21. November 2024

Das Innenministerium verweigert Verjährungsverzicht Schadensersatzklage Tierschutzprozess

Das Problem ist weiterhin offen: den rechtskräftig freigesprochenen Angeklagten im Tierschutzprozess wurden die Gerichts- und Anwaltskosten nicht rückerstattet, obwohl diese allein bei mir fast 1 Million Euro ausmachen. Ich habe Ende 2013 deshalb die Republik Österreich klagen müssen, siehe https://martinballuch.com/?p=3446. Eine schwere Entscheidung, da mir bei einem negativen Urteil weitere gut € 70.000 Zusatzkosten drohen.

Eine derartige Klage muss innerhalb von 3 Jahren nach Bekanntwerden der Klagsgründe eingebracht werden, sonst ist sie verjährt. Unsere Forderung nach Schadensersatz basiert auf dem Faktum, dass die Tierschutz SOKO alle entlastenden Beweise einfach verheimlicht hat, allen voran die Spitzelberichte. Ab wann hat also die Verjährungsfrist zu laufen begonnen? War es seit dem Moment des Bekanntwerdens der Existent der Spitzel, oder seitdem die Spitzelberichte zugänglich waren, oder seit der Einvernahme der Spitzel im Tierschutzprozess oder erst seit dem Freispruch, in dem die Spitzelberichte als wesentlichste Begründung angeführt sind? In jedem Fall endet die Möglichkeit einer solchen Klage also spätestens in wenigen Monaten.

Meine Klage war die erste der ehemals Angeklagten. Ein Testballon sozusagen. Doch bis zu einer Entscheidung wird weit mehr Zeit als nur einige Monate vergehen. Wollen die anderen also aus Sicherheitsgründen auf mein Urteil warten, dann würde ihre Klagsmöglichkeit verjähren. Daher stellten sie den Antrag, die Republik Österreich möge einen Verjährungsverzicht erklären. Das wäre sie den Betroffenen in jedem Fall schuldig gewesen, so wie sie mit ihnen umgesprungen ist. Jetzt hat aber das Innenministerium erklärt, keinen Verjährungsverzicht abgeben zu wollen. Für die ehemals angeklagten TierschützerInnen bedeutet das, ihre Verteidigungskosten selbst zu tragen oder jetzt noch in letzter Sekunde auf eigenes Kostenrisiko eine eigene Klage zu riskieren! Eine weitere dieser unendlich langen Serie von bodenlosen Skandalen, die sich die politisch Verantwortlichen für die Tierschutzcausa geleistet haben!

Hier die lakonische Mitteilung der Finanzprokuratur, die für die Republik Österreich die juristische Vertretung bei Schadensersatzklagen übernimmt:

KeinVerjährungsverzicht

5 Gedanken zu “Das Innenministerium verweigert Verjährungsverzicht Schadensersatzklage Tierschutzprozess

  1. Ich bin keine Juristin, deshalb kann ich nur meine laienhafte Entrüstung äußern und zwar aufgrund der mir im Internet vorliegenden Informationen.

    Es gibt so viele NGOs, Interessensvertretungen, Arbeiterkammer, Parteien die angeblich für den Rechtsstaat und die Demokratie kämpfen, usw., aber niemand engagiert sich in diesem Fall merklich.
    Für euch Tierschützer geht es um Tierschutz, aber hier geht es auch um Rechtsstaatlichkeit, von solchen Vorgängen muss sich jeder betroffen fühlen, deshalb wären alle gefragt die sich für Bürgerrechte einsetzen. Was hier passiert ist eine Schande nicht nur für Österreich, sondern für die ganze EU. Viele Leute verstehen gar nicht, dass hier Gesetze NACHWEISLICH durch Polizeibeamte verletzt wurden. Ob auch die Staatsanwaltschaft diesbezüglich Gesetze verletzt hat, kann ich nicht beurteilen. Es wurde das Recht auf Akteneinsicht verletzt und es wurden bewusst entlastende Beweise unterdrückt. Ob durch eine illegale Bespitzelung oder nicht, ist dabei verhältnismäßig unwichtig. Es geht also nicht um einen “normalen” Prozeß, bei dem jemand freigesprochen wurde, der halt aufgrund eines Verdachts (ob dieser überhaupt gerechtfertigt war, wurde gar nicht einmal erhoben) vor Gericht gestellt wurde. Wäre es so einfach, könnte man sich unter Umständen auf die geltenden Gesetze und die geringen Tagsätze berufen. Was aber auch zu hinterfragen wäre, weil arme Menschen hier benachteiligt sind. Gerichtskosten müsste man eigentlich nach Einkommen, oder Besitz staffeln, damit jeder sich leisten kann “freigesprochen” zu werden. Es geht um – meiner Meinung nach – strafrechtlich relevante Vorgänge seitens der Behörden und für die haftet die Republik Österreich. Es müsste – meiner Meinung nach – eine Amtshaftungsklage geben. Da eindeutig aufgrund des Verschuldens der Polizei (und gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft, falls diese die entlastenden Beweise kannte, was ein Jurist überprüfen müsste) der Prozeß stattfand und dann auch noch unnötig in die Länge gezogen wurde, geht es um eine absichtliche Verfehlung zum Nachteil der Angeklagten. Wie kommt ein Beschuldigter dazu, dafür dann auch noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten komplett zu übernehmen? Selbstverständlich müsste auch der Verdienstentgang abgegolten werden, usw.

    Würde ein Gericht im Lande des Herrn Putin so handeln, wäre die halbe Welt auf der Straße, würde demonstrieren und finanziell die Opfer unterstützen. Passiert dasselbe in Österreich, schweigen alle und sehen zu wie Menschen finanziell vernichtet werden.

  2. @Regina:

    “Überprüfung der Strafbestimmungen im Tierseuchenrecht in Bezug auf unbefugtes Betreten von landwirtschaftlichen Anlagen” steht im Regierungsprogramm auf Seite 21 und heißt, dass die Regierung einen Straftatbestand einführen will, der das heimliche Filmen in Tierfabriken verbietet. Als Ausrede dient die Tierseuchengefahr, die aber noch nie durch heimliches Filmen irgendwie auftrat.

    Wörtlich hieß das “inscriptive bodies” und meint meinem Verständnis nach, dass die Nutzung bzw. die Verwendung der Körper von Frauen durch das Patriarchat bestimmt wird.

  3. Hätte mich überrascht, wenn es anders wäre.

    Lieber Martin Balluch, ich würde mich über die Beantwortung meiner Fragen im letzten Dezember-Beitrag freuen 😉

    “Als nächstes will man, wie in der Regierungserklärung steht, auch die Aufdeckungsarbeit der TierschutzaktivistInnen kriminalisieren.”
    Wie, bitte, ist der genaue Wortlaut bzw. wo kann man ihn online nachlesen?

    Und weil ich schon dabei bin: was heisst “inskriptiv”? (im Zusammenhang von “…..Frauen hätten inskriptive Körper …” aus einem der vorangegangenen Sexismusbeiträge. Bin leider seit Wochen erst jetzt wieder zum Lesen gekommen.

    Danke

  4. Das Innenministerium und das Justizministerium fahren ihre Menschen verachtende Linie weiter. Dort wird weiterhin alles versucht, euch Tierschützer finanziell ins Grab zu bringen.
    Es gibt in den Ministerien keinerlei Unrechtsbewusstsein. Denen ist es scheissegal, ob Freigesprochene und Unschuldige ruiniert werden.

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