27. April 2024

Bin ich JagdaufseherInnen ausweispflichtig, aber der Polizei nicht?

Wir haben es bereits oft genug wiederholt: in Österreich gibt es nicht nur keine Ausweispflicht, die Polizei darf einen auch nicht unter Strafandrohung oder Androhung einer Festnahme dazu zwingen, die eigene Identität preis zu geben, solange kein begründeter Verdacht besteht, dass man eine strafbare Handlung gesetzt hat, und solange man nicht von der Polizei bei einer Verwaltungsübertretung erwischt wurde. Wenn Letzteres der Fall ist, kann die Polizei eine Person festnehmen, die sich nicht ausweisen will, muss sie aber nach 24 Stunden spätestens wieder gehen lassen. Eine Strafe kann man für die Verweigerung, die Identität preis zu geben, nicht bekommen. Anders im niederösterreichischen Jagdgesetz. Dort wird unter Strafe gestellt, einem Jagdaufseher die Ausweisung zu verweigern, wenn dieser einen beim Übertreten des Jagdgesetzes beobachten konnte. So ein Fall war heute im Landesverwaltungsgericht St. Pölten in der Berufung.

3 AktivistInnen hatten von einer öffentlichen Straße aus die Jagd beobachtet und fotografiert. Da kam der Jagdaufseher und forderte die Ausweisleistung. Als diese verweigert wurde, rief er die Polizei. Die nahm die 3 Aktiven fest und beschlagnahmte ihre Kameras und Handys, die mehr als 1 Jahr lang nicht zurückgegeben wurden. Dann setzte es Strafen für das Betreten des Jagdgebiets sowie für die Verweigerung der Ausweisleistung. Die Berufung zu ersterem ist bereits entschieden. Weil die AktivistInnen aus Angst von der öffentlichen Straße quer durch den Wald auf eine andere Straße davon liefen, wo sie dann aufgehalten wurden, mussten sie einen kleinen Geldbetrag zahlen. Wären sie auf der Forststraße geblieben, hätten sie nicht zahlen müssen. Die Berufung gegen die Strafe wegen der Verweigerung der Preisgabe der Identität an die Jägerschaft war heute vor Gericht. Das Urteil erfolgt schriftlich. Hier meine Eindrücke und zwei Interviews mit dem Aktivisten und seinem Anwalt:

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