Der erste Antrag kam aus Spittal an der Drau in Kärnten und ist bereits seit einiger Zeit beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Dass die Behandlung dieses Falles so lange dauert, weist darauf hin, dass die RichterInnen das Vorbringen ernst nehmen. Es ist mit einer Aufhebung des Jagdgesetzes in Kärnten zu rechnen. Nun kommen auch zwei Jagdfreistellungsanträge aus dem Bezirk Zwettl in Niederösterreich vor die HöchstrichterInnen. Die Revolution ist im Rollen, die Allmacht der Jägerschaft wird gebrochen, der Paradigmenwechsel immer mehr unausweichlich. Das Ende von Feudal- und Trophäenjagd ist über kurz oder lang nicht mehr aufzuhalten. Ich bin gespannt wie lange die Jagdverbände noch brauchen, bis sie das erkennen und entsprechend handeln. In Sachen Verbot der Gatterjagd und des Aussetzens von Zuchttieren wird das Problem durch Kopf in den Sand Stecken jedenfalls nicht weggehen.
Hier die Eingabe zum Verfassungsgerichtshof einer der beiden Antragsteller. Der andere Antrag ist wortgleich: