Das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat uns offiziell mitgeteilt, dass wir 14.178 gültige Stimmen für eine Abstimmung über das Gatterjagdverbot im Burgenland abgegeben haben. Und das innerhalb von 6 Wochen. 12.000 Stimmen wären nötig gewesen, und das innerhalb von 8 Wochen. Zuletzt sind bei uns über 26.000 Unterschriften aufgelegen. Wir haben es also trotz hartem Lockdown, trotz Weihnachtsfeiertage und trotz der größten Kälte im Jahr geschafft.
Die Landesregierung hat das erkannt und sofort reagiert. Sofort wurde ein Initiativantrag eingebracht. Eine neue Jagdgesetznovelle, die den § 170 (3) aus dem Jahr 2017 wieder enthält. Wir erinnern uns: Am 9. März 2017 war mit § 170 (3) im Jagdgesetz das Gatterjagdverbot erlassen werden. Dieser Paragraph spezifiziert, dass alle Jagdgatter im Burgenland bis zum 1. Februar 2023 aufgelöst werden müssen. Mit einer überraschenden Jagdgesetznovelle am 10. Dezember 2020 hat die Landesregierung diesen Paragraphen wieder ersatzlos aus dem Jagdgesetz gestrichen. Dagegen hat sich unsere Initiative für eine Volksabstimmung gerichtet. Erfolgreich.
Die Sachlage ist nun die. Bis die Volksabstimmung stattfinden – und das wäre etwa Anfang Juni – würde das Jagdgesetz vom 10. 12. 2020 nicht in Kraft treten. Wird die Volksabstimmung gewonnen, d.h. wählen mehr Menschen mit “NEIN” als mit “JA” zu diesem Gesetz bzw. zur Gatterjagd, dann würde das Gesetz komplett gekippt und das Gatterjagdverbot von 2017 bleibt aufrecht. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, sagt uns jedenfalls das Amt der Burgenländischen Landesregierung und der Burgenländische Verfassungsdienst, die Volksabstimmung wieder zurück zu ziehen. Das könnten wir tun, so lange die Landesregierung noch nicht beschlossen hat, dass die Volksabstimmung stattfindet. Das hat sie noch nicht, und sie hat bis zum 4. März (also 4 Wochen nach Ende der Abgabefrist der Unterschriften für eine Volksabstimmung) dafür Zeit.
Wenn wir die Volksabstimmung zurück ziehen, dann tritt die Jagdgesetznovelle vom 10. 12. 2020 sofort in Kraft und damit ist § 170 (3) wieder aufgehoben und die Gatterjagd ist wieder erlaubt. Also warum sollten wir das tun? Naja, die Landesregierung hat bereits eine Jagdgesetznovelle in den zuständigen Ausschuss geschickt, der nächste Woche tagt. Und, wie gesagt, in dieser Novelle steht § 170 (3) wieder drin. Am 4. März, also genau am Tag des Ablaufs der Frist für den Beschluss für eine Volksabstimmung, gibt es eine Landtagssitzung, an dem dieses Gesetz beschlossen werden könnte. Wenn wir die Volksabstimmung zurück ziehen und dieses Gesetz beschlossen wird, dann wird das Gatterjagdverbot kurz wieder aufgehoben und gleich wieder eingeführt. Die Übergangsfrist von 6 Jahren (ab 2017) ist dann zwar kurzzeitig unterbrochen, aber man versichert mit seitens des Verfassungsdienstes, dass das nichts zur Sache tun würde. Trotzdem müssten die Jagdgatter mit dem 1. Febraur 2023 schließen.
Gibt es keine Volksabstimmung, ersparen wir uns die Arbeit, die Zeit, den Aufwand und das Geld, die gesamte Bevölkerung des Burgenlandes darüber zu informieren und zum Hingehen zu bewegen. Sicher, gäbe es die Volksabstimmung zum Nulltarif und würden dort satte 80 % gegen die Gatterjagd stimmen und gäbe es eine Wahlbeteiligung von 60 % oder mehr, dann wäre das ein unüberhörbares Signal für den Tierschutz in ganz Österreich. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass die Landesregierung mit ihrem Schritt, ein neues Jagdgesetz zu erlassen, die Luft aus der Initiative rausgenommen hat. Es würde sehr schwer werden, die Menschen zu mobilisieren, dorthin zu gehen, wenn es in ihren Augen ja um gar nichts mehr ginge. Dabei ginge es um was: wenn fast niemand hingeht außer ein paar Gatterjagdbefürworter:innen, die dann bei der Volksabstimmung die Mehrheit bilden, dann würde das Gatterjagdverbot aufgehoben werden müssen, egal was die Landesregierung jetzt tut. Die Volksabstimmung wäre also nicht nur mühsam, sie wäre auch ein Risiko, bei dem es fast nichts zu gewinnen gibt, weil die Wahlbeteiligung vermutlich sehr gering wäre.
Vertrauen wir der Landesregierung, und sie beschließt tatsächlich sofort das Gatterjagdverbot erneut, dann haben wir, was wir wollen, ohne Aufwand. Aber kann man der Landesregierung vertrauen? Sie hat schon einmal einfach so das Gatterjagdverbot aufgehoben. Was, wenn sie die Jagdgesetznovelle mit dem Gatterjagdverbot, die jetzt beim Ausschuss liegt, einfach auf die lange Bank schiebt und nicht beschließt? Wären wir in der Lage, genügend öffentlichen Druck zu erzeugen, sie quasi dazu zu zwingen? Oder würden die Medien im vorauseilenden Gehorsam – es geht vermutlich um Werbeeinschaltungen durch die Landesregierung in Millionenhöhe – jede schärfere Kritik zurück halten?
Wir haben nur noch weniger als 3 Wochen, um zu entscheiden. Noch nie war ich bei einer politischen Richtungsentscheidung so hin und her gerissen. Wie würden wir uns ärgern, wenn wir die Volksabstimmung zurück ziehen, und hinein gelegt werden. Und wie würden wir uns ärgern, wenn wir die Volksabstimmung durchziehen und fast niemand geht hin.
Ich bin für gut gemeinte Ratschläge dankbar.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser denkwürdigen Volksabstimmung, die es geschafft hat, in jedem ihrer Stadien von ihrer Erzwingung bis hin zu ihrem Rückzug politisch erfolgreich im Sinne verbesserter Tierrechte zu sein!
Ich denke, dass die Gatterjagd grundsätzlich abgeschafft werden sollte und das möglichst bald!
ABER
° Ich denke das Bild der Strecke über dem Artikel ist sicherlich keine Strecke in einem Burgenländischen Gatter – also versucht der VGT uns “Leser” mit einem falschen Photo zu beeinflussen! Das finde ich nicht richtig! Abegsehen vom Copyright!
° Bei deisem Thema handelt es sich grundsätzlich sicherlich nicht nur um Familien, die aus einem alten Adelsgeschlecht stammen – ergo sollte nicht eine Art “Hetze” gegen solche traditionsreiche Familien gemacht werden – die zb unendlich für unsere Kultur in unserem so schönen Österreich über Generationen gemacht haben.
Bitte keinen idiologischen Klassenkampf veranstalten – das verfehlt das Thema! Es geht um die Tiere und hier konkret um die Gatterjagd, die ich abscheulich finde!
° keine VA birgt das Risiko, dass die Politik wie immer dann doch machen kann, was sie will. und das liegt in der Natur der Sache eines Menschen aus der Politikerkaste egal welcher Farbe! Sobald an der Macht – macht er was er will und das nur zu seinem Vorteil!
° VA – gehen dann wirklich so viele Menschen hin, dass die Stimmen ausreichen? Wobei ich mir vorstellen könnte, dass der VGT mehr Menschen mobilisieren kann als die Jägerschaft.
In diesem vereinten Sinne, WEG MIT DER GATTERJAGD!
@Hoki
Warum sorgen Sie sich um irgendwelche “Geschlechter”, die sich früher als adelig aufgespielt haben? Adel ist ja nur heiße Luft und in Österreich abgeschafft. Dumme Angeberei.
Faktum ist leider, und Sie können gerne argumentieren, warum das nicht so sein soll, dass der gesamte ehemalige Adel die Jagd auf gezüchtete Tiere als sein Freizeitvergnügen schlechthin sieht. Das war früher so, das ist ganz massiv in England so, und das ist solange in Österreich so, so lange wir nicht dagegen mobilisieren, was der VGT gemacht hat. Es ist daher notwendig, das ganz deutlich anzusprechen: Adel ist nicht nur blödsinniges Aufgepluster und ein Sich als etwas Besseres Fühlen, sondern auch der wesentliche Motor der Jagd auf ausgesetzte Zuchtvögel und Gattertiere. In diesem Milieu ist diese Jagdform eine Selbstverständlichkeit, ja eine Lebenseinstellung, und wird als solche an die Kinder weitergegeben. Abgesehen davon, dass der Adel über Jahrhunderte die Menschen terrorisiert und ausgebeutet hat, und ihnen das Land mit Gewalt weggenommen hat.
Liebe Leute, vielen Dank für Eure urspannenden Kommentare. Wichtig ist noch zu wissen, dass man im Burgenland nur Veto-Volksabstimmungen von unten erzwingen kann. Es muss also ein im Sinne des Tierschutzes gutes Gesetz geben, das aufgehoben werden soll, wie in diesem Fall, damit wir eine Volksabstimmung erreichen können. In dem Augenblick, in dem wir die Volksabstimmung zurück ziehen, gilt das schlechte Gesetz von 2020. Und damit ist es grundsätzlich unmöglich, das durch eine Volksabstimmung wieder zu bekämpfen, wenn die Landesregierung ihr Versprechen nicht einlöst. Im Gegensatz dazu wäre es sehr wohl wieder möglich, eine Volksabstimmung zu erreichen, wenn die Landesregierung ihr Versprechen einhält, das Gatterjagdverbot wieder einführt, um es dann unter anderer Führung in 1 Jahr wieder aufzuheben. In diesem Fall könnten wir natürlich sehr wohl eine neue Volksabstimmung zu erreichen versuchen.
Diese Frage braucht eigentlich ein gewisses Maß an hellseherischen Fähigkeiten, um gut entschieden zu werden – so eine schwere Entscheidung! Da diese Fähigkeiten nicht erwünscht sind, antworte ich (großenteils) rational auf drei Ebenen: einer Ebene1, auf schnellstmögliche Aufhebung von Wildtierleid im Burgenland bezogen, einer Ebene 2, wobei der Blickwinkel auf einem Schichtenmodell der Gesellschaft liegt und die Beschränkung privilegierter Adelsherrschaft in den Vordergrund rückt, einer Ebene 3, die diskurstheoretisch orientiert ist – und einer Ebene 4, für die ich keinen Namen habe, weil ich sie “tierisch” finde.
Ebene 1: Schnellstmögliche Aufhebung von Jagdgattern im Burgenland
Hier geht es nicht um den Weg, auf dem dieses Ziel erreicht werden soll. So lange das Ziel im Rahmen eines demokratischen Rechtsstaates (und nicht zum Beispiel durch Bestechung) erreicht wird, ist es völlig egal, wie – es kommt nur darauf an, dass auf das Burgenland begrenzt so bald wie möglich jegliche Gatterjagd abgeschafft wird. Hierbei ist nur ausschlaggebend, wie die Wahlbeteiligung ausfallen wird und wie prozentual abgestimmt werden wird. Sobald das zu erwartende Ergebnis der Volksabstimmung recht sicher positiv ausfällt, wird die VA nicht zurückgezogen, andernfalls schon. Um dies einzuschätzen, reicht es nicht, einige Stunden lang wahllos Menschen im Burgenland anzutelefonieren und um ihre Meinung zu bitten – das habe ich gemacht und hatte den Eindruck: Homeoffice gibt’s da im Lockdown kaum, es heben hauptsächlich ältere Menschen tagsüber ab, und die sind größerenteils nicht bereit, überhaupt zu reden, und wenn doch, dann meist nicht tierfreundlich eingestellt. Über die Volksabstimmung informiert war jede Person, die mit mir gesprochen hat, aber es haben mehr Menschen ablehend als zustimmend reagiert. Kann aber auch sein, weil ich unverkennbar Ausländer bin. Aber um repräsentativ zu sein, müsste man ein Meinungsforschungsinstitut beauftragen, das 1000 Leute befragt – und dazu wird die Zeit nicht reichen. Erfahrungen der 100 Helfer aus den Kälte-Info-Ständen zwischen den Jahren sammeln und besprechen: Wie haben die Menschen reagiert, kann man unterscheiden nach Generation, Geschlecht, Einkaufsort…? Und intuitiv aus dem Unterbewusstsein raus überlegen, wie der Stimmanteil aussehen wird: abstimmen, jeder der hundert Helfer schätzt nach einer Sammelphase ein, wie sie/ er den Ausgang einschätzt – die Mehrheit entscheidet.
Man kann aber auch auf andere Ebenen gehen, um die Entscheidungsfindung zu vertiefen und zu überlegen, was man eigentlich tut und will.
Ebene 2: Die Entscheidung als gesellschaftspolitischer Präzedenzfall: Adel gegen Demokratie
Ein Fall wie dieser schreibt Geschichte, eigentlich muss deshalb diese Ebene mitbedacht werden, und es ist nicht ganz ok, nur auf Ebene 1 zu entscheiden. Um zu zeigen, dass in einer demokratischen Gesellschaft der Gegenwart die althergebrachten Adels- /Jagdprivilegien an Macht verlieren und demokratische Mitbestimmung der Weg der Zukunft ist, wäre es besser, die Volksabstimmung laufen zu lassen. Hier gleichgültig, wie sie ausgeht. Allerdings kann man einwenden, dass die Erreichung der Volksabstimmung unter ungeheurem zivilgesellschaftlichen Engagement schon gereicht hat, um dieses Symbol zu setzen, und man auf einen weiteren Kräfteeinsatz verzichten darf; wer sollte das nicht verstehen?
Aber wenn man über den Tierschutz hinaus demokratiepolitisch überlegen will, kann man auf einer weiteren Ebene reflektieren.
Ebene 3: Ein demokratisch beispielhafter Weg der Verbesserung gewaltorientierter Bedingungen in einer Gesellschaft
Wenn man davon ausgeht, dass faire und gerechte Gesellschaften über Institutionen und Verfahrensweisen verfügen, um auf faire und gerechte Weise Gesetze und Normen festzusetzen, wäre es besser, die Volksabstimmung nicht zurückzuziehen. Ein Diskurs nach Habermas würde bedeuten, dass jeder ein Thema, das ihm wichtig ist, in die Gesellschaft einbringen darf (das ist geschehen), dass nun alle wichtigen Argumente ausgetauscht werden (das würden Informationen rund um die VA bewirken) und dass nun alle Betroffenen berechtigt sind, an der Entscheidung teilzunehmen. Bloß – die (Wild-)Tiere haben keine Stimme, die Hauptbetroffenen fallen also von vorneherein aus dem Diskurs heraus. Auch wenn man modernere Gerechtigkeitstheorien, Amartya Sen beispielsweise, heranzieht, entkommt man dem Problem nicht, dass es bisher keine anerkannte Gerechtigkeitstheorie gibt, die den Tieren (Flüssen, der Erde…) einen Stimmanteil zugesteht. Allerdings gibt es Einzelfälle, in denen solche Rechtsprozesse entschieden wurden, die auf die Zukunft hin abfärben werden.
Der VGT hat, wie ich das aus der Ferne sehe, bisher taktierend und medienwirksam zielgerichtet seine Kampagnen gesetzt., um Schritt für Schritt Gesezesverbesserungen zu bewirken – viele im Laufe vieler Jahre. Mit Kampagnen die Öffentlichkeit aufrütteln, damit Diskurse überhaupt erst einmal entstehen, und die Öffentlichkeit dann zwar ehrlich informieren, gegenüber den Machthabern aber immer zum satirischen Angriff und medienwirksamen Taktieren bereit. Wenn man dies weiter verfolgt, dann sind die Burgenländer bereits sehr gut informiert und sensiblisiert zum Thema Gatterjagd, die VA ist erzwungen und kann zurückgezogen werden, in der Annahme, dass das Jagdnovellengesetz mit seinen 98 Seiten nicht einfach in der Versenkung verschwinden kann, ohne einen entsprechenden Medienwirbel nach sich zu ziehen. Auf dieser Ebene würde ich, wie die Dinge sind, Kräfte schonen, auf die Zukunft hoffen und setzen und die VA sobald als möglich zurückziehen.
Ebene 4: Und was würden die Wildtiere sagen?
Das ist klar, wenn es um den Inhalt der Abstimmung geht: Bitte, macht keine einzige Gatterjagd mehr und lasst uns leben, wie wir geschaffen sind! Wenn nun aber Tiere keine Stimme haben, in diesen ungerechten Gesellschaften, sondern nur die Menschen – kann man dann von den sozialen Tieren abgucken, wie sie selbst strittige Fragen entscheiden? Ich erinnere mich an den Film “I Am”, den vor Jahren meine Oberstufenschüler so beeindruckend fanden, dass ich ihn mehrmals kaufen musste, um ihn mehrfach immer wieder ausleihen zu können. In dem Film geht es darum, was in unseren modernen Gesellschaften falsch läuft – und wie es besser laufen könnte. Und an einer sehr beeindruckenden Stelle geht es um Entscheidungsfindung bei Wildrudeln – wie entscheiden sie bei lebenswichtigen Fragen, zum Beispiel wann man aufbricht von einem Weideplatz, um eine Wasserstelle zu suchen? Es sind sehr viele Tiere – früher dachte man, ein Alphatier wird dominant und potent über diese vielen Mitglieder der Gruppe entscheiden, wann sie aufbrechen müssen. Heute weiß man, dies ist völlig falsch, die Tiere entscheiden, indem sie abstimmen, und jedes Tier stimmt mit ab: Sie wissen genau, um welche Entscheidung es geht, und sie überlegen und stellen sich dann in die Richtung, in die die Entscheidung liegt: Zum Aufbruchsort hin oder von ihm weg. Und wenn etwas mehr als die Mehrheit sich zum Aufbruch gestellt haben, ist die Entscheidung gefallen, und wenn dies nach einer gewissen Zeit nicht passiert ist, dann bleibt die Gruppe dort, wo sie ist. Die Mehrheit entscheidet!
In dem Sinne ist es abslout schön, wenn es eine Volksabstimmung gibt, und keine Alphatierentscheidung.
Ich bin ehrlich froh, das nicht entscheiden zu müssen! Alles Gute für die richtigen Gründe und die richtige Intuition!
Hier ist guter Rat teuer. Wäre schön, wenn alles auch ohne Volksabstimmung – und den damit verbundenen Mühen – positiv für den Tierschutz über die Bühne gehen könnte. Aber kann man dieser Landesregierung überhaupt trauen? Aufgrund des bisherigen Verhaltens würde ich es stark bezweifeln. Das hieße allerdings: Nägel mit Köpfen machen und die Sache bis zum Ende durchziehen. Um die Volksabstimmung überhaupt einmal zu ermöglichen, wurde schon fast übermenschliches geleistet, warum sollte es nicht noch einmal gelingen? Aber wie auch immer entschieden wird, ein wenig Bauchweh bleibt in jedem Fall.
Nehmen wir an, ihr zieht die Abstimmung zurück und 2022 kommt ein neues Gesetz, dass die Gatterjagd wieder erlaubt?
Mit Volksbegehren ist die Wahrscheinlichkeit niedriger, dass die Politiker sich das trauen.
Ich bin dafür der Landesregierung zu vertrauen, wenn sie sehr geehrter Herr Balluch im persönlichen Gespräch mit der Landesregierung die Wertschätzung der Tierschützer und Unterzeichner des Antrages zur Volksabstimmung anerkannt bekommen.
Liebe Grüße aus Donnerskirchen
Wilhelm Csermag
Ich bin jetzt wenn sich die Lage tatsächlich so darstellt doch dafür auf die VA zu bestehen. Dass der früheste Ausschuss, in dem die Vorlage beschlossen werden kann, genau auf den 4. März fällt ist bemerkenswert.
Über die rechtliche Lauterkeit des Rückzugs bin ich mir auch gar nicht sicher. Laut meiner letzten Info wollen die eine Regelung auf Basis des ABGB schaffen. Es gibt ja zwei VA-Rückzüge in der Geschichte unserer Republik. So einfach ist das jedenfalls nicht. Der Rückzug kann keine saubere Sache sein.
Meine Intuition sagt mir dass die Situation zu komplex ist um strategisch vorgehen zu können. Deswegen würde ich mir wünschen, dass ihr so entscheidet, dass es der Sache nach richtig ist. Und das bedeutet, auf der VA zu beharren, weil die 26.000 AntragstellerInnen das ideell fordern: sie wollen über die JGN 2020 abstimmen. Ich kann mir gut vorstellen, dass so alles gut wird. Eine „Doppelt hält besser“ Geschichte wird die Menschen motivieren. Außerdem hat die Bgld Reg dann auch ein Interesse daran, dass die VA mit Nein entscheidet, weil sonst zwei widersprüchliche Gesetze zugleich in Kraft sind und damit eine unsichere Rechtslage geschaffen wird. (In solchen Fällen ist meist das erstbeschlossene Gesetz gültig, das Gatterjagdverbot wäre dann gekippt.)