19. März 2024

Gesichterkennungssoftware der Polizei – oder doch lieber Masken?

Der Standard meldet, dass die Polizei Gesichtserkennungssoftware einsetzt und dafür die Überwachungskameras im öffentlichen Raum, so z.B. in den Verkehrsmitteln, verwendet, siehe: https://www.derstandard.at/story/2000119996329/polizei-nutzt-neue-gesichtserkennung-um-demonstranten-zu-identifizieren. Dabei werden auch Fotos von Sozialen Medien zum Abgleich verwendet. Und es geht nicht um Schwerverbrecher_innen, sondern auch um politische Aktivist_innen und insbesondere Tierschützer_innen.

Im Artikel steht wörtlich: Drohnen, Verbrechensvorhersage und nun Gesichtserkennung: Die österreichische Polizei greift immer mehr zu Mitteln, die man noch vor wenigen Jahren nur aus Hollywoodfilmen kannte. Mit Anfang August ist nun das Gesichtserkennungssystem des Innenministeriums nach einem mehrmonatigen Versuchs- in den Regelbetrieb übergegangen. Und es wird eifrig genutzt. So kam die Software zur Ausforschung von Demonstranten zum Einsatz, wie dem STANDARD vorliegende Dokumente zeigen. Dies wird auch vom Innenministerium bestätigt.

Und weiter: Die Software gleicht Bilder von Überwachungskameras oder anderen Quellen mit Fotodatenbanken der Polizei ab. Dabei können auch Fotos aus sozialen Medien für einen Bildabgleich genutzt werden, wie die Ermittlungen rund um die Demonstrationen in Favoriten zeigen. “Sollte es im Zuge von Erhebungen einen Hinweis auf eine tatverdächtige Person geben, so können weitere Ermittlungen auch in den sozialen Medien stattfinden. Hierbei können auch Fotos zu einem Vergleich herangezogen werden”, erklärt Sprecher Maierhofer. Etwa Fotos von Demonstranten, die auf Twitter veröffentlicht wurden. Das Innenministerium sieht die Nutzung der Fotos durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt.

Wenn mir wer erzählen will, dass das doch kein Problem sei, weil man ja nichts zu verbergen habe, könne ja jeder Mensch wissen, wann man wo gegen was demonstriert hat, dann sage ich dazu, dass das schon sehr sehr naiv ist. Zwei Beispiele aus meiner Erfahrung. Eine Frau wollte bei der Polizei angestellt werden. Im Anstellungsgespräch eröffnet ihr die Polizei, dass sie 18 Mal auf Demos des VGT identifiziert worden sei und dass sie deshalb zur Arbeit im Staatsdienst nicht geeignet wäre. Also wenn die Polizei weiß, dass man mit dem VGT demonstriert hat, dann verliert man schon einmal die Option Staatsdienst. Egal ist das jedenfalls nicht. Und fair auch nicht.

Zweites Beispiel, noch eklatanter. Eine junge Frau wird in Salzburg um 1 Uhr früh von einem Taxifahrer festgehalten, weil sie ein Tierschutzpickerl auf einen Poller geklebt hatte. Die Polizei kommt, verschleppt sie auf die Wache und weckt die Kriminalpolizei. Zwischen 3 und 5 Uhr früh wird sie einvernommen. Dabei erzählt man ihr, dass sie für ihre böse Straftat mit bis zu 3 Jahren Haft zu rechnen habe – außer sie kooperiere. Daraufhin ließ die junge Frau die Kriminalbeamt_innen in ihr Handy und auf ihr Facebookprofil und nannte 17 Namen von Personen, die vielleicht auch Pickerl aufgeklebt haben könnten. Bei einigen Personen, sagte sie, wisse sie nur den Vor- oder einen Spitznamen. Jedenfalls sagte sie u.a., dass eine Anita, die 50 Jahre alt ist und Locken hat, ebenfalls Tierschutzpickerl aufgeklebt habe. Die Polizei durchforstete daraufhin ihre Datenbanken und fand eine Tierschützerin, auf die diese Beschreibung zutraf. Dass die besagte Frau seit 10 Jahren nicht mehr im Tierschutz aktiv war, störte niemanden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die vollkommen unschuldige Person wegen schwerer Sachbeschädigung. Sie wurde zwar freigesprochen, musste aber für ihren Anwalt und die Anreisekosten und den Ausfall ihrer Arbeit und ihren Stress natürlich selbst aufkommen.

Das sind sehr gute Gründe, dass die Polizei nicht erfahren soll, wie man heißt und auf welchen Demos man war. Da lob ich mir doch die Schutzmaske. Und die Aussage, ich würde trotzdem erkannt, zählt vielleicht nicht für eine Gesichtserkennungssoftware. Also mir ist lieber, ich kann eine Maske tragen.

Ein Gedanke zu “Gesichterkennungssoftware der Polizei – oder doch lieber Masken?

  1. > Sie wurde zwar freigesprochen, musste aber für ihren Anwalt und die Anreisekosten und den Ausfall ihrer Arbeit und ihren Stress natürlich selbst aufkommen.

    So ganz “natürlich” finde ich es nicht, dass man als zu Unrecht Beschuldigter selbst für seinen Anwalt und die anderen Kosten aufkommen muss. 🙁

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