Als die beiden Gewaltangriffe von Mayr-Melnhof und seinen Schergen auf 2 Tierschützer am 20. 11. 2017 außerhalb seines Jagdgatters bekannt wurden und der VGT dazu eine Presseaussendung veröffentlichte, sah sich der Gatterjägermeister mit dem Problem konfrontiert, wie er seine Gewalttaten nun vertuschen könnte. Als ein ORF-Journalist bei ihm anrief und nachfragte, leugnete er zunächst die Teilnahme an diesen Angriffen und bezeichnete gegenüber der APA die Anschuldigung des VGT als “infame Lüge”. Dagegen hat der VGT nun eine Zivilklage auf Unterlassung eingebracht, siehe https://martinballuch.com/vgt-klagt-mayr-melnhof-auf-widerruf-und-unterlassung-vorwurf-gewaltangriff-sei-infame-luege/. Dann kam Mayr-Melnhof, vermutlich nach langer Beratung mit seinem Anwalt, die Idee, zu versuchen, die Opfer seiner Gewalt zu Tätern zu machen. Er veröffentlichte ein Video, das er mit einem gerüttelt Maß an krimineller Energie direkt nach seinem Überfall von seinem noch am Boden sitzenden Opfer gedreht hatte. Dazu wurde verlautet, dass der Mann beim Überklettern des Zauns in das Jagdgatter von Mayr-Melnhof erwischt und zu Boden gebracht worden sei. Kalkül war dabei offenbar, den Tierschützer als bösen Aggressor darzustellen, in der Hoffnung, dass er aus Angst anonym bleibt und sich nicht wehrt. Dabei hatte der Gatterjägermeister aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Beide seine Opfer gingen mit eigenen Videobotschaften an die Öffentlichkeit. Nun liegt die dritte Version von Mayr-Melnhof zu den Geschehnissen vom 20. November 2017 vor, und zwar als Antwort auf die Klagsschrift auf Unterlassung, den VGT weiterhin der Lüge zu bezichtigen.
In seinem, wie immer elendslang und ohne Inhalt verfassten Schriftsatz, in dem lediglich ohne Zusammenhang in alle Richtungen mit “Schmutz” geworfen wird, um den VGT zu desavouieren, steht nun folgendes:
Aha, die bösen Tierschützer(Innen?) wurden auf 3 erhöht. Interessanter Weise fehlt jede Reaktion auf den zweiten Überfall 2 Stunden 45 Minuten später. Gibt er diesen also zu? In jedem Fall hat der VGT umgehend einen eigenen Schriftsatz verfasst, um diese Unwahrheit sofort bloßzustellen. Die Antwort des VGT lautet: