28. März 2024

Berufung gegen das “Lügen”-Urteil der wildschweinessenden, gatterjagdfreundlichen Richterin

Wildschwein schmecke gut, was ich denn gegen Jagdgatter habe. So hatte die Richterin das Verfahren am Handelsgericht Wien eröffnet. Es ging um die Frage, ob der Generalsekretär der Landesjagdverbände den VGT einfach so als Lügner bezeichnen kann. Die Richterin lehnte die von uns beantragte Einstweilige Verfügung mit der Begründung ab, es ginge ja nur um einen Verein und der Tonfall zwischen Jägerschaft und VGT sei nun einmal rau, da dürfe man den Vorwurfe der Lüge – wenn er von einem Jäger geäußert wird – nicht auf die Waagschale legen. Das Urteil im Original: https://martinballuch.com/urteil-jeder-jaeger-darf-den-vgt-als-luegner-bezeichnen/

Nimmt man das Urteil wörtlich, dürften ab sofort jeder Jäger und jede  Jägerin den VGT als Lügner bezeichnen, die Begründung trifft auf alle zu. Wir haben deshalb gegen dieses Urteil nun Berufung erhoben. Hier im vollen Wortlaut:

BerufungEVLebersorger1

BerufungLebersorger2

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