil führt zur künstlerisch oder politisch motivierten Veränderung von Markenlogos aber folgendes aus:

Urheberrechtsgesetz1Urheberrechtsgesetz2

Das klingt doch so, als ob die Verwendung auf dem VGT-Flugblatt voll rechtlich gedeckt gewesen ist. Also klagen die „3 Goldenen Kugeln“ nun auch auf Besitzstörung, die Flugblätter seien u.a. auf ihrem Privatgrund ausgelegt worden. Dass das nicht der VGT war, sondern eine oder mehrere unbekannte Personen, beeindruckt die Restaurantkette wenig. In einem neuen Schriftsatz wird argumentiert:

3GoldeneKugelnNeuerKlagszusatz

Das erinnert schon fast an den Mafiaparagraphen: wenn man den AktivistInnen konkret keine Gesetzesübertretung nachweisen kann, dann nimmt man sie eben als Gruppe in Haftung, schuldig an der Tat Unbekannter sind alle, die die gleiche Gesinnung haben. Wären dann nicht die „3 Goldenen Kugeln“ auch an den Buttersäureanschlägen gegen uns mitschuldig, teilen sie doch mit dem Attentäter die gleiche Gesinnung, uns mundtot machen zu wollen?

Und es gibt noch einen weiteren Bezug zum Tierschutzprozess. Dort steht ja Felix Hnat wegen schwerer Nötigung vor Gericht, weil er unsere legalen VGT-Kampagnen den Firmen Kleider Bauer und Fürnkranz vorher angekündigt hatte. Die Kampagne selbst sei nicht strafbar, meint die Staatsanwaltschaft, aber ihre Ankündigung, um ein Einlenken der Firmen ohne Kampagne zu erreichen, schon. Nun, in diesem Fall wurde die Restaurantkette zwar angeschrieben, ob sie Käfigeier verwendet, aber sie hat das einfach, trotz klarer Gegenbeweise, geleugnet. Deshalb gab es die Kundgebungen zur Aufklärung der KundInnen. Aber auf die Frage durch die Kleine Zeitung, warum der VGT gleich geklagt worden sei, antwortete der Geschäftsführer: Die haben nicht mit mir geredet, sondern sind gleich drübergefahren. Das ist also die Logik: Kündigt man eine Kampagne an, wird man wegen Nötigung angeklagt, macht man es nicht, gibt es eine Zivilrechtsklage. Wenn es nach Staatsanwaltschaft und Industrie geht, soll die Zivilgesellschaft schweigen und konsumieren – das ist unter dem Strich die Botschaft.

14 Gedanken zu “Zu den Klagen der 3 Goldenen Kugeln

  1. Ich habe heute Antwort aus Brüssel erhalten, betreffend meiner Beschwerde, Eier aus Käfighaltung. Es gibt auch ein Aktenzeichen, die Beschwerde wurde also ersteinmal ernst genommen, wird aber eingestellt, wenn ich nicht binnen 4 Wochen weitere “Beweise” erbringen kann………… Aus dem Text: …..Beschwerde gegen Österreich, bzw. gegen Polen…(blablabla)…. sie machen geltend, dass, obwohl die Käfighaltung von Legehennen in der EU seit 1.1.2012 verboten ist……(blablabla)….Die EU-Rechtsvorschriften sehen kein Verbot der Käfighaltung von Legehennen vor…..(bla)….die Mitgliedstaaten müssen aber dafür sorgen, dass die Haltung von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen verboten ist…..Dann geht es weiter mit einer Beschreibung was erlaubt ist, bzw. was die Anforderungen sind und endet damit, dass: sie (die Kommission) nicht darauf schließen können, dass ein Verstoß gegen die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften vorliegt, weil nicht bewiesen ist, dass die Eier aus “nicht ausgestalteten Käfigen” stammen würden. Aber wäre es doch der Fall, hätten sie keine Beweise dafür, dass es sich um einen systematischen Verstoß handelt. Gegen das EU Recht würde nur Polen verstoßen (falls Polen wissentlich nichts gegen verbotene Käfighaltung unternimmt). ……………….
    Nur wenn ich innerhalb von 4 Wochen ab dem Datum des Schreibens, das ist der 4.6.2014 neue Belege übermitteln kann, die darauf hindeuten, dass Polen gegen das EU-Recht verstößt, wird die Beschwerde nicht eingestellt……………. Ich kann selbstverständlich keine Beweise erbringen, das könnte nur der VGT. Ich werde daher dieses Schreiben an den VGT in Form einer Kopie weiterleiten, mit der Bitte mir weitere Beweise zu schicken, damit ich diese an die Europäische Kommission – Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher – senden kann.

  2. zu meinem Beitrag oben kann ich anmerken, dass es auf der Falzberger-Homepage inzwischen seit wenigen Tagen keine Käfig-Eier mehr gibt. Ich werte das als Erfolg der VGT-Massnahmen und hoffe, dass Falzberger diesen minderwertigen und tierquälerischen Ramsch auch tatsächlich aus ihrem Lieferprogramm gestrichen hat.

  3. Auf die Bezeichnung “Kleintierhaltungseier” muß man erst einmal kommen! Die hat wohl wirklich der Osterhase gelegt….
    Diese Unverfrorenheit ist wirklich erschreckend.

  4. Ich habe diesen Artikel zum Anlass genommen, eine Beschwerde an die EU Kommission zu schreiben. Sollte es dem Autor nicht Recht sein, hat er Pech gehabt. 🙂 Wäre gut, wenn mich jemand unterstützen würde, weil es immer besser ist, wenn viele Leute eine Forderung stellen. Ob es etwas nützt, bzw. ob das so einfach geht weiß ich nicht, aber ich hoffe es mal.

    Mein Text an:

    SG-PLAINTES@ec.europa.eu

    Hallo!

    Ich möchte eine Beschwerde einlegen, weil trotz eines Verbots der Käfighaltung von Hühnern, seit 2012 EU-weit geltend, offensichtlich zumindest in Polen, weiterhin Hühner in Käfigen gehalten werden und die Eier dieser Hühner nachweislich – zumindest in Österreich – verkauft werden. Wie eine Tierschutzorganisation festgestellt hat, wurden in einem Restaurant in Österreich solche Eier gekauft und für die Zubereitung von Speisen verwendet. Dadurch verschafft sich diese Firma auch ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten, weil die Eier aus Käfighaltung billiger sind. Auf dieser Seite https://martinballuch.com/zu-den-klagen-der-3-goldenen-kugeln/ sind Fotos der Etiketten zu sehen, auf denen deutlich steht, dass es sich um Käfigeier handelt. Ein Irrtum ist somit unmöglich. Der Besitzer des Restaurants hat auch offen zugegeben, dass er solche Eier verwendet. Somit verstoßen zwei Länder – Polen und Österreich – gegen geltendes EU Recht. Polen, weil dort weiterhin Käfigeier produziert werden und Österreich, weil solche Eier hier ver- und gekauft werden. An den Etiketten ist leicht erkenntlich, dass es sich um einen durchaus öffentlichen Vorgang handelt, der auch den Behörden beider Länder bekannt sein muss.

    Hochachtungsvoll

  5. Nur zur Klarstellung: Auf beiden Fotos in diesem und dem letzten diesbezüglichen Blogeintrag sind Eierschalen und Etiketten zu sehen, die Anfang April 2014 tatsächlich aus der Biotonne bzw. dem Altpapiercontainer der 3 Goldenen Kugeln gefischt worden sind. Wir haben noch wesentlich mehr solcher Beweisstücke, auch mehr Eierschalen (z.B. Käfigeier aus Polen) und Etiketten, und wir haben jede Menge Lieferscheine, auf denen ganz deutlich angegeben ist, dass die Eier aus Käfighaltung stammen.

    1. Hallo

      Dann haben die 3 Goldenen Kugeln aber einen schlechten Ruf.
      Und kann man nicht einmal endlich die Käfighaltung beenden?!

  6. Wenn es verboten ist, innerhalb der EU Käfigeier zu produzieren, ist es auch ein Widerspruch, dass Käfigeier, die es eigentlich gar nicht gibt, ganz deutlich deklariert werden. Wo sind denn noch überall EU-Käfigeier drinnen? Wo kann man sich da erkundigen? Wer ist zuständig? Der Tierschutzminister? Wozu EU-Gesetze, wenn ganz offiziell dagegen verstoßen wird? Propaganda? Eine mafiöse Organisation, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen kann?

  7. Die Beschreibung von Käfighaltung ist auch nicht ohne:
    “Laut Verordnung müssen alle Haltungseinrichtungen so ausgestattet sein, dass genügend Platz vorhanden ist, damit sich die Hennen natürlich bewegen können.”

    Käfighaltung und “natürlich bewegen” im gleichen Zusammenhang zu erwähnen, kaum zu glauben.

    http://3goldenekugeln.at/Speisekarte.pdf
    Bei den Preisen wundert es mich nicht, dass hier nur billigste Eier verwendet werden. Da wird es wohl mit den Fleisch- und Milchprodukten nicht besser aussehen.

  8. Tarnen und Täuschen
    man muss schon genau schauen, denn offensichtlich stehen auf der Website Ei-und Eiprodukte falsche Angaben, welche im darunterliegenden Link Produkte widersprochen wird:
    frische Hühnereier – aus Käfighaltung oder Bodenhaltung
    siehe:
    http://www.falzberger.at/falzberger/index.php?qyz4ndyx-q7cw-ycbp-2y15-921cq66bhmfq-080415115350

    Typischer Fall von Täuschung, ist das nicht eigentlich bereits Betrug?
    Zumindest total unglaubwürdige Propaganda, diese Homepage.

  9. Denn wenn das sicher aktuell ist, wie aus dem Text hervorgeht, sollte man vielleicht die Firma von der diese Eier gekauft werden, genauer ansehen. Denn auf deren Webseite steht:

    ……………………………
    Alle Produkte werden aus folgenden Haltungsformen angeboten:
    aus Bodenhaltung (BH)

    aus österreichischer Bodenhaltung (ÖBH)

    aus biologischer Landwirtschaft (BIO)

    herkunftsgesichert (HG)

    http://www.falzberger.at/falzberger/index.php?y118b7mq-r4xk-j8xo-vfl5-k122kmrht288-080415114954

    Wie nennt man das wenn jemand offiziell anbietet was verkauft werden darf, während er unter dem Ladentisch andere Ware hat und vertreibt?

  10. Ist das Foto auf dem steht, dass es um Eier aus Käfighaltung geht, aktuell? Oder ist das ein altes Foto, also ein Symbolfoto, wie das in Zeitungen verwendet wird?

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