Alfons Mensdorff-Pouilly versucht es sich zu richten. Seine Machenschaften im Jagdrevier in Luising sind sehr vielen Menschen bekannt und bisher haben sie alle Augen zugedrückt, auch die Bezirkshauptmannschaft Güssing. Diese leistet ihm sogar Schützenhilfe und schüttet mich, statt ihn, mit Strafverfügungen wegen angeblicher Verwaltungsübertretungen zu. Faktum ist, dass er sehr viele Fasane, Enten und Rebhühner nach Beginn der Schusszeit ausgesetzt hat. Und dass er Fasane mit Schnabelsperren und Rebhühner mit kupierten Schnäbeln hatte. Und dass er Fallen mit Lebendködern aufgestellt hatte. Und dass er in seinem Jagdgatter gefangenen Tieren unnötige Qualen zufügt. Er versucht sich nur so durch zu lavieren, dass er das in Österreich Verbotene alles auf den ungarischen Teil seines Jagdreviers schiebt. Das ist natürlich nicht wahr, dass er nur in Ungarn so handelt, aber es liefert den Behörden eine gute Ausrede, nichts zu unternehmen. Aber selbst wofür im Verwaltungsrecht kein Verbot steht, kann man nach dem Strafrecht verfolgt werden. Zwar gibts natürlich auch für die Behörde einen gewissen Freiraum, wie sie das einschätzt, aber dennoch ist die Staatsanwaltschaft Eisenstadt nun aktiv geworden und hat mich zur Einvernahme vorgeladen, siehe oben.
Grund genug, eine weitere Strafanzeige wegen Tierquälerei nachzuschießen. Es geht um die Gatterjagd in Bildein am 24. Jänner: