Nachdem nun auch der Wiener Verwaltungsgerichtshof die rechtswidrigen Handlungen von Gatterjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof bestätigt hat, ist damit höchstgerichtlich rechtskräftig, dass Mayr-Melnhof in seiner Eigenschaft als beeidetes Jagdschutzorgan einen Tierschützer rechtswidrig festgenommen, ihn rechtswidrig verletzt (siehe Foto der Hand oben), ihm rechtswidrig mit Gewalt die Videokamera entwendet, ihn rechtswidrig in seiner Menschenwürde verletzt und ein Beweismittel fingiert und vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat. So eine Person ist als beeidetes Jagdschutzorgan nicht mehr tragbar. Deshalb hat nun Anwalt Stefan Traxler die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung sowohl aufgefordert, Mayr-Melnhof seines Amtes zu entheben, als auch bei ihm sämtliche Kosten in diesem Verfahren einzutreiben.
Der Brief an die BH:
Zusätzlich stellt Anwalt Stefan Traxler an das Ehrengericht der Salzburger Jägerschaft und insbesondere den Ehrenanwalt den Antrag, ein Verfahren gegen Gatterjägermeister Mayr-Melnhof einzuleiten: