Da hat sich die Jägerschaft wieder etwas ausgedacht! Nur nicht gefilmt werden, das ist ihr das Allerwichtigste. Und nicht von ungefähr: solange niemand weiß, was da draußen passiert, haben sie Narrenfreiheit. Und selbst wenn die Öffentlichkeit davon erfährt und dagegen ist, bewegt sich nur sehr langsam etwas, wie wir alle wissen. Aber es bewegt sich. Und Bewegung ist für die Betonköpfe der konventionellen Jägerschaft ein Alptraum. Alles – inklusive Gatterjagd, Aussetzen von Zuchtfasanen, ganzjährige Hirschfütterungen und Abschüsse von Individuen gefährdeter Arten wie Auer- und Birkhahn – soll bleiben wie es ist und aus.
Deshalb gehen wir immer wieder zu Jagden, um sie friedlich und von öffentlicher Straße aus zu dokumentieren. Vor allem Gatterjagden und Abschießbelustigungen ausgesetzter Zuchtvögel. Völlig legal und erlaubt. Und deshalb versucht die Jägerschaft alles, dieses Filmen zu kriminalisieren. Ein Schritt in diese Richtung ist der FPÖ im Burgenland gelungen, die durch einen Passus im Jagdgesetz erreicht hat, dass die Behörde sogar öffentliche Straßen per Verordnung sperren darf, um Tierschützer_innen vom Filmen abzuhalten. Dennoch kam am 22. April 2020 das Verbot der Aussetzerei gezüchteter Tiere, insbesondere Fasane und Enten aus Massentierhaltung in Ungarn, zur Jagd.
Nun, Plan B der Jägerschaft ist das Datenschutzgesetz auf Basis der Datenschutzgrundverordnung der EU. Die Jägerschaft liest das Gesetz so, dass es verboten ist, irgendjemanden bei der Jagd zu filmen. Also nicht, deren Gesichter oder sogar Namen zu veröffentlichen, sondern sie einfach nur zu filmen, um das Geschehen zu dokumentieren. Nichts Anderes hat mein Kollege, der stv. Obmann des VGT David Richter, wieder einmal in der Südsteiermark bei einer Jagdgesellschaft gemacht, die gerade ausgesetzte Zuchtfasane abballern wollte. Prompt kam die Anzeige bei der Datenschutzbehörde. Die zwölfte, übrigens.
Die Frechheit dieser Anzeige überbietet aber die anderen. Hier wird beantragt, dass sowohl David Richter als auch ich als “Anstifter” (obwohl ich gar nicht dabei war) ins Gefängnis gehen sollen, im Wesentlichen, weil eine reine Geldstrafe uns nicht vom Filmen von Jagden abhalten würde.
was für kranke Menschen!
Danke, dass Sie diese abartige Grausamkeitans Licht bringen.