22. Dezember 2024

Mayr-Melnhof beruft erstinstanzlich verlorene Klage gegen Gatterjagdaward

Im Februar 2016, mitten im Fasching, hielten wir in Wien eine satirische Preisverleihung an die bekanntesten Gatterjäger der verschiedenen Bundesländer ab. So kam Mensdorff-Pouilly aus dem Burgenland mit der Goldenen Feile zum Handkuss, Josef Pröll aus Niederösterreich erhielt die Goldene Scheuklappe und Peter Lebersorger als Bundesvertreter der Gatterjägerschaft bekam das Goldene Kondom für seine beeindruckende Presseaussendung zur Verhütung bei Wildtieren, dass diese abzulehnen sei, weil sie gegen die Intention des Schöpfergottes gerichtet wäre. Und Mayr-Melnhof wurde mit dem Steinernen Herz dafür “geehrt”, dass er in seinem Jagdgatter ein Massaker an 400 Wildschweinen angerichtet hat. Letzterer klagte den VGT und mich persönlich dafür beim Handelsgericht Wien auf Unterlassung und Bezahlung eines Schmerzensgeldes von € 6000. Die angestrebte einstweilige Verfügung – und damit de facto die gesamte Klage – wurde vom Gericht sehr gut begründet abgewiesen: https://martinballuch.com/mayr-melnhof-klage-auf-einstweilige-verfuegung-gegen-mich-wegen-gatterjagdaward-abgewiesen/

Dieses Urteil muss Mayr-Melnhof schwer im Magen gelegen haben. Immerhin meinte der Richter sogar, die Heftigkeit unserer Proteste sei verständlich, weil die betroffenen Tiere ihre eigenen Interessen ja nicht selbst vertreten können. Erstmals wurde dabei in einem Gerichtsurteil anerkannt, dass Tiere überhaupt Interessen haben und daher keine Sachen sind. Sehr spannend. Doch Mayr-Melnhof hat offenbar einerseits zu viel Geld, sodass er jederzeit Gerichtskosten riskieren kann, und andererseits etwas dagegen, dass Tiere so positiv bewertet werden. Er möchte, dass dieses Urteil vom Oberlandesgericht Wien wieder aufgehoben wird. Und um das zu erreichen, schreckt er auch von platten Falschaussagen nicht zurück. Hier sein inhaltlich sehr schwaches Berufungsschreiben:

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Es beginnt schon völlig falsch. Wir haben Mayr-Melnhof nie in der Wiener Innenstadt auf der Klomuschel sitzend dargestellt. Später wird klar, warum der Kläger zu dieser Unterstellung greift. Er möchte nämlich argumentieren, dass er in Wien keine bekannte Persönlichkeit sei und daher dort ein besonderer Personenschutz für ihn gelte. In Salzburg dagegen ist er überall bekannt und daher eine Person des öffentlichen Interesses, die sich sehr wohl auch herbe Kritik gefallen lassen muss.

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Gleich zu Beginn werden schon schwere Geschütze aufgefahren. Der VGT sei quasi mit den Nazis vergleichbar, wie in der Zwischenkriegszeit gegen die Juden würde nun gegen ihn vorgegangen. Eine erstaunliche Form der Verharmlosung des Nationalsozialismus. Weil der VGT Mayr-Melnhof als tierquälerischen Gatterjäger outet, würde der Damm zur gefährlichen Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses gebrochen.

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Und schon wieder eine Falschaussage. Verbrechen sind Übertretungen des Strafgesetzbuches, die mit mehr als 3 Jahren Haft als Maximalstrafe geahndet werden, Vergehen alle jene mit geringerer Strafdrohung. Tierquälerei mit 2 Jahren Maximalstrafe ist daher leider nur ein Vergehen. Mayr-Melnhof möchte aber, dass unser Vorwurf an ihn, ein Tierquäler zu sein, der Vorwurf eines Verbrechens ist, um uns eine entsprechend schwerwiegende Verleumdung vorwerfen zu können.

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Und die nächste Falschaussage, gleich doppelt falsch. Wir haben nie jemanden bei Verrichtung der Notdurft mit einer Tafel mit der oben genannten Aufschrift gezeigt. Und wir haben die Tafel mit der Aufschrift “Jetzt ists mit der Zucht aus, denn ich geh ins Zuchthaus” nur in Zusammenhang mit Alfons Mensdorff-Pouilly verwendet, weil dieser ja in erster Instanz zu 3 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden ist. Man könnte meinen, das sei eine Kleinigkeit, eine unbedachte Verwechslung seitens Mayr-Melnhofs. Es ist aber eine perfide Verdrehung der Tatsachen. Mayr-Melnhof argumentiert nämlich im Weiteren, dass das beweise, dass wir mit Tierquälerei immer den Straftatbestand und niemals den moralischen Vorwurf gemeint hätten. Und ersteres sei falsch und eine Verleumdung, während zweiteres eine zulässige Meinungsäußerung ist.

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Unfassbar. Das Problem ist, diese Falschaussagen bleiben zunächst im Gedächtnis der zuständigen RichterInnen hängen, bis wir mit der Richtigstellung kommen. Dann aber noch die bereits gefasste Meinung zu ändern ist eine schwere Aufgabe. Mayr-Melnhof dürfte also hier Falschaussagen dazu verwenden, die RichterInnen zu manipulieren.

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Hier der Bezug zur “Bloßstellung” in der Wiener Innenstadt, wo Mayr-Melnhof ja nicht bekannt sei. Tatsächlich wurde aber die hier beschriebene Aktion in Salzburg durchgeführt, wo jeder Mayr-Melnhof kennt.

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Der nächste Schmäh. Mayr-Melnhof vergleicht das Zeigen von Nacktfotos einer Person damit, dass angezogene AktivistInnen mit einer Maske von ihm auf Toiletten gesessen sind, über denen ein großes Transparent mit dem Spruch “Die Gatterjagd stinkt zum Himmel” angebracht war. Unbedarfte Personen könnten meinen, statt der angezogenen AktivistInnen wären Fotos des nackten Mayr-Melnhof bei Verrichtung der Notdurft gezeigt worden, was natürlich falsch ist.

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Und weiter in dieser Tonart. Mayr-Melnhof bezweifelt, dass die Überreichung der Gattrejagdawards als Satire, Parodie oder Kunst gesehen werden kann. Es handle sich vielmehr um eine kommerzielle Werbung, weil der VGT damit Spenden lukrieren will, offenbar um sich einen lustigen Urlaub in den Bahamas zu finanzieren. Dass sich Menschen völlig selbstlos und altruistisch zu ihrem persönlichen Nachteil für Tiere einsetzen können, ist dem ehemals adeligen Großgrundbesitzer überhaupt nicht vorstellbar!

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Sämtliche Texte zu Mayr-Melnhof, die wir veröffentlicht haben, bezogen sich auf seine Gatterjagd und sonst gar nichts. Und an diesen Fakten gibt es ein großes Interesse der Allgemeinheit.

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Und immer wieder werden dieselben Falschaussagen wiederholt: niemand wurde mit einem Schild, das ihm seine Zukunft im Zuchthaus prophezeit, bei Verrichtung der Notdurft gezeigt und dieses Schild wurde auch in keinen anderen Zusammenhang mit Mayr-Melnhof gebracht. Doch diese Verdrehung der Tatsachen ist für den Kläger wichtig. Er will ja zeigen, dass wir ihm Tierquälerei in verleumderischer Absicht und nicht als moralischen Vorwurf vorgehalten haben.

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Und schon wieder der Bezug zum Nationalsozialismus.

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Und zuletzt noch eine ganz seltsame Behauptung. Erstens, dass es in Oberösterreich Jagdgatter gäbe. Das ist falsch. Und zweitens ist die Gatterjagd in den 5 genannten Bundesländern sehr wohl verboten. Das lässt sich durch einen kurzen Blick auf die entsprechenden Gesetzestexte leicht nachweisen. Wirklich erstaunlich, wie Mayr-Melnhof in seiner offenkundigen Verzweiflung da argumentiert, um seine Gatterjagd als sozialadäquat darzustellen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die RichterInnen des Wiener Oberlandesgerichts durch diese Verdrehungen der Tatsachen nicht beeindruckt werden und weise urteilen. Erschütternd ist, dass jemand derart falsche Aussagen tätigt, um eine verlorene Klage noch umzudrehen. Für den politischen Aktivismus bleibt dieses Verfahren sehr wichtig, weil es um die Legitimität von Kritik geht, die im Kern wahr ist und ein Thema betrifft, an dem es ein großes öffentliches Interesse gibt. Sollte zuletzt herauskommen, dass eine derartige Kritik nicht zulässig ist, wäre der politische Aktivismus in Österreich massiv eingeschränkt, wenn nicht sogar verunmöglicht.

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