19. März 2024

Univ.-Prof. Petra Velten kritisiert das Tierschutz-OLG-Urteil

Univ.-Prof. Petra Velten, Vorständin des Instituts für Strafrecht der Uni Linz
Univ.-Prof. Petra Velten, Vorständin des Instituts für Strafrecht der Uni Linz

Am 12. September 2013 fand im HUB in Wien eine Podiumsdiskussion zum neuen Tierschutzprozess statt, eine erste Auftaktveranstaltung für eine noch notwendige Sensibilisierung der Gesellschaft zum Thema sozusagen. Dabei gab Univ.-Prof. Petra Velten, Vorständin des Instituts für Strafrecht der Uni Linz, das einleitende Impulsreferat.

Velten meinte der bestehende Nötigungsparagraph in seiner derzeitigen Form könne zur Disziplinierung von Bürgerbewegungen herangezogen werden. In Österreich würde diese Verwendung erst jetzt mit dem Tierschutzprozess beginnen, in Deutschland gebe es dazu schon eine längere Geschichte. So sei man dort damit gegen Streiks und Sitzblockaden und insbesondere gegen die Friedensbewegung vorgegangen. Man habe den Nötigungsvorwurf immer sehr selektiv eingesetzt, als Allzweckwaffe, da das Gesetz keine Aussagekraft habe. Deshalb eigne es sich gut, Strafen nach politischer Opportunität zu verteilen.

Im Tierschutzfall sei der Tatbestand die Forderung an Firmen, aus dem Pelzverkauf auszusteigen, ansonsten werde es Demos geben. D.h. strafbar sei dabei also nicht die Durchführung der Demo selbst, sondern die Drohung mit einer Demo. Der Nötigungsparagraph werde so zur Allzweckwaffe, weil eine Drohung dieser Art ein alltägliches und normales Verhalten darstelle. Dass nur sittenwidrige Drohungen rechtswidrig seien, mache die Vorschrift unbestimmt und politisch missbrauchbar.

Wenn ein Privatdetektiv eine Ladendiebin stelle und ihr mit einer Anzeige drohe, sollte sie nicht mit ihm schlafen, dann gelte das allgemein als sittenwidrig. Wenn er ihr aber mit einer Anzeige drohe, sollte sie nicht die gestohlenen Gegenstände rückerstatten und für die Kosten der Firma aufkommen, dann werde das in der Literatur als gerechtfertigt gesehen. In diesem Sinne müsse ein Urteil über eine Nötigung eine Zweck-Mittel Analyse durchführen und die Sittenwidrigkeit feststellen.

Das LG Wr. Neustadt habe im Tierschutzprozess als Mittel die Demo angesehen. Das OLG im Berufungsurteil dagegen sah als Mittel die Umsatzeinbuße. Das LG habe als Zweck den Tierschutz angenommen, das OLG aber das Erzwingen des Endes des Pelzverkaufs. Doch diese Argumente über Sittenwidrigkeit seien im Berufungsurteil des OLG nur eine Show gewesen, in Wirklichkeit habe das OLG überhaupt nicht abgewogen, was wichtiger sei, was schwerer wiege oder was die Bevölkerung dazu sage. Das OLG habe einfach festgestellt: das Vorgehen sei immer sittenwidrig, wenn die drohende Person keinen Rechtsanspruch auf den Zweck der Drohung habe. Diese Interpretation stehe sogar wörtlich in den Materialien zum Nötigungsverbot.

Wenn das aber allgemein gelten würde, dann wären die gesamte Politik und große Teile des Soziallebens strafbar. Die Stiftung Warentest erhebt z.B. Produktfehler. Sollte die Stiftung nun eine Firma auffordern, ein mangelhaftes Produkt nicht mehr zu verkaufen oder die Mängel zu korrigieren, andernfalls würde der Testbericht veröffentlicht, so werde das sofort zur strafbaren Nötigung, weil die Stiftung darauf keinen Rechtsanspruch habe. Oder wenn eine Wählergruppe zu einem Abgeordneten sage, sie werde ihn nicht mehr wählen, solange gewisse ausländerfeindliche Aussagen im Parteiprogramm stehen blieben, dann würde auch das zu einer strafbaren Nötigung, weil der Verlust des Sitzes im Parlament ein Vermögensnachteil ist und die WählerInnen keinen Rechtsanspruch auf Formulierungen im Programm einer Partei haben.

Deshalb sei die Rechtsansicht des OLG in dieser Sache verfassungswidrig:

·         Laut Verfassung muss die Strafbarkeit vorhersehbar sein

·         Laut Verfassung müssen Urteile in Distanz zum Einzelfall, also unabhängig vom politischen Hintergrund, gefällt werden

·         Die Verfassung fordert, dass die Strafwürdigkeit einer Tat von der Politik und nicht von der privaten Weltanschauung der RichterInnen abhängt

Der gesamte 20 minütige Impulsvortrag kann hier angesehen werden: http://youtu.be/Fd_0JAczJBw

Die gesamte 1 stündige Podiumsdiskussion mit Verteidiger Phillip Bischof, Justizsprecher der Grünen Albert Steinhauser und mir ist hier zu sehen: http://youtu.be/RnCPYBgKh1k

 

7 Gedanken zu “Univ.-Prof. Petra Velten kritisiert das Tierschutz-OLG-Urteil

  1. Wie schon der Strafrechtler Prof. Schwaighofer, zeigt nun die nächste Strafrechtsexpertin auf, dass hier das Recht zum Unrecht geworden ist. Aber erinnern wir uns an die alte Parole des Antifaschismus:
    “Wor Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!”

  2. “Dabei gab Univ.-Prof. Petra Velten, Vorständin des Instituts für Strafrecht der Uni Wien, das einleitende Impulsreferat.” Ich bin mir ziemlich sicher, dass Prof. Velten von der Uni Linz ist.

  3. Bin auch Jurist. Selten so etwas Wohltuendes und Gutes gelesen. Von den Politikern, die auf akademische Ausbildungen oder Bildung (Problembewußtsein) “verzichten” kotzen nur mehr durch die Gegend. Von denen ist nichts zu erwarten, wenn man sie nicht austauscht.

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