22. Dezember 2024

EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig

Habe heute die folgende Information zur Massenbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, an der ich mich beteiligt habe, erhalten:

Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller!

Wir dürfen Sie über einen entscheidenden Etappensieg in unserem Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) informieren. 

In einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für  ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen  und Bürger der Europäischen Union und verstösst insbesondere gegen  Artikel 7 (Recht auf Privatsphäre) und 8 (Datenschutzgrundrecht) der EU Grundrechtecharta.

Vor knapp zwei Jahren haben Sie – organisiert durch den AKVorrat – dieses Verfahren vor dem VfGH mitinitiiert, der dem EuGH die entscheidenden Fragen vorlegte. Gemeinsam  mit den drei anderen Parteien im Verfahren vor dem EuGH haben Sie einen historischen Sieg für die bürgerlichen Freiheiten in Europa errungen. 

Die heute veröffentlichte Entscheidung stellt eindeutig klar, dass technische Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle Nutzer von Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr  engen und exakt definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind. Zwar betont der EuGH, die Bekämpfung schwerer und insbesondere organisierter Kriminalität und des Terrorismus sei ein legitimes Ziel im Sinne des Gemeinswohls, doch lasse sich damit allein  die Erforderlichkeit der Datenspeicherung für die  Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen [Randziffer 51 des Urteils]. Der Schutz des  Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verlange jedenfalls, dass sich dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränke. 

Nun  ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben aus  dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Die  österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren intensiver Arbeit  einen Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der  Europäischen Union errungen. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett aufgehoben und nicht nur einzelne Bestimmungen. 

Es bleibt zu hoffen, dass die EU in Zukunft  geeignetere Mittel für die Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer. Die Wahlen zum Europaparlament Ende Mai sind hier eine  wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz, Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere  Gesellschaft umgegangen wird. Die Arbeit des AKVorrat ist daher auch auf der politischen Ebene noch nicht beendet.

Auswirkungen für Österreich

Für Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer Linie. Das  Urteil aus Luxemburg bedeutet nun eine Fortsetzung des laufenden Verfahrens.  des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen vor dem  Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse der  Transparenz wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und mündlich  Verhandlung. Unser gemeinsamer Vertreter im Verfahren, Rechtsanwalt Ewald Scheucher, rechnet auf Basis des heutigen Urteils mit einer  baldigen Aufhebung der heimischen Vorratsdatenspeicherung.

Auch die  österreichische Umsetzung der nun aufgehobenen  Richtlinie definiert die  Verwendungszwecke der Daten viel zu weit.  Dass etwa die Daten zu einem  Internetzugang vom  Staatsanwalt ohne  Gerichtsbeschluss für jede Art von Straftaten zulässig  ist, kann nicht  im Sinne des EuGH Urteil sein. 

Wir halten Sie über diesen Verteiler selbstverständlich weiter auf dem Laufenden über die nächsten Schritte im Verfahren vor dem EuGH. 

Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre wertvolle und motivierende Unterstützung!

Für den AKVorrat

Christof Tschohl und Ewald Scheucher

 

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