19. März 2024

Anwalt Stefan Traxler fordert Amtsenthebung Mayr-Melnhof

Das Landesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil zur Maßnahmenbeschwerde nun rechtskräftig folgendes über Maximilian Mayr-Melnhof festgestellt:

  • Mayr-Melnhof hat mit 2 Jagdkollegen einem Tierschützer rechtswidrig physische Gewalt angetan
  • Mayr-Melnhof hat diesem Tierschützer rechtswidrig mit Gewalt seine Kamera entwendet
  • Mayr-Melnhof hat die Grundrechte dieses Tierschützers verletzt, als er ihn nach seinem Übergriff filmte und dieses Video den Medien weitergab
  • Mayr-Melnhof hat diesen Film erstellt, um ein falsches Beweismittel zu fingieren
  • Mayr-Melnhof hat vor Gericht mehrfach die Unwahrheit gesagt
  • Mayr-Melnhof hat zusammen mit zwei von ihm bestellten Personenschützern einem weiteren Tierschützer rechtswidrig Gewalt angetan
  • Mayr-Melnhof hat diese Handlungen rechtswidrig in seinem Amt als Jagdschutzorgan gesetzt

Dazu sandte nun Anwalt Stefan Traxler an die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung die folgenden Forderungen:

  • Überweisung von € 7.440 Vertretungskosten
  • Übergabe der entwendeten Kamera bis 4. Juni 2018, andernfalls Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden
  • Enthebung von Mayr-Melnhof und seinen Mittätern des Amtes von Jagdschutzorganen und Entziehung der Jagdscheine

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