In Skandinavien ist die freie Betretbarkeit der Natur eine Selbstverständlichkeit, sie wird durch das sogenannte Allemannsrätten garantiert. In Schweden z.B. besagt es, dass man sich überall aufhalten darf, außer auf Ackerbauflächen und auf Privatgrund innerhalb von 200 m um ein Wohnhaus. Insbesondere darf man in allen Seen schwimmen und sogar überall ein Zelt aufstellen, solange es nicht länger als 24 Stunden steht.
Die freie Betretbarkeit der Natur ist ein nicht zu unterschätzendes Grundrecht. Wenn GroßgrundbesitzerInnen Land aufkaufen, können sie ohne Wegefreiheit allen Menschen das Betreten verbieten. So könnte man die Besteigung ganzer Berge verunmöglichen oder dafür Eintrittsgeld verlangen. Das Betretungsrecht auf öffentlichen Grund zu beschränken wäre zumindest in Ostösterreich katastrophal, zumal dann nur wenige Prozent des Landes betreten werden dürften.
In Österreich wurde der „herrenlose“ Wald dem Volk einerseits durch den industriellen Holzbedarf ab dem 18. Jahrhundert und andererseits durch die feudale Jagdpassion ab dem 19. Jahrhundert genommen. Das Reichsforstgesetz von 1852 definierte das Betreten des Waldes abseits öffentlicher Wege, sowie das Sammeln von Beeren, Pilzen und Klaubholz etc., als Waldfrevel und stellte es unter Strafe. Das Forstpersonal war sogar verpflichtet, die Menschen aus dem Wald zu weisen. Dieses Gesetz war bis zu seiner Reform 1975 (!) gültig. Dazu kamen Landesjagdgesetze 1874-1878, die mittels Schonzeiten und Wildhege für die Jagd eine Wildstandsexplosion ermöglichten (Zunahme von Rot- und Rehwild in den letzten 100 Jahren um mehr als das 20-fache), weshalb die feudalen Jagdherren keine „Störer“ mehr im Wald dulden wollten. Trotz aufkommendem Tourismus im 19. Jahrhundert war die Priorität klar: zuerst die Jagd, dann die Holzwirtschaft und ganz zuletzt die Erholung in der Natur durch das Volk. Auf Basis dieser Gesetze und Praktiken wurden die Wanderer bis 1975 von JägerInnen aus den Wäldern getrieben, Schutzhütten in den Alpen für die Jagdzeit gesperrt, Wege entmarkiert, Wanderführer beschlagnahmt, ganze Täler zum Privatjagdgebiet deklariert und kritische Zeitungen konfisziert.
Der Alpenverein (gegründet 1865), insbesondere die Naturfreunde (gegründet 1895) und andere Tourismusvereine kämpften um die Wegefreiheit. Mit sogenannten „Trutzpartien“, d.s. organisierte Gruppenwanderungen in gesperrte Gebiete, wurde ziviler Ungehorsam geleistet, um auf das Problem aufmerksam zu machen. In den Jahren 1920-1923 erließen die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Oberösterreich und die Steiermark Wegefreiheitsgesetze, die zumindest den Zugang zum Bergland oberhalb der Waldgrenze ermöglichten. Am 12. Dezember 1968 verabschiedeten der Alpenverein und die Naturfreunde eine Resolution, in der gefordert wurde, dass die Wegefreiheit als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen werden solle. Die damalige ÖVP-Alleinregierung plante indessen, das Betretungsverbot von 1852 sogar noch zu verschärfen. Als dann in den 1970er Jahren die SPÖ an die Regierung kam, brach eine breite öffentliche Diskussion aus. Das Volk forderte die Wegefreiheit – und erhielt sie in eingeschränkter Weise. Das Forstgesetz von 1975, das ab 1976 in Kraft trat, sieht in §33 ein allgemeines Betretungsrecht im Wald zu Erholungszwecken vor, allerdings mit einer Reihe von Einschränkungen. Die Anzahl der Wanderer in den Bergen nahm daraufhin sprunghaft um das 5-fache zu!
Doch die GroßgrundbesitzerInnen und die Jägerschaft schlugen zurück. War das Forstgesetz Bundessache und halbwegs unter der Kontrolle der Öffentlichkeit, so konnten sich in den Bundesländern die ÖVP und die einflussreichen feudalen Jagdkreise austoben. Immer mehr jagdliche Sperrgebiete, Wildschutzgebiete und Wildgatter wurden behördlich genehmigt und zur Aussperrung der Menschen benutzt. Alle 5 Jahre nahm das auf diese Weise aus Jagdgründen abgesperrte Gebiet um 45% zu, 69% der für die Öffentlichkeit gesperrten Flächen sind aufgrund der Jagd gesperrt. 1986 wollte die ÖVP das Schitourengehen abseits von markierten Wegen bundesweit verbieten, scheiterte aber wieder an der öffentlichen Meinung. Dennoch gibt es allein im Bezirk Liezen in der Obersteiermark über 100 jagdliche Sperrgebiete, in meinen Hausbergen im Hochschwab sind es immerhin 23, Tendenz steigend.
Am 2. Mai 2000 hielt der Verband Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) eine Pressekonferenz zur Wegefreiheit ab. Das wesentliche Problem: Wildschutz und Jagdsperren behindern das Betreten der Natur, die Sperrgebiete nehmen alle 3 Jahre um 20% zu. Der Alpenverein wird demnächst die neuesten Zahlen über Sperrgebiete bis 2011 vorlegen.
Angesichts dieser jahrhundertelangen Versuche der Jägerschaft, die Menschen aus der Natur zu drängen, bleibt nur eine zentrale Forderung: die Wegefreiheit muss verfassungsrechtlich geschützt werden!
Knapp 2 Jahre später kommt nun aber doch Bewegung in dieses Thema.
http://www.upmove.eu/legalbiken
zum Thema passt ja auch Bike im Wald (Forstwegen)! Viele der sogenannten Forstwege wurden mit EU Geldern finanziert, somit mit Steuergelder, darum glaube ich auch das wir das Recht haben sie zu benutzen, nur eines müsste schon geregelt werden, und zwar wenn ich durch Unachtsamkeit zum Sturz komme darf nicht der Waldbesitzer dafür verantwortlich gemacht werden.
Will Mensch in der Stadt Fluggis verteilen wollen sie einen verhaften und jagen einen, will Mensch in den Wäldern streifen, jagen einen die Jäger und wollen dies auch noch
unterbinden – wie grünäugig waren wir ?