18. Dezember 2024

Anzeige gegen Maximilian Mayr-Melnhof wegen Waldverwüstung nach § 16 Forstgesetz

Wer das Jagdgatter von Mayr-Melnhof in der Antheringer Au betritt und sich ein bisschen mit Natur und Wald auskennt, wird schockiert sein. Überall ist der Waldboden zerstört, kaum gibt es irgendeinen Jungwuchs. Die wenigen Jungbäumchen sind zerbissen und geschält, die Wiesen völlig umgegraben. Die Auteiche stinken nach Abwasser und tragen einen Algenteppich. Nun könnte man naiv meinen, das sei zwar traurig, aber ginge uns Allgemeinheit nichts an. Das Gatter gehört ja Mayr-Melnhof. Aber ganz so einfach ist es zum Glück nicht. Einerseits ist es ja ein Natura 2000 Schutzgebiet, und da muss sich der Gatterjägermeister eigentlich an die Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie halten. Entsprechende Anzeigen, insbesondere gegen die Salzburger Landesregierung wegen Untätigkeit, hat es schon gegeben. Aber selbst ohne diesen Schutzstatus darf man in Österreich einen Wald, auch wenn er sich im Privateigentum befindet, nicht zerstören. Im Jargon des Forstgesetzes heißt das “Waldverwüstung”. Geregelt ist das im § 16.

Dieser lautet:

Das ist im Jagdgatter Mayr-Melnhof unserer Ansicht nach ganz klar der Fall. Dagegen haben wir nun folgende Anzeige eingebracht:

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