22. November 2024

Fußballfans eine kriminelle Organisation? – 14 Monate Gefängnis!

Es geht zwar dabei nicht um §278a, aber um seinen kleineren Bruder §274 Landfriedensbruch. Dieser Paragraph des Strafgesetzbuches droht allen, die sich wissentlich an einer Zusammenrottung beteiligen, die darauf abzielt, Straftaten auszuführen, bis zu 2 Jahre Haft, den führend Beteiligten sogar 3 Jahre. Wieder, wie bei §278a, klingt das zunächst irgendwie nachvollziehbar, doch das Problem liegt an der Leichtigkeit, mit der man hier verdächtig oder sogar schuldig wird. Beim Tierschutzprozess und §278a wurde mittels der Tierschutzaktivität und der Sympathie mit radikalen Positionen, die angeblich aus Emails abzulesen gewesen seien, eine ideologisch basierte Klammer zwischen unbekannten StraftäterInnen und bekannten legalen AktivistInnen aufgebaut, die beide gemeinsam in einer kriminellen Organisation verband und die legalen AktivistInnen ohne weitere Beweise irgendeiner Assoziation mit Straftaten selbst strafbar machen sollte. Bei §274 ist die Klammer die Präsenz in derselben Versammlung, in deren Verlauf Unbekannte Straftaten setzen und dadurch bekannte TeilnehmerInnen ohne irgendeine Assoziation mit Straftaten selbst strafbar werden.

Was die beiden Paragraphen gemeinsam haben ist, dass in irgendeiner Form als radikal oder subversiv empfundene Personen unter Strafdrohung sozial isoliert werden sollen. Bei §278a durch Distanzierung in den Meinungen, durch Ausschluss aus den Veranstaltungen und durch Fallenlassen derselben Kampagnenziele, bei §274 durch Verlassen der Versammlung oder durch Ausschluss gewisser Personen im Vorhinein. Zweitens teilen die beiden Paragraphen ihren Charakter als Organisationsdelikt, für das die Staatsanwaltschaft keine konkreten Beweise für irgendeine Straftat braucht, ja nicht einmal die eigentlichen StraftäterInnen kennen und einen Zusammenhang zu den Verdächtigen herstellen muss. Und drittens sind beide Paragraphen so unkonkret und damit willkürlich in ihrer Anwendung, dass sie dem Machtmissbrauch Tür und Tor öffnen, um politisch nicht opportune Personen oder Gruppen zu verfolgen.

Ein Beispiel für die Anwendung von §274 ist der Prozess gegen 85 Fußballfans von Rapid Wien, der kürzlich mit (fast) lauter Schuldsprüchen zu Ende gegangen ist. Vor etwa 2 ½ Jahren versammelten sich rund 180 Fans von Rapid am Westbahnhof in Wien, um die Fans von Austria, die von einem Auswärtsspiel zurückkamen, zu empfangen. 16 PolizistInnen stellten sich vor die Rapidfans und es kam dabei offenbar zu einem gewissen Gezerre, wie das bei solchen Aktionen nicht unüblich ist. Laut Anklageschrift wurde dabei eine leichte Sachbeschädigung am Eigentum der ÖBB verursacht und 2 Polizisten hatten leichte Körperverletzungen, nämlich einen gezerrten Nackenmuskel und eine geprellte Schulter.

Die Polizei studierte daraufhin die Aufnahmen der Überwachungskameras am Bahnhof und konnte 85 Rapidfans unter den Anwesenden mit Namen identifizieren. Alle wurden nach §274 angeklagt. Der Konflikt selbst ist auf den Videos nicht zu sehen, niemand, der eine Straftat begangen hat, wurde identifiziert. Die ganze Aktion dauerte genau 3 Minuten, dann verließen die Rapidfans den Bahnhof. Die Richterin begründete den in ihrer Sicht gegebenen Vorsatz der Verurteilten damit, dass sie diese 3 Minuten lang, in denen es zu einem Gedränge und Gezerre gekommen war, nicht sofort weggegangen wären. Es hatte Hausdurchsuchungen gegeben und es wurden Emails identifiziert, die zu der Aktion aufgerufen hatten, aber diese waren so harmlos, dass sie im ganzen Verfahren nicht als Belastungsindiz angeführt wurden. Die Verurteilungen reichen von 14 Monaten unbedingte Haft (!!) bis zu 2 ½ Monaten bedingte Haft für unbescholtene Minderjährige.

Auch in diesem Verfahren gab es eine Reihe von Seltsamkeiten. So wurde den Angeklagten das Beweisvideo erst in der Woche der Urteilsverkündung erstmals gezeigt. Und der Hauptbelastungszeuge, ein WEGA-Beamter, der die meisten Rapidfans erkannt haben will – auch er konnte keine StraftäterInnen identifizieren, es gab keine andere Anklage als §274 – war gleichzeitig der Hauptermittlungsbeamte. Der Prozess dauerte 20 Tage innerhalb von 4 Monaten, viele Angeklagte verloren deshalb ihre Jobs. Jetzt wird das schriftliche Urteil erwartet und dann soll gegen die Verurteilungen berufen werden.

Auffällig ist, dass diese Rapidfans Teil einer Fanszene sind, die keine Hierarchie kennt, von der Behörde nicht einfach kontrollierbar ist und sich auch politisch engagiert. So soll diese Fangruppe anlässlich der Erschießung des 14 jährigen Buben in einem Supermarkt in Krems durch zwei PolizistInnen gegen die Polizei demonstriert haben und seit dem Vorfall immer entsprechende Transparente mitführen. Das Vorgehen der Behörde in diesem Fall scheint mir sehr willkürlich und rechtsstaatswidrig. Will man, wie bei den TierschützerInnen, Warnschüsse gegen autonom organisierte Gruppen ohne klare Hierarchiestrukturen abgeben, um die Szenen zu verunsichern und das Selbstvertrauen der Aktiven zu brechen, weil man derartige Gruppen als staatsgefährdend einstuft?

Kürzlich wurde ich mit dem Anwalt der Fußballfans, einem Betroffenen und dem Vater zweier Angeklagter zu einem runden Tisch gebeten, um über den Fall zu diskutieren. Daraus entstand ein Artikel, den die Fußballzeitung „Ballesterer“ in ihrer Ausgabe vom 14. Februar abdrucken wird. Bis auf diese Berichterstattung hat man nur sehr wenig medial von diesem Prozess gehört. Wir sollten eine breite Front von Betroffenen gegen diese Art von Justizwillkür und Polizeistaatmethode bilden, um zu erreichen, dass Österreich wieder zu einer rechtsstaatlichen Demokratie zurückkehrt.

10 Gedanken zu “Fußballfans eine kriminelle Organisation? – 14 Monate Gefängnis!

  1. Hallo Herr Balluch,
    ich finde es sehr schade, wie Sie sich hier von Hooligans instrumentalisieren lassen und somit 2 völlig unterschiedliche Dinge plötzlich im gleichen Licht erscheinen.
    Wenn jemand vorm Kleiderbauer gegen unsägliches Tierleid protestiert und darüber aufklärt, dann ist es nicht im geringsten damit vergleichbar, wie wenn Hooligans sich zusammen rotten, um ihrer Leidenschaft, der “3. Halbzeit” (so nennen Hooligans die Schlägereien nach den Spielen) nachzugehen.
    Ich kenne “Fans” von beiden seiten und es war ausschließlich Plan, die Austriafans hier im Rahmen einer Massenschlägerei zu empfangen. Daran zu glauben, dass hier satirische Wechselgesänge das Ziel des Treffens waren, ist in höchstem Maße lächerlich.

    Dass es dazu nicht gekommen ist liegt einzig und alleine daran, dass die Aktion vorab an die Polizei gemeldet wurde.
    “…zu einem gewissen Gezerre, wie das bei solchen Aktionen nicht unüblich ist…” ist ein unhaltbarer Satz! Menschen, wie diese Hooligans, tragen Schuld am schlechten Ruf des Fußballs und dass viele Menschen sich einfach nicht mehr ins Stadion trauen.
    “Niemand der Austriafans war bereit gegen die Rapidfans vor Gericht als Zeuge der Anklage auszusagen.” Ich kann jedem nur gratulieren, der den Mut zu so einer Aussage aufbringen würde, aber derjenige wird daraufhin keine sehr angenehme Zeit haben. Ich hätte dazu den Mut nicht.

    Ich ziehe ehrfürchtig den Hut vor allen Aktionen, die Sie gegen Tierleid setzen und gesetzt haben. Aber bitte setzen Sie nicht alle, die an Ihrer Seite kämpfen mit Hooligans ins gleiche Boot.
    Es ist nicht jeder Einsatz der Polizei willkürlich.

  2. @Administrator

    ich glaube nich das die rapidler am westbahnhof waren um mit den violleten karten zu spielen. noch blöder.

    finde es traurig wie man gewalt so verharmlosen kann. sogar noch was positives daraus ziehen kann. oli macht im stadion sehr viel für rapid nur ausserhalb schadet er rapid.

  3. Lieber Martin Balluch!

    Ich stimme dir im Prinzip zu und es scheinen tatsächlich Leute verurteilt worden zu sein ohne auch nur die geringste Gewaltbereitschaft gehabt zu haben, aber: Es haben nicht Fußballfans oder andere spezielle Gruppen zu einem Bahnhof zu gehen um ihre erklärten Feinde “zu empfangen”. Natürlich zielt das auf eine Schlägerei ab, auch wenn nicht alle so weit gedacht haben.

    Die Rapidfans haben eine unangemeldete und zudem gefährliche Versammlung abgehalten und sind somit SCHULDIG eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben und sie sind SCHULDIG die Kosten des Polizeieinsatzes zu tragen.

    In Zukunft sollen sich Fans eben abseits neuralgiger Punkte zusammenrotten, ihre Gegner nicht aufmischen und nicht einen im Übrigen völlig gerechtfertigten Polizeieinsatz verursachen.

    Diese Leute sollen eben friedlich auf der Donauinsel treffen und nicht am Westbahnhof. Wenn sie demonstrieren wollen- gerne auch gegen die Polizei- ist das ordentlich anzumelden. Dann kann nichts passieren.

    Also: Ich weiß nicht, wer genau vorgehabt hat sich zu prügeln (einige sicher) und ich hätte niemanden strafrechtlich verurteilt. Doch das sind keine Unschuldslämmer. Berufung abwarten- ggf nach Straßburg gehen- Rechtstaat.

  4. Habe gerade eben erst mein 2. Ballesterer gelesen – vom Ersten war ich begeistert – vom 2. eigentlich erschüttert und von Hrn. Balluch schwer enttäuscht, das er sich für solche Vergleiche hergibt (um nicht zu sagen missbrauchen läßt..)

    1.) Solche Fußballfangruppentreffen, wo plötzlich zu Hundert vom Bahnhof “abgeholt” wird, gab es vorher noch nicht, daher kann es hierfür logischerweise auch kein “Ritual” geben – dieses Ritual, zurufen von Schlachtgesängen gibt es höchstens im Stadion. Natürlich versichern die Ultras das es für alles eine harmlose Erklärung gibt, und wer sich so viel auf Tradition einbildet, hat auch schon eine Tradition für einmalige Vorfälle und Premieren.

    2.) Eine Demo vor dem Kleider-Bauer ist eben nicht gleichzusetzen mit dieser Aktion, deren Vorsatz es war zumindest jemanden einzuschüchtern (NÖTIGUNG!!) oder eben zu verletzen oder Sachen zu beschädigen. Jedenfalls war es auch für ankommende Gäste andere Züge oder desselben Zuges nicht einfach möglich das Gelände einfach zu verlassen – das verschrecken von Kleinkindern wurde halt einfach in Kauf genommen. Der Zweck der Ekxursion der Rapidfans zum Westbahnhof wurde bislang auch noch nie genannt – wäre ja sehr interessant, vielleicht hat ja ein Austrianer ein Wurstsemmerl verspeist. Die vom Administrator (Hr. Balluch ?) angeführte Möglichkeit Anwesenheit um “Gewalt zu verhindern bzw. um Freunde vor Gewalt zu schützen” spottet ja jeder Vernunft – werde den Vorschlag aber für die DonnerstagNacht beim ORF einreichen – seit letzdem Donnerstag nicht mehr so gelacht.

    Natürlich, die waren nur da um sich selbst zu schützen…..und wollten den Austrianern gratulieren….

    Im Übrigen, ist die von Hrn. Aschauer im Interview angeführte Inszenierung, von der er Angst bekommt – nämlich kleine Fußballfans in verschiedenen Dressen, die sich anstatt die Schädel einschlagen,vertragen bei mir daheim Realität, mein Sohn ist auch Fan – 6 Jahre – hat durch den Verein wo er spielt auch viele Freunde, welche dem anderen Verein die Daumen drücken. Vielleicht interressiert es ja Hrn. Aschauer, daß mein Sohn, nachdem er den Platzsturm im Derby im Fernseher sah Angst davor hatte einzuschlafen und ihn dieser Vorfall auch 2-3 Tage Alpträume bereitet hatte. Dieses Plakat ist eben keine Inszenierung von gewünschten Fans, sondern diese Fans gibt es eben auch – darauf nehmen nur die Ultras und andere Fangruppen (auch bei der Austria) keine Rücksicht! Keiner will den Ultras ein Verhalten vorschreiben oder reglementieren – solange sie keinen Nötigen! Das war wohl hier mehr als eindeutig der Fall. Sie nehmen sich halt nur das Recht heraus andere zu nötigen und zu drangsalieren – wenn es ihnen dann selbst durch die Polizei passiert, stellen sie sich dann wehleidig (Die dürfen einfach jemanden wegweisen…na ui!) da wird sehr viel mit zweierlei Maß gemessen.

    3. Warum kein Austrianer klagte oder aussagte? Logisch:
    Die Austria_Fans waren auch nicht das vermeintliche Opfer – da ihnen ja nichts passierte, aber wie die Situation ohne Polizeieinsatz ausgesehen hätte?? Was sollen die Austria-Fans auch aussagen oder anzeigen, wenn Übergriffe ja verhindert wurden oder wegen der Polizeipräsenz nicht zustande kamen??

  5. Wie leicht man in Österreich plötzlich strafbar werden kann…sehr interessant!

    Es macht den Anschein, als hätten die Mächtigen in unserem Land, etwas dagegen wenn sich Gleichgesinnte zusammenfinden, um ein Ziel zu verfolgen (die Frage nach der Gesinnung im Falle der Fußballfans lasse ich einmal außen vor). Da werden schwindlige Paragraphen herbeiformuliert, die sich meiner Ansicht nach nicht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Versammlungsfreiheit vereinen lassen. Strafbar ist offenbar eh fast alles, und dass man sich nicht strafbar gemacht hat, muss man erstmal beweisen.

    Ausgesprochen fragwürdig und bedenklich ist die Tatsache, dass vom Hauptbelastungszeugen (!) keine Straftäter identifiziert werden konnten, aber dennoch die meisten Personen schuldig gesprochen wurden. Ich kenne die Begründung(en) für das Urteil nicht, aber möglicherweise ist sie genauso haarsträubend wie im Tierschützerprozess („Man hätte den Ort rechtzeitig verlassen müssen, da man davon ausgehen hätte müssen, dass es in Bälde zu einer Auseinandersetzung kommt und man diese mit seiner Anwesenheit begünstigt.“ – oder etwas in der Art).

    Auf Ö1 wurde vor einer Woche über das Thema diskutiert und auch Bezug auf den Tierschützerprozess genommen. Wer eine Downloadberechtigung und Interesse hat, kann die Sendung runterladen und nachhören: http://oe1.orf.at/programm/294463

  6. ich find der Artikel ist sehr gut geschrieben und erläutert die Fakten recht gut und nicht populistisch:

    @andi
    Gewalt sollte immer verhindert werden und ist nie zu befürworten.
    Wenn dem so wäre, das dies auch immer so umgesetzt wäre, dann wär z.B. beim WKR ball vor einigen Tagen mit gleicher Gesetzesanwendung eine Massenanklage sondergleichen umzusetzen. Weil dagegen war der Fall am Westbahnhof und Gott sei dank fast alle Sportveranstaltungen in Österreich reiner Kindergeburtstag.
    Nur hier wurden die Ausschreitungen gegen eine unpopuläre Randgruppe begangen worden und sind somit sowohl medial, als auch von der Exekutive verharmlost worden.

  7. @Andy:
    Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, was in diesem Fall geplant war. Hätte das eine Massenschlägerei werden sollen? Folgende Fakten liegen aber vor:

    – Konkret gab es keine Gewalt, die nennenswert ist. Und das, obwohl nur so wenige PolizistInnen da waren, dass die 180 Fans ganz locker diese Polizeilinie überrennen hätten können.
    – Wer Gewalt ausübt, macht sich strafbar, aber nur anwesend kann man aus tausenden Gründen sein, die nichts mit Gewalt zu tun haben. Vielleicht will man Gewalt verhindern, die eigenen Freunde bei Gefahr schützen, einfach sehen, was da passiert oder den Austriafans etwas zugröhlen.
    – Fußballfans sagen mir, dass es bei solchen Fangruppentreffen ritualisierte Schlachtgesänge gibt, die man sich gegenseitig zuschreit, das ganze aber im Normalfall nicht in eine Massenschlägerei ausartet.
    – Niemand der Austriafans war bereit gegen die Rapidfans vor Gericht als Zeuge der Anklage auszusagen. Die Austriafans, als vermeintliche Opfer, dürften also weder böse auf die Rapidfans sein, noch sich bedroht gefühlt haben.

    Unterm Strich bleibt das Faktum, dass hier ein sehr fragwürdiger Paragraph in sehr fragwürdiger Weise recht willkürlich gegen unliebsame Personen angewandt wurde, denen man keine Straftat nachweisen konnte. Aus dem Paragraphen kann ich nicht ablesen, dass es verboten sein soll, zu einer Versammlung zu kommen, auch wenn man ahnt, dass es heiß hergehen könnte, man aber selbst nicht vorhat, in irgendeiner Form gewalttätig zu werden. Das trifft z.B. sicher auf Demos gegen eine Regierung mit FPÖ-Beteiligung zu – soll man sich jetzt automatisch bei Teilnahme an einer solchen Demo strafbar machen? Die Anwendung dieses Paragraphen auf so einen Fall ist also sehr bedenklich, auch wenn man generell nicht mit Fußballfans dieser Art sympathisiert.

  8. 180 Rapidfans haben am Bahnhof die Austriafans empfangen!
    Hört sich ja ziemlich freundlich an, so freundlich gehts aber bei solchen Treffen nicht zu und Gewalt kann man nicht verharmlosen.
    Lg
    Andy

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