25. November 2024

Vorwürfe von Anwalt Schaffgotsch im “Abschaum”-Prozess gegen mich

Da bezeichnet mich jemand als Abschaum und rechtfertigt das damit, ja, dass ich einer sei. Eine erstaunliche Art der Verteidigung. Zum Zeitpunkt dieses Blogeintrags wird morgen, den 3. März 2017, der zweite (und hoffentlich letzte) Prozesstag in dieser Sache stattfinden. Davor ist heute ein weiteres von Hass, Verachtung und Verleumdung triefendes Schreiben vom Anwalt des Angeklagten, Maximilian Schaffgotsch, eingelangt. Der Inhalt ist derart absurd, dass man nur staunen kann. Dagegen war der Chefankläger im Tierschutzprozess in kleines Lamperl. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das in diesem Prozess ernsthaft thematisiert wird. Aber um zu zeigen, wie man hier von Seiten eines Funktionärs des nö Landesjagdverbands gegen mich, den VGT und den Tierschutz vorgeht, wie gering das Demokratieverständnis der organisierten Jägerschaft zu sein scheint, und wie wenig man von den Rechten auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit hält, bringe ich hier Auszüge. Ich kann nur hoffen, dass Menschen, die so denken und so handeln, niemals eine relvante Macht in diesem Land bekommen.

Mein Buch “Widerstand in der Demokratie” ist ein anerkanntes Lehrbuch für Zivilen Ungehorsam geworden, sowohl in der Aktionsakademie, als auch in Vorlesungen z.B. zu Wirtschaftsethik an der Universität. Es wurde mittlerweile 2578 Mal verkauft und galt für die Richterin im Tierschutzprozess als einer der Hauptgründe für den Freispruch. Sie hat im Prozessverlauf immer wieder daraus zitiert. Schaffgotsch stellt das im Namen seines Klienten Nagl als Anleitung für Verbrechen dar

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Die Rubrik “Militanter Tierschutz” im Verfassungsschutzbericht war immer schon lächerlich. Letztlich wurde sie eingestellt, es gibt sie schon seit vielen Jahren nicht mehr. Selbst die politische Polizei hat erkannt, dass weder von uns, noch von anderen TierschützerInnen, eine Gefahr für den Staat ausgeht. Nur bei der Jägerschaft ist das nicht angekommen:

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Wie gerne wirft man uns vor, nicht sachlich diskutieren zu wollen. Aber das Gegenteil ist der Fall, erwartungsgemäß fehlt Leuten, die gerne auf ausgesetzte Tiere ballern, oder die in Jagdgattern eingesperrte Tiere beschießen, natürlich jede Sachlichkeit. Wir haben 4 wissenschaftliche Gutachten über die Jagd auf Zuchttiere erstellen lassen und damit Pressekonferenzen abgehalten. Wir haben Gutachten der Salzburger Landesregierung darüber vorgelegt, wie zerstört die Natur im Jagdgatter Mayr-Melnhof in der Antheringer Au ist. Und wir haben Wasserproben aus diesem Gatter veröffentlicht, die zeigen, dass das Wasser schwer gesundheitsgefährdend, weil von Wildschweinen völlig verdreckt, ist. Schaffgotsch fällt dazu nur das ein:

20170302SchriftsatzNaglGegenVGT3Chris Moser war auch einer der Angeklagten im Tierschutzprozess. Darüber hinaus ist er ein anerkannter Künstler. Jetzt führt man ihn an, um zu beweisen, dass ich Abschaum sei. Unfassbar:

20170302SchriftsatzNaglGegenVGT4Welche kriminellen Handlungen im Tierschutz sind in den letzten Jahren bekannt geworden? Keine. Und zwar überhaupt keine. Während JägerInnen immer wieder Menschen erschießen, Menschen bedrohen, Tierquälerei begehen, Hunde abknallen, streng geschützte Luchse töten usw., geht es beim Tierschutz um völlig legitime und friedliche Proteste gegen Gewalt. Das Geschreibe von Schaffgotsch klingt genau wie die Anklageschriften im Tierschutzprozess, nur noch hysterischer und noch fanatischer:

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Da ist sie wieder, die im Tierschutzprozess erfundene “Doppelstrategie”. Angeklagt, wie erinnerlich, ist Landesjagdverbandfunktionär Nagl, weil er mich als Abschaum u.a. bezeichnet hat. Sein Anwalt verleumdet mich nun ganz klar. Schaffgotsch behauptet im Namen von Nagl, dass wir ständig Straftaten begingen, aber so geschickt, dass man uns eben nicht erwischt (und zwar, siehe Tierschutzprozess, nachdem man uns jahrelang Spitzel in die Gruppe gepflanzt hatte, uns observiert, abgehört usw. hatte). In meinen Augen ist das eine Straftat von Schaffgotsch.

20170302SchriftsatzNaglGegenVGT6Und deshalb soll mich ab sofort jeder (Jäger?) jederzeit beschimpfen dürfen. So stellen sich das FeudaljägerInnen vor:

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Die Verleumdungen gehen weiter. Jetzt wirft mir Schaffgotsch ganz offen Nötigung vor, immerhin eine Straftat mit Gefängnisdrohung. Lustig die Formulierung “durch lang andauernden Einsatz passiver Gewalt”. In Wahrheit hat bei dieser Jagd ein Jäger namens Roman T. eine Tierschützerin geschlagen und dafür auch Schmerzensgeld und eine Geldsumme an den Staat gezahlt. Ein weiterer der netten JägerInnen dort hat mich mit dem Tod bedroht, indem er mir gegenüber eine Halsabschneidebewegung gemacht und dazu gesagt hat, dass mir das angetan gehöre. Und ein weiterer Jäger hat eine Kamera zerstört. Aber wir TierschützerInnen sind die StraftäterInnen. Natürlich.

20170302SchriftsatzNaglGegenVGT9Privatleben: “missliebige Veranstaltungen” meint die Gatterjagd. Drohnenflüge – ich dachte die Klage von Mayr-Melnhof mit gleichem Anwalt Schaffgotsch wurde abgewiesen! Und der Gottesdienst war eine Hubertusmesse in Salzburg, von wegen Privatleben.

20170302SchriftsatzNaglGegenVGT10Alle Aktiven, Mitglieder, Angestellten und der Vorstand des VGT wurden von Schaffgotsch als ZeugInnen für seine kruden Behauptungen vorgeladen. Morgen werden tatsächlich 25 davon vor Gericht einvernommen. Ich würde mit “absoluter Macht” regieren. Was der alles weiß. In Wahrheit haben wir ständig Plenarsitzungen, basisdemokratische Entscheidungen und jährlich Vorstandswahlen. Aber, wen interessiert schon die Wahrheit. Die Begründung von Schaffgotsch für die Zeugenladungen:

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Und deshalb muss es erlaubt sein, mich als Abschaum zu beschimpfen. Zumindest für den ehemaligen Adel und seine Jagdgesellschaften:

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6 Gedanken zu “Vorwürfe von Anwalt Schaffgotsch im “Abschaum”-Prozess gegen mich

  1. Sie sind für mich der wohl bedeutsamste, bewundernswerteste Mensch von dem ich je gehört habe, und ich habe viele Menschen getroffen und von vielen Menschen gehört. Sie gehören zu jenen, die intellektuell und ethisch nicht nur den meisten Mitmenschen sondern auch ihrer Zeit voraus sind. Bis der Mensch die ethische Vollkommenheit erreicht wird es wohl noch dauern und solche Evolutionsbremsen, die von Logik und emotionaler Intelligenz unfassbar weit entfernt sind, wie diese traurige Person in ihrem Artikel sind der Grund. Warum traurig? Dieser Mensch wirkt [XXXwie jemand, derXXX] nicht fähig ist logisch zu kombinieren und argumentieren. Ich wünsche Ihnen viele, viele glückliche Momente! Die haben sie sehr verdient! Vielen, vielen Dank für Ihren Einsatz und ihr Rückgrat! Wir sind in Gedanken bei Ihnen!

  2. Herr Schaffgotsch ist ihnen intellektuell so sehr unterlegen, dass er sich nur mehr mit irrationalen Aussagen mit Hand und Fuss wehren kann. Laecherlich! Aber sehr viele Menschen stehen hinter Ihnen Herr Balluch und verfolgen Ihre Vorgehen. Ich kenne mittlerweile so viele Menschen aus so unterschiedlichen Kreisen die Ihre Taten bewundern und unterstuetzen, es ist eine Freude! Ich wuensche Ihnen weiterhin alles Gute.

    1. Das Buch “Widerstand in der Demokratie“ von Martin Balluch ist eines der Bücher, von denen ich in meinen Gebeten zu Gott reden würde, dass es in den Lehrplan unserer Schulen aufgenommen wird. Ich bin Lehrerin an einem Gymnasium, Ethiklehrerin, und ich bete nicht, aber ich frage mich, wie die nächste Generation in dieser Gesellschaft, wie sie ist, eine gute Richtung einschlagen soll, wenn wir ihr diese Methoden, die Herr Balluch beschreibt, nicht beibringen.

  3. @healeyone
    PS: Das Buch hat die Richterin im Tierschutzprozess überzeugt, dass wir nicht kriminell sind. Das ist ein sehr starkes Argument.

  4. @healeyone

    Kennen Sie Martin Luther King? Was halten Sie von ihm? Wenn Sie seine Kampagnen für berechtigt und demokratiepolitisch unbedenklich halten, dann müssen Sie das auch für unsere. Sämtliche Thesen in meinem Buch sind von King sozusagen abgeschrieben. Vielleicht meinen Sie dann, dass diese Aktivitäten schon legitim sind, wenn es um den Schutz von Menschen geht, wie bei King, aber nicht, wenn es um Tiere geht. Aber da machen Sie einen Denkfehler: die METHODEN der Kampagnenführung dürfen nicht von der Berechtigung des Kampagnenziels abhängen, solange dieses Ziel mit den demokratischen Prinzipien vereinbar ist. Die Methode dient ja gerade dazu, über die Berechtigung des Ziels einen konstruktiven Konflikt auszutragen. Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, aber eben auch der Zivile Ungehorsam, sind nicht davon abhängig, die “richtige” Meinung zu haben und für das “richtige” Ziel zu demonstrieren, sonst bräuchte man sie gar nicht.

  5. mit allem Respekt, muss man Herrn Schaffgotsch in diesem Fall Recht geben.
    Das Buch ist äußerst “interessant”… fast schon erschreckend für einen normalen Bürger…

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